26.06.2026

Energiewende

Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren: Längere Lebensdauer statt Neukauf

Elektronik auf dem Schreibtisch

Mit dem Gesetz soll die Lebensdauer von Produkten verlängert werden.

Der Bundestag hat am 25. Juni das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren verabschiedet. Das Gesetz soll die Reparatur von Produkten gegenüber dem Neukauf fördern. Außerdem sollen Hersteller Verbrauchern damit den Zugang zu Reparaturen erleichtern, um so die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern.

Was bedeutet das Gesetz für KMU?

Der Gesetzentwurf schafft neue Herausforderungen und Belastungen für bestimmte Unternehmen, eröffnet aber auch gewisse Chancen. Für Hersteller entstehen neue organisatorische und rechtliche Anforderungen. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse an die neuen Informations- und Reparaturpflichten anpassen, Reparaturkapazitäten aufbauen oder erweitern sowie Ersatzteile und Serviceleistungen über einen längeren Zeitraum vorhalten. Zudem müssen bestehende Service- und Vertriebsprozesse entsprechend angepasst werden.

Auf der anderen Seite könnten insbesondere Reparaturbetriebe und Werkstätten von einer steigenden Nachfrage nach Reparaturleistungen profitieren. Darüber hinaus ergeben sich Potenziale für zusätzliche Serviceumsätze, eine stärkere Kundenbindung sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im After-Sales-Service. Gleichzeitig unterstützt das Gesetz Unternehmen dabei, nachhaltige Geschäftsstrategien auszubauen und den wachsenden Anforderungen an Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Nicht jedes mittelständische Unternehmen ist unmittelbar betroffen. Maßgeblich ist, ob für die jeweiligen Produkte europäische Reparaturvorschriften gelten. Das Gesetz betrifft insbesondere:

  • Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Hersteller von Haushaltsgeräten
  • Hersteller weiterer reparierbarer Produkte nach EU-Recht
  • autorisierte Reparaturbetriebe
  • freie Werkstätten
  • Händler, soweit Informationspflichten bestehen 
     

Was sind die wichtigsten Punkte des Gesetzes?

Einführung einer Reparaturpflicht für Hersteller
Hersteller bestimmter Waren müssen künftig Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ermöglichen, sofern für diese Produkte bereits europäische Reparaturvorgaben bestehen. Die Reparaturpflicht umfasst insbesondere die Annahme von Reparaturanfragen, die Durchführung oder Organisation der Reparatur sowie die Reparatur zu einem angemessenen Preis. Außerdem darf die Reparatur nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen verweigert werden.

Die Pflicht gilt nur für die von den entsprechenden EU-Verordnungen erfassten Produktgruppen.

Erweiterte Informationspflichten
Unternehmen müssen Verbraucher künftig transparenter über Reparaturmöglichkeiten informieren. Hierzu gehören insbesondere Angaben über bestehende Reparaturmöglichkeiten, Kontaktstellen, Reparaturbedingungen, gegebenenfalls Preise oder deren Berechnungsgrundlagen. Die Informationen müssen leicht zugänglich sein.

Europäisches Reparaturinformationsformular
Reparaturdienstleister erhalten die Möglichkeit, ein europaweit einheitliches Formular zu verwenden. Dieses enthält unter anderem Angaben zum Preis oder der Preisberechnung, zur Reparaturdauer, zur Garantie auf die Reparatur sowie zur Gültigkeitsdauer des Angebots. Zweck des einheitlichen Formulars ist eine bessere Vergleichbarkeit von Reparaturangeboten.

Europäische Online-Reparaturplattform
Die EU richtet eine digitale Plattform ein, über die Verbraucher Reparaturbetriebe finden können. Unternehmen können sich dort registrieren lassen und dadurch ihre Sichtbarkeit erhöhen.

Änderungen im Verbraucherrecht
Das Gesetz ergänzt das deutsche Verbraucherrecht um neue Ansprüche auf Informationen und Reparaturmöglichkeiten. Dadurch steigen insbesondere die Anforderungen an Kundenservice, Dokumentation, sowie die Kommunikation mit Verbrauchern.

Welcher bürokratische Aufwand entsteht für Unternehmen?

Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen zusätzliche organisatorische Maßnahmen umsetzen müssen. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung interner Prozesse , die Erstellung von Verbraucherinformationen, Schulung von Mitarbeitern, die Pflege von Reparaturinformationen sowie die Bearbeitung zusätzlicher Reparaturanfragen.
 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Regelungen treten zum 31. Juli 2026 in Kraft.

Relevante Dokumente

  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (hier).

Zum Autor

Steffen Kawohl

Referent Wirtschaft & Politik

Ansprechpartner für den Kompetenzbereich Energiewende

steffen.kawohl@mittelstandsbund.de
030 220048-334