04.09.2026
Gesetz zur Einkommensteuerreform 2027: Tarifkosmetik statt echter Mittelstandsimpuls

Früher wissen, was wichtig wird: Der DMB beobachtet, ordnet und bewertet mittelstandsrelevante Themen und informiert aktuell und verständlich über wichtige Gesetzgebungsvorhaben.
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Zwar wurden im Vorfeld punktuelle Entschärfungen vorgenommen (wie der Verzicht auf Kürzungen bei Vereinsfreibeträgen oder die Ausgliederung von Verschärfungen bei Belegschaftsrabatten), doch der nun vorliegende Kabinettsbeschluss enttäuscht den Mittelstand auf ganzer Linie: Was als Entlastung verkauft wird, bringt durch verdeckte Steuererhöhungen unterm Strich neue Belastungen für KMU.
Besonders brisant: Selbst aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kommt ungewöhnlich scharfe Kritik. Die Wirtschaftsministerin wirft dem Finanzressort eine „heimliche Steuererhöhung“ vor, da die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen wird – ein Ausgleich, der selbst unter der Vorgängerregierung geliefert wurde.
Erfahren Sie in unserem aktualisierten Gesetzesmonitoring, wer betroffen ist, welche Fallstricke im Gesetz stecken und was der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren im Bundestag fordert.
1. Wer ist betroffen?
- Inhabergeführte Personengesellschaften & Einzelunternehmer: Da deren Gewinne direkt der Einkommensteuer unterliegen, wirken sich die Änderungen bei den Tarifeckwerten und der Reichensteuer unmittelbar auf die Eigenkapitalbildung und Investitionsfähigkeit im Mittelstand aus.
- Arbeitgeber im Mittelstand (KMU): Unternehmen mit Minijobbern stehen vor höheren Lohnnebenkosten (Erhöhung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 %). Betriebe mit Sonn- und Feiertagsarbeit (Gastronomie, Pflege, Logistik, Handwerk) profitieren hingegen von der angepassten Sozialversicherungsentgeltverordnung.
- Handwerksbetriebe & Dienstleister: Die Kürzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) schwächt gezielt die Nachfrage im privaten Bausektor und fördert Ausweichreaktionen im unregulierten Bereich.
- Betreiber digitaler Infrastrukturen / Rechenzentren: Der neue Gewerbesteuer-Zerlegungsmaßstab verändert die kommunale Steuerverteilung.
Dringlichkeits-Ampel für Unternehmer
ORANGE (Parlamentarisches Verfahren)

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026 wandert der Gesetzgeberentwurf in den Bundestag und Bundesrat. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren im Herbst 2026 entscheidet sich, wo noch nachgebessert wird. Das Inkrafttreten ist stufenweise zum 1. Januar 2027 sowie 1. Januar 2028 vorgesehen.
2. Wirtschaftliche Relevanz
Für den mittelständischen Betrieb (Auftraggeber / Arbeitgeber):
- Anhebung der Mini-Job-Pauschsteuer: Der Anstieg des einheitlichen Pauschsteuersatzes von 2 % auf 5 % (§ 40a Abs. 2 EStG) erhöht die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten spürbar. Dies führt zu einer jährlichen Mehrbelastung der Wirtschaft von über 750 Mio. Euro.
- Anreize bei Sonn- und Feiertagsarbeit: Die Anhebung des steuerfreien Grundlohns von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde (§ 3b EStG) wird nun durch die Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) flankiert. Sofern die Zuschläge auf einem geltenden Tarifvertrag beruhen, bleiben sie künftig auch in der Sozialversicherung in gleicher Höhe beitragsfrei. Das erhöht die Attraktivität von Schicht- und Feiertagsarbeit zur Sicherung der Personalverfügbarkeit.
- Neuer Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren: Bei reinen Rechenzentren wird der Gewerbesteuermessbetrag künftig zu 90 % nach der elektrischen Nennanschlussleistung und nur zu 10 % nach Arbeitslöhnen auf die Kommunen zerlegt (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG).
Für Arbeitnehmer & Fachkräfte:
- Tarif und Freibeträge: Der Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 Euro (+216 Euro) und 2028 auf 12.900 Euro (+336 Euro). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich ab 2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro.
- Familien: Das Kindergeld wird 2027 um 8 Euro auf 267 Euro/Monat und 2028 um weitere 5 Euro auf 272 Euro/Monat angehoben; parallel steigen die Kinderfreibeträge.
3. Unsere Bewertung und politische Lage
Der Regierungsentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen und Versprechungen zurück. Statt der dringend benötigten Standortimpulse liefert die Bundesregierung eine Mischung aus verfassungsrechtlich erzwungener Minimum-Anpassung und echten Verschlechterungen an mehreren Stellschrauben.
Die DMB-Kritikpunkte im Detail:
- Unvollständiger Ausgleich der kalten Progression: Von den kolportierten 10 Milliarden Euro Entlastungsvolumen entfällt der Großteil auf die verfassungsrechtliche Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums. Dass ein verlässlicher Ausgleich über alle Zonen hinweg ausbleibt, entzieht Betrieben schleichend Kaufkraft und Liquidität.
- Zweistufige Verschärfung der Reichensteuer trifft Personenunternehmen: Der Satz von 45 % greift künftig bereits ab 250.000 € (bisher knapp 278.000 €). Ab 280.000 € wird ein völlig neuer Höchstsatz von 47 % fällig (zzgl. Soli). Da bei Personengesellschaften Gewinn und Privateinkommen steuerlich verschmolzen sind, trifft dieser Höchstsatz nicht nur Managergehälter, sondern entzieht mittelständischen Betrieben direkt Eigenkapital für Reinvestitionen.
- Fehlgeleitete Gegenfinanzierung: Die Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer (von 2 % auf 5 %) verteuert Aushilfsarbeit in Handel, Gastronomie und Dienstleistung massiv. Die Beschneidung des Handwerkerbonus (Absetzbarkeit sinkt von 20 % auf 15 %, Maximalsumme von 1.200 € auf 900 €) schwächt das Handwerk.
DMB-Forderungen für das parlamentarische Verfahren & Realitätscheck:
Kalte Progression vollständig ausgleichen: Kaufkraftverluste dürfen nicht als verdeckte Einnahmequelle genutzt werden.
(Prognose: Mäßig bis Gut. Der politische Druck aus den Fraktionen und vom BMWE ist extrem hoch; ein Kompromiss ist realistisch.)
Rechtsformneutrale Besteuerung umsetzen: Praxistaugliche Vereinfachung des Optionsmodells (§ 1a KStG) und spürbare Senkung der Thesaurierungsbelastung (§ 34a EStG).
(Prognose: Mittel. Zwar im Koalitionsvertrag versprochen, jedoch scheut das BMF Einnahmeausfälle. Nachbesserungen im Detail sind denkbar.)
Zusatzbelastungen zurücknehmen: Verzicht auf die Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer und Erhalt des Handwerkerbonus im bisherigen Umfang.
(Prognose: Gering. Obwohl im Vorfeld noch weitergehende Einschnitte im Gespräch waren, bleibt die Umsetzung ein Fehlanreiz. Da viele Akteure die Maßnahmen jedoch als „kleineres Übel“ betrachten, ist der politische Druck derzeit zu schwach.)
Spitzensteuersatz verschieben: Anhebung der 42-%-Schwelle auf mindestens 85.000 €, um dem „Mittelstandsbauch“ entgegenzuwirken.
(Prognose: Gering. Enge Budgetgrenzen im Bundeshaushalt machen eine große Reform aktuell unwahrscheinlich.)
4. Die wichtigsten Regelungen im Überblick
| Regelungsbereich | Bisherige Regelung | Regierungsentwurf (2027 / 2028) | DMB-Bewertung / Forderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag (§ 32a EStG) | 12.348 Euro | 2027: 12.564 Euro
2028: 12.900 Euro | Reine Pflichtanpassung zur Existenzminimum-Sicherung; kein echter Entlastungsimpuls. |
| Kalte Progression | Teilweiser Ausgleich | Kein vollständiger Tarifausgleich über alle Zonen | Kritik: „Heimliche Steuererhöhung“. Forderung: Vollständiger Ausgleich. |
| Reichensteuer (§ 32a EStG) | 45 % ab 277.826 € | 45 % ab 250.000 €
47 % ab 280.000 € (Neu) | Kritik: Schmälert das Eigenkapital von Personengesellschaften massiv. |
| Thesaurierung & Option (§ 34a EStG / § 1a KStG) | Bürokratisch & praxisfern | Keine wesentlichen Verbesserungen enthalten | Kritik: Koalitionsversprechen gebrochen. Forderung: Echte Entbürokratisierung. |
| Handwerkerbonus (§ 35a EStG) | 20 %, max. 1.200 € | 15 %, max. 900 € | Kritik: Entzieht dem Handwerk Nachfrage. Forderung: Erhalt im bisherigen Umfang. |
| Minijob-Pauschsteuer (§ 40a EStG) | 2 % des Entgelts | 5 % des Entgelts | Kritik: Verteuert Aushilfsarbeit spürbar. Forderung: Belassung bei 2 %. |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG) | 1.230 Euro | Ab 2027: 1.430 Euro (+200 €) | Positiv für Beschäftigte, entlastet Arbeitgeber jedoch nicht. |
| Sonn- & Feiertagszuschläge (§ 3b EStG / SvEV) | Max. Grundlohn 50 €/Std. | Max. Grundlohn 75 €/Std. (steuer- & SV-frei bei Tarifbindung) | Schritt in die richtige Richtung zur Sicherung von Schichtarbeit. |
| Kindergeld (§ 66 EStG) | 259 Euro / Monat | 2027: 267 Euro
2028: 272 Euro | Zielgerichtete Anpassung für Familien. |
5. Meilensteine und nächste Schritte
- Erster Referentenentwurf
18. August 2026 (Erledigt)
Das BMF versendet den überarbeiteten Referentenentwurf an Ressorts und Verbände.
- Geplante Kabinettsbefassung
2. September 2026 (Erledigt)
Beschlussfassung des Regierungsentwurfs im Bundeskabinett und Weiterleitung an den Bundestag.
Parlamentarisches Verfahren & Progressionsbericht
Herbst 2026 (Aktiv)
1. bis 3. Lesung im Bundestag; Beratung im Finanzausschuss. Beratung im Plenum des Bundestages und voraussichtliche Beschlussfassung.
Bundesrat (1. Durchgang): Beratung und Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf.
Spätherbst / Ende 2026 (Entscheidende Phase):
Beschlussfassung im Bundestag (nach 2./3. Lesung).
Abschließende Abstimmung im Bundesrat (Zustimmungsverfahren): Verweigert der Bundesrat die Zustimmung, muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen werden, um einen Kompromiss auszuhandeln (insbesondere bei den finanziellen Auswirkungen auf die Länderhaushalte).
- Geplantes Inkrafttreten Stufe 1
1. Januar 2027
Inkrafttreten der Tarifanpassungen 2027, der Höhergruppierung bei § 3b EStG, der SvEV-Änderung, der Handwerker-Kürzung und der Minijob-Pauschsteuer.
Geplantes Inkrafttreten Stufe 2
1. Januar 2028
Weitere Anhebung des Grundfreibeitrags auf 12.900 Euro und des Kindergeldes auf 272 Euro.

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