27.07.2026
Politik-Monitoring | Neue KI-Transparenzpflichten ab August 2026 – AI Act bringt weitere Anforderungen für KMU
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) wird schrittweise wirksam und stellt Unternehmen neue Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Nach den bereits geltenden Vorgaben zur KI-Kompetenz von Beschäftigten und dem Verbot besonders risikoreicher KI-Anwendungen treten am 2. August 2026 weitere Transparenzpflichten in Kraft. Diese Vorgaben betreffen nicht nur Entwickler von KI-Systemen, sondern auch Unternehmen, die KI im Kundenservice, Marketing, Unternehmenskommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
1. Wer ist betroffen?
Die KI-Verordnung gilt grundsätzlich für Unternehmen, die KI-Systeme in der Europäischen Union entwickeln, anbieten oder einsetzen. Damit betrifft sie nicht nur Technologieunternehmen, sondern nahezu alle Branchen, in denen KI-Anwendungen zum Einsatz kommen.
Besonders häufig betroffen sind Unternehmen, die KI-Anwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen. Die KI-Verordnung bezeichnet sie als Betreiber von KI-Systemen. Typische Anwendungsfälle sind:
- KI-Chatbots im Kundenservice,
- die Erstellung von Texten, Bildern oder Marketingmaterialien mit generativer KI,
- KI-gestützte Analyse- oder Planungssysteme sowie
- der Einsatz von KI im Personalbereich oder in Verwaltungsprozessen.
2. Wirtschaftliche Relevanz
Die KI-Verordnung soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für den KI-Einsatz schaffen und damit Vertrauen und fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt fördern. Für Unternehmen, insbesondere KI-Start-ups und KMU, bringt sie zugleich neue organisatorische Pflichten, etwa bei der KI-Kompetenz von Beschäftigten, der Dokumentation und den Transparenzanforderungen.
Gleichzeitig soll die Verordnung Innovationen nicht ausbremsen. So sieht sie unter anderem Maßnahmen zur Innovationsförderung vor, etwa regulatorische KI-Reallabore (Sandboxes), in denen Unternehmen KI-Systeme unter bestimmten Bedingungen entwickeln und erproben können.
3. DMB-Einordnung
Aus Sicht des Mittelstandes ist ein europäischer KI-Rechtsrahmen grundsätzlich wichtig, um Vertrauen in neue Technologien zu schaffen und einen verlässlichen Binnenmarkt zu ermöglichen.
Für KMU kommt es jedoch entscheidend auf eine praxisnahe Umsetzung an. Der regulatorische Aufwand muss verhältnismäßig bleiben und darf nicht dazu führen, dass kleinere Unternehmen gegenüber großen internationalen Wettbewerbern benachteiligt werden.
Insbesondere bei Schulungsanforderungen, Informations- und Dokumentationspflichten benötigt der Mittelstand klare Orientierungshilfen und verständliche Leitlinien. Der DMB setzt sich daher dafür ein, dass der AI Act nicht ausschließlich als zusätzliche Hürde verstanden wird, sondern Unternehmen dabei unterstützt, KI sicher und wirtschaftlich einzusetzen.
Die weitere Ausgestaltung und Anwendung des Rechtsrahmens sollte dabei kontinuierlich auf Praxistauglichkeit und Mittelstandsfreundlichkeit überprüft werden.
4. Was die KI-Verordnung bisher vorsieht
Die KI-Verordnung wird stufenweise wirksam und führt je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Pflichten ein. Zu den für Unternehmen besonders relevanten Regelungen gehören:
1. Verbot besonders risikoreicher KI-Systeme:
Seit dem 2. Februar 2025 ist der Einsatz von KI-Systemen mit einem „unannehmbaren Risiko“ untersagt. In diese Kategorie fallen insbesondere KI-Systeme, die Grundrechte gefährden oder verletzen können, wie etwa das in China eingesetzte Social Scoring zur Bewertung des sozialen Verhaltens.
2. KI-Kompetenz und Schulungen:
Ebenfalls seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass Beschäftigte, die KI-Systeme nutzen, über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Dies gilt auch für den Einsatz generativer KI im Arbeitsalltag.
DMB-Einordnung zu den KI-Kompetenz-Vorgaben
Der AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit Beschäftigte über ausreichende Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen verfügen. Der konkrete Umfang sowie die Form des Kompetenznachweises werden dabei nicht vorgegeben, sondern richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich und den damit verbundenen Risiken. Unternehmen müssen daher eigenverantwortlich bewerten, welche Kenntnisse und Schulungsmaßnahmen erforderlich sind.
Der DMB empfiehlt allen Betrieben, frühzeitig geeignete Schulungsangebote für Beschäftigte zu schaffen.
3. Governance-Regeln für KI-Modelle:
Seit dem 2. August 2025 gelten zusätzliche Anforderungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (z. B. ChatGPT oder Gemini). Diese müssen u. a. Informationen zu verwendeten Trainingsquellen bereitstellen und Anforderungen zum Schutz urheberrechtlicher Inhalte berücksichtigen. Davon sollen insbesondere Unternehmen aus kreativen Branchen profitieren.
4. Neue Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026:
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten: Unternehmen müssen in bestimmten Fällen kenntlich machen, wenn Kunden mit einem KI-System interagieren oder wenn KI-generierte bzw. manipulierte Inhalte erstellt oder verbreitet werden. Ziel der Vorgaben ist es, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in den Einsatz von KI zu stärken.
Betroffen sind unter anderem:
- KI-Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren (z. B. Chatbots),
- KI-generierte oder manipulierte Inhalte wie Bilder, Videos oder Audiodateien (einschließlich bestimmter Deepfakes, für die Transparenzpflichten gelten),
- bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Die Europäische Kommission unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der Transparenzpflichten durch Leitlinien. Für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte stellt sie zudem freiwillig nutzbare Kennzeichnungssymbole zur Verfügung. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnungspflicht erfüllt wird; die konkrete Form der Kennzeichnung kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet werden.
Praxisbeispiele zur Einordnung der Transparenzpflichten:
- Keine Kennzeichnung erforderlich:
Ein Unternehmen erstellt einen Website-Artikel mit Unterstützung einer KI. Der Text wird anschließend vollständig redaktionell geprüft und überarbeitet. Die Fotos stammen aus der eigenen Werkshalle und wurden lediglich mit KI etwas zur Verbesserung von Helligkeit oder Schärfe optimiert. In diesem Fall ist in der Regel keine Kennzeichnung als KI-generierter Inhalt erforderlich. - Kennzeichnung kann erforderlich sein:
Ein Unternehmen gestaltet einen Social-Media-Beitrag, die KI erstellt jedoch den wesentlichen Inhalt. Ein Kollege prüft vor der Veröffentlichung lediglich, ob der Beitrag die richtige Länge hat und zum Layout passt. Eine inhaltliche redaktionelle Prüfung findet nicht statt. In diesem Fall können Transparenzpflichten greifen und eine Kennzeichnung erforderlich machen.
5. Aktueller Stand
Die KI-Verordnung befindet sich in der schrittweisen Umsetzung. Nach dem Inkrafttreten im Jahr 2024 wurden bereits erste Regelungen verbindlich, darunter das Verbot bestimmter KI-Praktiken sowie die Vorgaben zur KI-Kompetenz von Beschäftigten seit Februar 2025.
Weitere Anforderungen treten stufenweise in Kraft. Nach den jüngsten EU-Anpassungen sollen bestimmte Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme zudem erst ab August 2028 vollständig zur Anwendung kommen. Für Unternehmen bleibt entscheidend, die eigenen KI-Anwendungen zu erfassen und die weiteren Entwicklungen auf EU-Ebene zu verfolgen.
Das nationale Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung regelt die Zuständigkeiten der Marktaufsicht in Deutschland. Im Juli 2026 wurde festgelegt, die Bundesnetzagentur in den meisten Anwendungsfällen als zentrale Aufsichtsbehörde einzusetzen. Der DMB bewertet diese Bündelung der Zuständigkeiten als wichtigen Schritt und kommentiert die neue Aufsichtsstruktur in einer Stellungnahme: DMB: Ein AI Act, eine Aufsicht: Warum die Marktüberwachung beim Bund gebündelt werden sollte.
Zusätzliche Informationsangebote
KI-Service Desk der Bundesnetzagentur:
KMU können mit dem „KI-Service Desk“ der Bundesnetzagentur prüfen, welche Anforderungen der KI-Verordnung für ihre eingesetzten KI-Systeme relevant sind. Das Angebot unterstützt bei der Einordnung von KI-Anwendungen und informiert über Anforderungen beim Einsatz und bei der Entwicklung von KI.
Unterstützung durch die Mittelstand-Digitalzentren:
Die KI-Trainer der Mittelstand-Digitalzentren unterstützen Unternehmen mit Workshops, Unternehmensbesuchen, Vorträgen und weiteren Formaten bei der praktischen Umsetzung von KI-Anwendungen. Ziel ist es, KMU beim Erkennen von Potenzialen und bei der Entwicklung konkreter Einsatzmöglichkeiten zu unterstützen.
Beratung durch KI.NRW:
Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen können über „KI.NRW“ individuelle Fragen zur Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen klären und Beratungsangebote in Anspruch nehmen.



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