16.12.2025
Das Standortfördergesetz hat seinen Namen nicht verdient

Das Standortfördergesetz, das private Investitionen ankurbeln soll, weckt falsche Hoffnungen. Geplante Verbesserungen entfalten nämlich erst langfristig und nicht flächendeckend ihre volle Wirkung. Der Mittelstand braucht aber gerade jetzt schnelle Impulse, um 2026 aus der Wachstumskrise zu kommen.
Ein Kommentar von Benjamin Schöfer, Referent für den Bereich Finanzen
Mit dem sogenannten Standortfördergesetz, über das am Freitag im Bundestag abgestimmt wird, will die Merz-Regierung die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. Sie will mehr Möglichkeiten schaffen, damit unter anderem Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren.
Außerdem wollen Union und SPD „die Finanzierungsbedingungen insbesondere von jungen, dynamischen Unternehmen verbessern“, heißt es auf der Website des Finanzministeriums. Die gezielte Förderung von Startups und anderen kapitalmarktorientierten Firmen ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Auch von möglichen Investitionen in Erneuerbare und in die teils marode Infrastruktur würde Deutschland profitieren.
Trotzdem wird das Standortfördergesetz den Mittelstand in seiner Breite enttäuschen. Denn anders als sein Name vermuten lässt, kommt es nicht dem gesamten Standort, sondern nur bestimmten Unternehmen zugute. Der traditionelle Mittelstand geht weitestgehend leer aus.
Natürlich braucht Deutschland eine prosperierende Startup-Szene, um in Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz wettbewerbsfähig zu werden. Die Bundesregierung darf dabei aber nicht klassische KMU – vom Bäcker bis zum Maschinenbauer – vergessen. Das wäre fatal, denn die Lage ist beunruhigend: In einer Befragung zeigen sich rund 80 Prozent der DMB-Mitglieder unzufrieden mit den wirtschaftspolitischen Maßnahmen von Schwarz-Rot.
Immerhin hat der Bundesrat sinnvolle Empfehlungen zum Gesetzesentwurf abgegeben. Zum Beispiel soll die Wertgrenze für die Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter, etwa Büromöbel oder -technik, angehoben werden. Dies würde tatsächlich allen Mittelständlern zugutekommen und ist längst überfällig, da es die Inflation der letzten Jahre ausgleichen würde. Die Anhebung der Wertgrenze wurde in der Vergangenheit mehrmals angestrebt, aber nie umgesetzt und darf nicht ein weiteres Mal im Sande verlaufen.
Sicherlich würde auch der Mittelstand perspektivisch davon profitieren, wenn mehr private Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur fließen, so wie es das Gesetz vorsieht. Doch der Kostendruck dürfte sich erst in ein paar Jahren reduzieren. Bis es so weit ist, könnte es für viele Betriebe bereits zu spät sein. Sie brauchen gerade jetzt Maßnahmen, die schnell wirken – besser gestern als heute.
Die Senkung der Unternehmenssteuern weit vor 2028 wäre eine solche Maßnahme mit sofortigem Entlastungseffekt. Genauso wie ein verbindliches Belastungsmoratorium für Bürokratie oder die Beschleunigung von Planungs- sowie Genehmigungsverfahren. Ein Standortfördergesetz, das seinen Namen verdient, würde diese Maßnahmen beinhalten.
So aber reiht sich das Gesetz in die Vielzahl von Vorhaben der Regierung ein, die gut gemeint sind, KMU aber erstmal nur wenig bringen.
Welche Impulse dem Mittelstand 2026 konkret weiterhelfen würden, erfahren Sie in unserem Eckpunktepapier „Ausblick 2026 – Impulse aus der DMB-Mitgliederbefragung“.


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