01.07.2026
Politik-Monitoring | Regierung will Unternehmen bei Statistikmeldungen entlasten

Früher wissen, was wichtig wird: Der DMB beobachtet, ordnet und bewertet mittelstandsrelevante Themen und informiert aktuell und verständlich über wichtige Gesetzgebungsvorhaben.
Die Bundesregierung will Unternehmen künftig von Statistikpflichten entlasten. Ein Gesetzentwurf sieht vor, Erhebungen zu vereinfachen, Meldepflichten zu reduzieren und den Aufwand für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern. Damit greift sie eine zentrale Forderung des DMB aus seiner Mitgliederbefragung auf: weniger Bürokratie und mehr Freiraum für das Kerngeschäft.
1. Wer ist betroffen?
Von den geplanten Änderungen sind vor allem KMU betroffen, insbesondere aus dem Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Baugewerbe. Vorgesehen sind unter anderem höhere Meldeschwellen, weniger Statistikpflichten sowie zusätzliche Ausnahmen für kleinere Unternehmen.
2. Wirtschaftliche Relevanz
Weniger Statistikmeldungen bedeuten für Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand. Besonders KMU profitieren von höheren Meldeschwellen und dem Wegfall einzelner Erhebungen.
Nach Schätzungen der Bundesregierung sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 9,4 Mio. Euro. Bezogen auf die rund 100.000 betroffenen Unternehmen, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, fällt die rechnerische Entlastung damit jedoch vergleichsweise gering aus: im Durchschnitt nur wenige hundert Euro pro KMU und Jahr.
3. DMB-Einordnung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Unternehmensstatistik modernisieren und Meldepflichten vereinfachen. Nach Einschätzung des DMB greift die Reform zentrale Anliegen des Mittelstands auf, insbesondere den Abbau bürokratischer Belastungen. Höhere Meldeschwellen und der Wegfall einzelner Erhebungen können insbesondere für KMU den Verwaltungsaufwand verringern.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, wie die vorgesehenen Maßnahmen den Meldeaufwand für Unternehmen tatsächlich reduzieren. Entscheidend wird sein, ob bestehende Unternehmensdaten künftig konsequent genutzt und Mehrfachmeldungen vermieden werden. Digitale und automatisierte Verfahren können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
4. Was der Gesetzesentwurf vorsieht
- Umsatzsteuer-Merkmal: wird in mehreren Statistiken gestrichen
- Meldeschwellen: werden inflationsbedingt angehoben. Das entlastet insbesondere KMU.
- Verdienststatistik: Löschfrist für Personalnummern von drei auf fünf Jahren verlängert, um stabile Zeitreihen über längere Zeiträume zu ermöglichen.
- Auftragsbestand: Streichung des Merkmals in bestimmten Monatsberichten
- Strukturmerkmale: Angaben wie „Art des Betriebs“, „Rechtsform“ und „wirtschaftliche Tätigkeit“ entfallen in bestimmten Erhebungen
- Verarbeitendes Gewerbe: Erhebung zu Material- und Wareneingängen künftig nur noch alle fünf statt alle vier Jahre
- Produzierendes Gewerbe und Bergbau: Jahresbericht und Investitionserhebung entfallen ab dem Berichtsjahr 2030
- Baugewerbe: Ergänzungs- und Jahreserhebungen entfallen, sofern keine EU-Berichtspflichten bestehen
- Baugewerbe: Beschäftigtenzahlen werden von Kleinbetrieben nicht mehr direkt erhoben, sondern aus vorhandenen Daten geschätzt
- Unternehmensidentifikation: Nutzung von Unternehmernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ermöglicht. Das vereinfacht Zuordnung und reduziert Meldeaufwand.
5. Aktueller Stand
Die Bundesregierung legte im Mai den Gesetzesentwurf vor. Im Juli beraten der Bundestag und der Bundesrat in ihren Ausschüssen dazu. Das Gesetz könnte bereits nach der parlamentarischen Sommerpause im dritten Quartal beschlossen werden.
Sofern das Gesetz verabschiedet wird, könnten vorgesehene Änderungen bereits für das Berichtsjahr 2026 gelten. Weitere Reformschritte zur Modernisierung der Unternehmensstatistiken sind in den kommenden Jahren ebenso geplant und sollen schrittweise umgesetzt werden.



Kommentar abgeben