25.02.2025
Ehrlich kommunizieren, Greenwashing verhindern

Wer sich nach außen nachhaltiger gibt als er ist, betreibt Greenwashing.
Darum ist die Kommunikation der eigenen Nachhaltigkeit eine Gratwanderung: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wollen einerseits ihre Nachhaltigkeit authentisch kommunizieren, andererseits droht jederzeit die Falle Greenwashing. Denn selbst dieses unbeabsichtigt geschieht, kann es den eigenen Ruf erheblich beschädigen. Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht kann helfen, solchen Reputationsschäden vorzubeugen.
Kunden, Geschäftspartner und Kreditgeber erwarten heute von Unternehmen, dass sie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) achten daher immer mehr darauf, dem zu entsprechen und ihre Nachhaltigkeit auch in der eigenen Unternehmenskommunikation und Werbung hervorzuheben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dabei jedoch die Gefahr des Greenwashings bestehen. Darunter versteht man eine Kommunikationspraxis, bei der ein Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit und seinen Kunden den Eindruck erweckt, nachhaltiger und umweltfreundlicher zu sein, als es in Wirklichkeit ist.
Häufig handelt es sich dabei um irreführende oder oberflächliche Maßnahmen, die lediglich den Eindruck erwecken, dass ein Unternehmen oder ein Produkt umweltbewusst ist, ohne dass dahinter substanzielle oder echte umweltfreundliche Maßnahmen stehen. Dabei muss Greenwashing nicht absichtlich geschehen, sondern kann auch durch Leichtfertigkeit oder Unwissenheit bedingt sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein bestimmtes Siegel verwendet wird, das die Umweltfreundlichkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung belegen soll, obwohl dieses Siegel keinen echten Standard repräsentiert.
Nachhaltigkeitsbericht kann Greenwashing vorbeugen
Wer Greenwashing im eigenen Unternehmen verhindern möchte, hat die Möglichkeit, einen Bericht über die eigene Nachhaltigkeit zu verfassen. Das ist auch dann sinnvoll, wenn man dazu per Gesetz nicht verpflichtet ist. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet aktuell nur Unternehmen ab einer bestimmten Größe, einen solchen Bericht zu verfassen.
Aber auch der Mittelstand ist bald betroffen: Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind börsennotierte KMU, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, berichtspflichtig nach der CSRD:
- Mehr als 10 Mitarbeiter
- Umsatz höher als 900.000 Euro
- Bilanzsumme höher als 450.000 Euro
Um gar nicht erst den Verdacht des Greenwashings aufkommen zu lassen, kann es sich auch für Unternehmen, die nicht dazu verpflichtet sind, lohnen, einen solchen Nachhaltigkeitsbericht freiwillig anzufertigen.
Die gesetzliche Grundlage zum Greenwashing wurde auf Ebene der Europäischen Union geschaffen.
EU Green Claims-Richtlinie
Um gegen unlautere Kommunikation der eigenen Nachhaltigkeit vorgehen zu können, hat die Europäische Union im vergangenen Jahr die EU Green Claims-Richtlinie (GCD) eingeführt. Diese schreibt vor, welche umweltbezogenen Aussagen ein Unternehmen hinsichtlich seiner Dienstleistungen und Produkte treffen darf.
Auf diese Weise sollen einheitliche Standards zur Vergleichbarkeit und Belegbarkeit umweltbezogener Werbeaussagen geschaffen werden. Die Richtlinie trat im März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat die GCD bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
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