03.06.2026

Energiewende

StromVKG: Verlässliche Stromversorgung für morgen

Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) möchte die Bundesregierung den Rahmen schaffen, damit dem Stromsystem künftig genügend zuverlässige Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen, wenn ein Großteil der Stromversorgung auf wetterbedingt schwankender Wind- und Solarenergie beruht. Das Vorhaben dient dazu, die „Kraftwerkstrategie“ umzusetzen.

Thema und Einordnung

Die Verfügbarkeit von Wind- und Solarenergie schwankt wetterbedingt. Sollen diese beiden Erneuerbaren Energien künftig einen größeren Anteil an der Stromerzeugung einnehmen und grundlastfähige Kohlekraftwerke in den kommenden Jahren vom Netz gehen, fordert dies die Versorgungssicherheit heraus. In Phasen, in denen weder Wind weht noch die Sonne scheint (sogenannte Dunkelflauten), werden daher Flexibilitäten erforderlich, die eine ausreichende Stromversorgung gewährleisten. Um diese Flexibilitäten zu schaffen, bringt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kraftwerkstrategie das StromVKG auf den Weg. Es dient der Umsetzung der sogenannten „Kraftwerksstrategie“.

Aktueller Stand

Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums im Kabinett beschlossen. Am 11. Juni wird er im Bundestag in 1. Lesung beraten und soll nach halbstündiger Debatte an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. 

Was sind die Inhalte des Vorschlags?

Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein und ist auf das Jahr 2031 fokussiert. Vorgesehen sind stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung flexibel ein- und abschaltbarer Stromkapazitäten, die den im Jahr 2031 benötigten Gesamtbedarf decken sollen.


In den nächsten zwölf Monaten sollen Stromkapazitäten von insgesamt elf Gigawatt neuer steuerbarer Leistung [SK1.1]für eine Verpflichtung von 15 Jahren ausgeschrieben werden. Davon richten sich die ersten Ausschreibungen im Umfang von 9 Gigawatt an „Langzeitkapazitäten“, die in der Lage sind, auch über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen. Danach folgen weitere Ausschreibungen für neue Erzeugungskapazitäten im Umfang von zwei Gigawatt ohne Langzeitkriterium.


In den Jahren 2027 und 2029 sollen weitere, vollständig technologieoffene Ausschreibungen folgen. Neben Kapazitäten wie zum Beispiel Kraftwerken und Energiespeichern können sich dann auch flexible Nachfrager und neben neuen Anlagen auch Bestandsanlagen bewerben.


Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Alle über das Gesetz geförderten Kraftwerke müssen allerdings ab 2045 klimaneutral sein. Damit Gaskraftwerke gefördert werden können, müssen sie Wasserstoff ready ausgelegt sein und können nur übergangsweise mit Erdgas betrieben werden, um die zukünftige Dekarbonisierung zu ermöglichen.
 

Hintergrund

Die sogenannte „Kraftwerksstrategie“ der Bundesregierung ist ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende. Sie soll sicherstellen, dass hierzulande auch dann genügend Strom verfügbar ist, wenn Wind- und Solarenergie phasenweise nur wenig liefern – etwa bei Dunkelflauten. Denn während Erneuerbare Energien derzeit stark ausgebaut werden, ist Deutschland gleichzeitig aus der Kernenergie ausgestiegen und wird die Kohleverstromung schrittweise beenden. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf deutsche und europäische Analysen zur Versorgungssicherheit, die zeigen, dass die Herausforderungen für das Stromsystem ab Anfang der 2030er-Jahre zunehmen werden. Das StromVKG ist eine zentrale Maßnahme, um die „Kraftwerkstrategie“ umzusetzen. 

Relevanz für KMU und Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen sowie der gesamte Mittelstand sind auf eine verlässliche und kostengünstige Energieversorgung angewiesen. Daher ist es für sie von hoher Relevanz, dass Vorkehrungen im Energiesystem getroffen werden, damit Strom auch bei einer künftigen, wetterbedingt volatileren Stromerzeugung jederzeit in ausreichender Menge verfügbar ist.

Meilensteine und nächste Schritte

Der Beschluss des Gesetzesentwurfs durch das Bundeskabinett erfolgte am 13. Mai 2026. Am 11. Juni wird er im Bundestag in 1. Lesung beraten und soll nach halbstündiger Debatte an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens muss das Gesetz von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.

Das StromVKG soll durch weitere Maßnahmen der "Kraftwerkstrategie" ergänzt werden.

Außerdem will die Bundesregierung im Jahr 2027 ein Gesetz zur Umsetzung eines umfassenden Kapazitätsmarkts zur Sicherung der Versorgung ab 2032 vorlegen.

 

Relevante Dokumente

  • Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (hier)