06.02.2026
Rückenwind für Händler: Kartellamt stärkt Amazon-Verkäufer

Bundeskartellamt stärkt Preisfreiheit von KMU auf Amazon. Ein klarer Sieg für faire Wettbewerbsbedingungen.
Ein Kommentar von Patrick Schönowski, DMB-Fachreferent für Digitalisierung
Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, Preiskontrollmechanismen gegenüber Händlerinnen und Händlern auf dem „Amazon Marketplace" anzuwenden. Der DMB begrüßt die Entscheidung nachdrücklich, denn sie stärkt die unternehmerische Freiheit bei der Preisgestaltung mittelständischer Anbieter.
Kleine und mittlere Unternehmen sind zunehmend auf große Plattformen wie Amazon angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass dort faire Spielregeln gelten. Mit seiner Entscheidung schützt das Kartellamt die Preisfreiheit der Händler und gibt den fairen Wettbewerb zurück in die Hände der Unternehmen. Für KMU bedeutet das mehr Planungssicherheit und eine klare Stärkung ihrer Wettbewerbsposition auf der Plattform.
Unternehmerische Freiheit und faire Marktbedingungen sind Grundpfeiler eines funktionierenden Wettbewerbs. Die Bundespolitik bleibt daher auch weiter gefordert, große Plattformen dauerhaft auf Augenhöhe mit mittelständischen Anbietern zu bringen und die Entwicklung genau zu beobachten.
Hintergrund
Das Bundeskartellamt hat Amazon ein Bußgeld von 59 Millionen Euro verhängt, da der Konzern bisher an den strittigen Preismechanismen festhielt. Amazon weist die Vorwürfe zurück und will die Entscheidung gerichtlich anfechten.

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