07.08.2025
Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)

Worum geht es bei dem Vorhaben?
Durch die Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes sollen die Abscheidung sowie der Transport und die Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Nach dem bisher geltenden Gesetz ist dies bislang nur zu Forschungszwecken erlaubt. Durch die Novellierung des Gesetzes darf die Technik künftig im großen Maßstab angewendet werden.
Im Kern sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:
- Ermöglichung der Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab auf dem Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer werden von der CO2-Speicherung allerdings ausgeschlossen.
- Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Onshore-Speicherung auf dem Gebiet des deutschen Festlands zu ermöglichen („Opt-in“).
- Es wird das in der Regel geltende überragende öffentlichen Interesse für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern festgestellt.
- Emissionen aus der Energieerzeugung durch die Verbrennung von Kohle werden vom Zugang zum CO2-Leitungsnetz ausgeschlossen.
- Das Gesetz enthält Regelungen zu Verfahrens- und Genehmigungsbeschleunigungen für den Aufbau einer Kohlendioxidinfrastruktur.
In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?
Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz wurde vom Bundeskabinett am 6. August beschlossen.

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