25.06.2026

Finanzen

Finanzspritze für die Regionen: Was bringt das Kommunalentlastungsgesetz dem Mittelstand?

Früher wissen, was wichtig wird: Der DMB beobachtet, ordnet und bewertet mittelstandsrelevante Themen und informiert aktuell und verständlich über wichtige Gesetzgebungsvorhaben.

Wenn die Heimatkommune kein Geld mehr hat, leidet auch die lokale Wirtschaft. Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Doch reicht das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) aus, um den regionalen Vergabemarkt nachhaltig zu beleben? Das Gesetz befand sich am 26. Juni 2026 zur 1. Lesung im Bundestag. Der Entwurf wurde gestern Abend nach intensiver Debatte offiziell an die Ausschüsse überwiesen.

Während der Bundestag am 26.06.2026 das neue Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) debattierte, einigten sich Bundeskanzler Merz und die Länderchefs am gleichen Tag  im Kanzleramt auf einen echten Systemwechsel: Ab dem 1. September gilt das strikte Konnexitätsprinzip. Verabschiedet der Bund teure Gesetze, übernimmt er künftig 80 % der kommunalen Mehrkosten.

Erfahren Sie in unserem aktuellen Gesetzesmonitoring, wer wirklich betroffen ist, wo Schwierigkeiten lauern und wie der Deutsche Mittelstandsbund (DMB) sich jetzt für Ihre Interessen in Berlin stark macht. 

1. Wer ist betroffen?

  • Regionale KMU und lokale Handwerksbetriebe: Unternehmen, die stark von kommunalen Aufträgen (Sanierungen, Dienstleistungen vor Ort) abhängen, spüren direkt, ob ihre Heimatkommune finanzielle Luft zum Atmen hat.
  • KMU in finanzschwachen Kommunen: Betriebe in strukturschwachen Regionen (v. a. mit hohen kommunalen Krediten zur Liquiditätssicherung), in denen Hebesätze für Gewerbesteuern drohen zu steigen.
  • Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern: Indirekt begünstigt durch Entlastungen der dortigen Landeshaushalte.
     

Dringlichkeits-Ampel für Unternehmer

GELB (Beobachten & Vorbereiten)

Der Gesetzesentwurf war am 26.06.2026 in der ersten Lesung im Bundestag und wurde anschließend an den Finanzausschuss überwiesen. Das Zeitfenster für Verbände und den Mittelstand ist geöffnet, um Änderungsbedarf anzumelden.

Sie wollen Ihren Standpunkt mitteilen? Gerne! Unten finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten des zuständigen Referenten. Ihr Beitrag hilft bei der politischen Arbeit für den Mittelstand.

2. Wirtschaftliche Relevanz

Verhinderung von Gewerbesteuererhöhungen: Extrem verschuldete Kommunen nutzen oft die Erhöhung der Gewerbesteuer-Hebesätze als letzten Hebel für neue Geldeinnahmen. Die Entlastung bei den Altschulden/Krediten nimmt diesen akuten Druck von den ansässigen KMU.
Belebung des lokalen Vergabemarktes: Wenn Kommunen weniger Geld für den reinen Zinsdienst aufwenden müssen, steigen die Spielräume für freiwillige Aufgaben und kleinere Infrastrukturinvestitionen vor Ort – ein Kernmarkt für das regionale Handwerk.
Keine neuen Bürokratielasten: Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6560) stellt explizit klar, dass für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht. Es gibt keine neuen Berichtspflichten für Unternehmen.
 

3. Unsere Bewertung

Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) bleibt trotz seiner Milliardenhilfen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es lindert die akute Finanznot vor Ort nur ansatzweise, kann aber im Zusammenspiel mit dem parallelen MPK-Beschluss des 25. Juni 2026 ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung werden. 

Das leistet das Gesetz (LKEG): Die gezielte Entlastung bei übermäßigen Liquiditätskrediten ist ein echter Schutzschild für KMU in strukturschwachen Regionen, da sie den akuten Druck von den lokalen Gewerbesteuer-Hebesätzen nimmt. Dass finanzstarke Länder im Finanzausgleich kompensiert werden, verhindert zudem neuen Streitigkeiten im Föderalismus und sorgt für eine verlässliche Vergabeumgebung im Handwerk. 

Wo das Gesetz zu kurz greift: Mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro bis 2029 bekämpft das Gesetz nur die Symptome. Das LKEG löst die strukturelle Unterfinanzierung der lokalen Ebene nicht, da der Schuldenberg der Kommunen bei über 32 Milliarden Euro liegt. Zudem sorgt der Ausschluss der hochverschuldeten Stadtstaaten (wie Bremen) für eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für den dort ansässigen Mittelstand. 

Die wichtige Ergänzung durch die MPK: Das Gesetz wäre ohne den parallelen Durchbruch beim Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) ein reiner Tropfen auf den heißen Stein geblieben. Während das LKEG die alten Kredite dämpft, verhindert der MPK-Beschluss ab September, dass der Bund den Kommunen neue, unbezahlbare Aufgaben aufbürdet. Dieser Doppelschlag leistet einen wichtigen Beitrag, dass die Finanzkraft der Gemeinden und damit der regionale Vergabemarkt für KMU, dauerhaft besser abgesichert ist.

4. Die wichtigsten Änderungsvorschläge: Was ist neu?

Bereich / Maßnahme

Mechanismus im Gesetz

Ziel & Volumen

Umsatzsteuer-Verteilung

Verschiebung von Anteilen zulasten des Bundes

Finanzielle Entlastung der Länder um rund 1 Milliarde Euro jährlich (2026–2029).

Hilfe bei Liquiditätskrediten

Neue "Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen"

Gezielter Ausgleich für Sonderlasten aus übermäßigen Krediten in betroffenen Ländern.

Kompensation Finanzkraft

Erhöhung der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen

400 Mio. Euro jährlich fließen an finanzschwächere Länder, um Umsatzsteuer-Kürzungen exakt auszugleichen.

Entlastung Ost-Länder

Bund übernimmt höheren Anteil bei DDR-Rentenlasten

Erhöhung des Bundesanteils auf 60 % entlastet ostdeutsche Haushalte um 350 Mio. Euro jährlich.

5. Meilensteine und nächste Schritte

  • Kabinettbeschluss
    15. April 2026
    Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG).
  • Stellungnahme des Bundesrates
    12. Juni 2026
    Der Bundesrat berät über den Entwurf; es folgen Forderungen nach Nachbesserungen (u. a. Einbeziehung der Stadtstaaten). Die Bundesregierung formuliert ihre Gegenäußerung.
  • Einbringung in den Bundestag
    17./18. Juni 2026
    Offizielle Veröffentlichung als Bundestags-Drucksache 21/6560 und Zuleitung an die Abgeordneten.
  • 1. Lesung im Bundestag
    26.06.2026
    Erste parlamentarische Beratung im Plenum. Im Anschluss wird der Entwurf an den Finanzausschuss zur Detailberatung überwiesen.
  • Bundesrat
    Zustimmungsgesetz
    Dieses Gesetz ändert die Verteilung der Umsatzsteueranteile zwischen Bund und Ländern und führt neue Bundesergänzungszuweisungen ein. Da es sich um die föderale Finanzverfassung handelt, kann dieses Gesetz ohne die explizite Mehrheit im Bundesrat nicht in Kraft treten. Wenn der Bundestag es im Juli final verabschiedet, kommt die finale Entscheidung im Bundesrat. Die Länder (vor allem die thüringische Finanzministerin und die betroffenen Stadtstaaten, die leer ausgehen) üben bereits erhebliche Kritik und fordern eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs
  • Geplanter Beschluss
    Juli 2026
    Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (2. und 3. Lesung) vor der Sommerpause, damit die Entlastungen rückwirkend für das gesamte Jahr 2026 greifen können.
     

Zum Autor

Benjamin Schöfer

Referent Wirtschaft und Politik

Ansprechpartner für die Kompetenzbereiche Finanzen und Nachfolge

benjamin.schoefer@mittelstandsbund.de
030 220048-337