01.07.2026
Unternehmerstatistikreform: guter Ansatz, begrenzte Entlastung

Ein Kommentar von Patrick Schönowski, DMB-Fachreferent für Digitalisierung, zum Entwurf einer Reform der Unternehmensstatistik
Das erste Unternehmensstatistikreformgesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung und greift die langjährige Forderung des DMB nach weniger Bürokratie auf. Höhere Meldeschwellen, der Wegfall einzelner Erhebungen und weitere Schritte hin zum Once-Only-Prinzip können den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verringern. Unternehmen sollten möglichst wenig Zeit darauf verwenden müssen, Daten an staatliche Stellen zu übermitteln.
Die Reform darf sich jedoch nicht allein auf den Abbau einzelner Statistikpflichten beschränken. Ziel muss vielmehr sein, dass Unternehmen relevante Daten für staatliche Stellen grundsätzlich nur einmal melden müssen, unabhängig davon, für welche amtliche Erhebung oder Berichtspflicht sie benötigt werden.
Klar ist auch: Aussagekräftige Wirtschafts- und Strukturstatistiken bleiben unverzichtbar. Sie bilden eine zentrale Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen und die Bewertung regionaler Entwicklungen. Es gilt daher, den Nutzen amtlicher Statistiken und den Aufwand für Unternehmen besser auszubalancieren.
Das Unternehmensstatistikreformgesetz ist ein wichtiger erster Schritt. Die erwartete jährliche Entlastung von wenigen hundert Euro pro KMU ist jedoch begrenzt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kommt es nun darauf an, die Digitalisierung der Statistik konsequent voranzutreiben. Dazu gehören ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden, die stärkere Nutzung bereits vorhandener Unternehmensdaten und der Ausbau digitaler sowie automatisierter Verfahren. Nur so lässt sich der Meldeaufwand für Unternehmen nachhaltig senken und gleichzeitig verlässliche statistische Daten für Politik und Wirtschaft erhalten, ohne auf die für Wirtschaft und Politik notwendigen Informationen zu verzichten.



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