09.10.2024
Pflicht zur Berichterstattung der Nachhaltigkeit

Nach Schätzungen der Bundesregierung betrifft die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rund 14.600 Unternehmen in Deutschland.
Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass bestimmte Unternehmen künftig detailliert darüber Auskunft geben müssen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftsaktivitäten haben. Die Bundesregierung kommt mit diesem Gesetzentwurf ihrer Pflicht nach, die EU-Richtlinie 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15) (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in nationales Recht umzusetzen.
Unternehmen, die nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen definiert sind, müssen dann zum ersten Mal oder in deutlich größerem Umfang als bisher zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert darüber berichten, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen und Risiken ihre Geschäftstätigkeiten haben. Wirtschaftsprüfer sollen die Berichte prüfen. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll schrittweise in Kraft treten, beginnend mit der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2024 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Weitere Gruppen von Unternehmen werden in den nachfolgenden Geschäftsjahren bis 2028 stufenweise einbezogen.
In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 24. Juli 2024 im Kabinett beschlossen. Am 26. September wurde er in erster Lesung im Bundestag beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

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Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres European Green Deals sowie ihrer Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, eine EU-Richtlinie erlassen, die ihre Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen sowie eine Prüfung dieser Berichterstattung in nationalem Recht einzuführen. Die Bundesregierung ist daher dazu verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen.
In Deutschland sind nach bestehender Rechtslage bestimmte Unternehmen bereits zur Abgabe von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Diese Informationen sind Gegenstand der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung. Diese Erklärung umfasst jedoch nur sehr grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen und wird künftig durch den deutlich umfangreicheren Nachhaltigkeitsbericht abgelöst. Auch die Zahl der Unternehmen, die künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, wird deutlich größer sein als die Zahl der Unternehmen, die bislang zu einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Im Vergleich zur bisherigen nichtfinanziellen Erklärung werden auch Umfang und Detailgrad der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich ausgeweitet. Dies liegt an den sehr umfangreichen Europäischen Nachhaltigkeitsstandards, die die gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichtspflichten konkretisieren und vertiefen.
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorhaben?
Die Bundesregierung ist zur Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet und möchte das Gesetz daher laut Justizminister Marco Buschmann so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich gestalten.
Warum ist das Gesetzesvorhaben relevant für KMU / den Mittelstand?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rund 14.600 deutsche Unternehmen betrifft. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind als Zulieferer dieser Unternehmen häufig indirekt von der Berichtspflicht betroffen, wenn sie als Teil der Wertschöpfungskette entsprechende Informationen an Vertragspartner liefern müssen, die der Berichtspflicht unterliegen.
Die DMB-Bewertung

Durch den Gesetzesentwurf der Bundesregierung entsteht Unternehmen ein bürokratischer Mehraufwand, mit dem auch personelle und finanzielle Kapazitäten gebunden werden. Viele kleine und mittlere Unternehmen sind von der Berichtspflicht zwar nur indirekt betroffen, notwendige Informationen an ihre berichtspflichtigen Geschäftspartner zu übermitteln dürfte aber gerade sie überproportional belasten. Schließlich müssen in mittelständischen Unternehmen die erforderlichen Strukturen dafür erst geschaffen werden.
Da die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ihrer Pflicht nachkommt, eine europäische Vorgabe in nationales Recht umzusetzen, ist positiv zu bewerten, dass sie keine Vorgaben machen möchte, die über das EU-Recht hinausgehen. Außerdem sollen an anderen Stellen wie zum Beispiel dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Erleichterungen eingeführt werden, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden.
Zugehörige Dokumente
Nachstehend können Sie die zum Gesetzesvorhaben zugehörigen Drucksachen finden:
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