03.06.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz: 65%-Erneuerbare-Regel beim Heizen fällt weg

Die amtierende schwarz-rote Bundesregierung möchte das vielfach kritisierte "Heizungsgesetz" der Ampel-Koalition abschaffen und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzen. Dieses Monitoring ordnet die aktuellen Entwicklungen kontinuierlich für den Mittelstand und KMU ein und zeigt, was auf Unternehmen zukommt.
Thema und Einordnung
Der Wärmesektor hinkt bei der Energiewende hinterher. Im Jahr 2025 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien hier bei 19 Prozent. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Treibhausgas-Emissionen in diesem Bereich in den kommenden Jahren deutlich sinken.
Eine noch von der Ampel-Koalition vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2023 – häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – sollte den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen. Die vorgesehenen Vorgaben, insbesondere die Pflicht zu einem hohen Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, führten jedoch zu erheblicher gesellschaftlicher und politischer Kritik. Die Kritik lautete, dass es Hausbesitzer bevormunde, die Vorgaben für den Anteil Erneuerbarer Energien beim Heizen zu hoch seien und es sich insgesamt um einen zu starken Eingriff in den Privatbesitz handle. Aufgrund dieses Unmuts kündigte die aktuelle Bundesregierung an, das Gesetz erneut zu reformieren. Im Zuge der Novellierung soll das Gebäudeenergiegesetz nun in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt werden.
Aktueller Stand
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai im Bundeskabinett beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf wird am 11. Juni in 1. Lesung im Bundestag beraten und soll nach einstündiger Aussprache an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Was sind die Inhalte des Vorschlags?
Die Bundesregierung möchte die Vorgaben für das Heizen technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher gestalten.
Das neue GModG betrifft sowohl Wohngebäude als auch Industrie- und Gewerbegebäude.
Die umstrittene Novelle der Ampel-Koalition sah vor, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Alte funktionierende Gas- oder Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden. Der Einbau neuer Gas- und Öl-Heizungen ist weiterhin zulässig. Wer weiterhin eine fossile Heizung betreiben möchte, muss nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen (Bio-Energietreppe).
Bio-Energietreppe
Für fossile Heizungen soll eine schrittweise Beimischung klimaneutraler Brennstoffe gelten:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
Eigenheimbesitzer können wählen, mit welchen erneuerbaren Energieträgern sie künftig heizen möchten. In Frage kommen der Anschluss an ein Fernwärmesystem, eine Wärmepumpe oder auch andere Systeme wie Hybridheizungen (Ölkessel und Wärmepumpe) oder Heizungen, die mit Biomasse oder Biogas betrieben werden.
Förderung
Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern
Grundsätzlich ist es das Ziel des Gesetzes, dass Mieter und Vermieter nun die Folgekosten fossiler Brennstoffe gemeinsam tragen. Geteilt werden sollen dabei jeweils hälftig CO2-Kosten auf fossile Brennstoffe, Gasnetz-Entgelte sowie Aufschläge auf Biomethan oder "grüne Gase".
Zum Schutz von Mietern soll über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, regeln.
- Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
- Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
Evaluierung des Gesetzes
Die vorgesehene Evaluierung des GModG im Jahr 2030 soll einen Mechanismus schaffen, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem Ziel der Klimaneutralität 2045 zurückbleibt.
Hintergrund
Der Hintergrund des Gesetzes liegt vor allem in den klima- und energiepolitischen Zielen Deutschlands und der Europäischen Union. Der Gebäudesektor verursacht einen erheblichen Anteil der CO₂-Emissionen und gilt deshalb als zentraler Bereich für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Viele Wohn- und Gewerbegebäude in Deutschland sind energetisch veraltet und werden weiterhin mit fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl beheizt. Vor diesem Hintergrund wurde das GEG geschaffen, um frühere Regelungen zur Energieeinsparung und zum Einsatz Erneuerbarer Energien zusammenzuführen und zu modernisieren. Insbesondere nach der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gewann zudem die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten an Bedeutung.
Relevanz für KMU und Mittelstand
Das GEG bzw. das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz ist relevant für den Mittelstand sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Viele Betriebe sind Eigentümer oder Nutzer von Gewerbeimmobilien und somit unmittelbar von den energetischen Anforderungen betroffen. Sie stehen vor der Herausforderung, ihre Gebäude und Heizsysteme schrittweise an neue Effizienz- und Klimaschutzstandards anzupassen.
Die öffentliche Debatte um das sogenannte „Heizungsgesetz“ hat zudem gezeigt, dass mittelständische Unternehmen vor allem Planungssicherheit, praktikable Übergangsfristen und technologieoffene Lösungen benötigen. Deshalb spielt die angekündigte Reform des Gesetzes für viele KMU eine wichtige Rolle, um Klimaschutzanforderungen mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit in Einklang zu bringen.
Meilensteine und nächste Schritte
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hin zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verläuft derzeit in mehreren politischen und gesetzgeberischen Schritten.
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2023/2024: Mit der Reform des GEG durch die Ampel-Koalition wurde ab 2024 schrittweise die Pflicht eingeführt, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Ziel war die Beschleunigung der Wärmewende und die Reduktion fossiler Energieträger.
- Öffentliche und politische Kritik („Heizungsgesetz“): Die Reform stieß auf erhebliche Kritik von Eigentümern, Verbänden, Unternehmen und Teilen der Politik. Hauptkritikpunkte waren hohe Investitionskosten, bürokratische Vorgaben und mangelnde Planungssicherheit. Dies führte dazu, dass die neue Bundesregierung eine grundlegende Überarbeitung ankündigte.
- Koalitionsbeschluss und Eckpunktepapier 2026: Im Februar 2026 einigten sich Union und SPD auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Referentenentwurf und Ressortabstimmung: Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesbauministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.
- Beschluss im Bundeskabinett: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai einen Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf wird nun in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess eingebracht.
- Parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren: Der Gesetzentwurf wird am 11. Juni in 1. Lesung im Bundestag beraten und soll nach einstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Nach vorläufiger Planung der Bundesregierung soll der Gesetzentwurf bis September im Bundestag sowie im Oktober im Bundesrat beraten werden und am 1. November 2026 in Kraft treten.
Relevante Dokumente
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (hier)


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