07.07.2017
Update: Cyber-Angriffswelle Petya – Bedrohung größer als bekannt
Dazu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Wir beobachten hier, ähnlich wie im Fall WannaCry, dass die Täter über die gleichen Verbreitungswege weitere Schadsoftware verteilt haben, die sich im Gegensatz zu Verschlüsselungstrojanern nicht sofort bemerkbar machen. Ihr Schadenspotential ist dabei allerdings mindestens ebenso hoch. Unternehmen sind daher aufgefordert, Cyber-Sicherheit auch ohne akuten Anlass als Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung zu begreifen und IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen."
Dem BSI liegen zudem Informationen vor, die deutlich machen, dass die von Petya betroffenen Firm erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um zum Teil kritische Geschäftsprozesse wiederherstellen zu können.
"In einigen Unternehmen in Deutschland stehen seit über eine Woche die Produktion oder andere kritische Geschäftsprozesse still. Hier entstehen Schäden in Millionenhöhe und das bei einem IT-Sicherheitsvorfall, bei dem Deutschland im Grunde mit einem blauen Auge davon gekommen ist", so Arne Schönbohm. "Wir müssen die Resilienz gegen Cyber-Angriffe in Deutschland weiter konsequent erhöhen und Informationssicherheit mit höchster Priorität behandeln."
Das BSI rät dringend dazu, folgende Schutzmaßnahmen umzusetzen:
- auf M.E.Doc Software angewiesene Unternehmen sollten Computersysteme, auf denen diese Software installiert ist, in separierten Netzbereichen kapseln, verstärkt überwachen und sowohl diese als auch von dort erreichbare Systeme auf zusätzliche, möglicherweise bereits stattgefundene Kompromittierungen untersuchen
- Auf infizierten Rechnern sollten alle Passwörter geändert werden
- infizierte Rechner sollten idealerweise neu aufgesetzt werden
- Umsetzung einer Netzwerksegmentierung
- Erstellen und Vorhalten von Daten-Sicherungen (Backups)
- Einspielen aktueller Patches für Software und Betriebssysteme, insbesondere des Microsoft-Patches MS17-010
- Aktualisierung der eingesetzten Antiviren-Programme
Überprüfung der Administratorenrechte:
- Lokale Administratoren sollten sich nicht über das interne Netz einloggen können
- Lokale Administratoren dürfen auf unterschiedlichen Rechnern nicht das gleiche Passwort haben
- Idealerweise sollte der lokale Administrator deaktiviert sein
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Pressemitteilung vom 07. Juli 2017

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