08.05.2026

Energiewende

Bilanz nach einem Jahr: Was die Regierung in der Energiepolitik erreicht hat – und was nicht

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiepreise zu schaffen. In ihrem ersten Amtsjahr hat sie einige wichtige Vorhaben umgesetzt oder zumindest auf den Weg gebracht. Sie blieb dabei allerdings häufig hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück.  

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026, der Senkung der Stromsteuer – zumindest für ausgewählte Branchen – und den temporären Entlastungen bei den Netzentgelten wurden bereits erste Maßnahmen umgesetzt, um den hohen Strom- und Energiepreisen in Deutschland zu begegnen. Das ist grundsätzlich positiv, allerdings gehen nicht alle dieser Maßnahmen weit genug.  

Die Bundesregierung muss hier unbedingt nachschärfen. Die Stromsteuer sollte nicht nur für Industrie und Landwirtschaft, sondern für sämtliche Verbraucher auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Entlastung bei den Netzentgelten über das Jahr 2026 hinaus verstetigt werden.  

Spritpreise bleiben hoch  

Mit dem Industriestrompreis wurde eine Maßnahme auf den Weg gebracht, die eine selektive Entlastung einzelner Branchen bringen dürfte. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) außerhalb der energieintensiven Industrie profitieren allerdings nicht von dieser Entlastung, sondern müssen diese Subvention der Industrie mitfinanzieren.  

Ebenfalls nicht zielführend: Zuletzt hat die Bundesregierung angesichts des enormen Preisanstiegs an der Zapfsäule die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel für einen Zeitraum von zwei Monaten um 17 Cent pro Liter gesenkt. Auch wurde mit dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz eine Regelung getroffen, die es Tankstellenbetreibern verbietet, mehrmals am Tag ihre Preise zu erhöhen.  

Während der sogenannte Tankrabatt volkswirtschaftlich eine teure Maßnahme ist, bei der noch offen ist, wie viel davon tatsächlich bei den Endkunden an der Tankstelle ankommt, haben beide Maßnahmen gemein, dass sie ein weiteres Ansteigen der Spritpreise nicht verhindern können. 

An Netzpaket und an der Novellierung des EEG wird gearbeitet  

Außerdem hat sich die Bundesregierung eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche der Energiepolitik auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit zum Ziel gesetzt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da so nicht nur einzelne Kosten verschoben, sondern die gesamte Energiewende für alle günstiger werden soll.  

Des Weiteren arbeitet die Bundesregierung gerade an ihrer Kraftwerkstrategie, die im Wesentlichen darauf abzielt, die im künftigen Energiesystem schwankende Energieerzeugung aus Wind und Sonne durch steuerbare Kraftwerkskapazitäten abzusichern. Dies ist ein wichtiges Vorhaben, da es darüber entscheidet, ob und wie die dauerhafte Verfügbarkeit von Strom künftig gewährleistet werden kann.  

Daneben befinden sich die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das Netzpaket und das Gebäudemodernisierungsgesetz derzeit in der Ressortabstimmung. Die Novellierung des EEG sowie das Netzpaket sind zum einen für KMU wichtig, die in ihre Eigenversorgung mit Energie investieren möchten, da damit die Bedingungen grundlegend verändert werden sollen, zu denen Erneuerbare-Energien-Anlagen geplant und finanziell gefördert werden.  

Zum anderen sind sie wichtig, da die Bundesregierung mit diesen beiden Vorhaben die Systemkosten der Energiewende senken und den Ausbau der Erneuerbaren Energien kosteneffizienter gestalten möchte, was generell im Sinne des gesamten Mittelstands wäre.

Systemkosten der Energiewende müssen weiter reduziert werden

Um dem Mittelstand eine kostengünstige, verlässliche und klimafreundliche Energieversorgung zu ermöglichen, ist nun ein kongruenter Ausbau von Stromnetzen und Erneuerbaren Energien sowie die verstärkte Digitalisierung der Stromnetze nötig. So können Unternehmen ihre Stromnachfrage künftig besser flexibilisieren und bislang ungenutzte Potentiale des Stromnetzes können gehoben werden.

Dies trägt dazu bei, die Systemkosten der Energiewende weiter zu reduzieren. Darüber hinaus wäre es wichtig, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. So sollten insbesondere doppelte Meldepflichten bei der Nutzung von Photovoltaik im Gewerbe beseitigt werden. 

Zum Autor

Steffen Kawohl

Referent Wirtschaft & Politik

Ansprechpartner für den Kompetenzbereich Energiewende

steffen.kawohl@mittelstandsbund.de
0211 200525-34