25.06.2026

Finanzen

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Turbo für Planungsverfahren?

Das lange Warten auf Baugenehmigungen soll ein Ende haben. Mit dem neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) will der Bund Planungsverfahren durch "Digital Only" und feste Fristen drastisch verkürzen. Für den Mittelstand bedeutet das einerseits schnellere Wege und mehr Planungssicherheit – andererseits aber auch einen harten Digitalisierungszwang bei öffentlichen Ausschreibungen. Was jetzt auf mittelständische Bau-, Logistik- und Planungsbetriebe zukommt. Der Bundestag hat das InfZuG mit den Stimmen der Koalition in geänderter Fassung des Verkehrsausschusses verabschiedet.

Erfahren Sie in unserem aktuellen Gesetzesmonitoring, wer wirklich betroffen ist, wo Schwierigkeiten lauern und wie der Deutsche Mittelstandsbund (DMB) sich jetzt für Ihre Interessen in Berlin starkmacht. 

1. Wer ist betroffen?

  • Mittelständische Bau- und Planungsunternehmen: Vor allem regionale KMU, die im Tief-, Straßen- und Schienenbau sowie in der digitalen Fachplanung (z. B. BIM - Building Information Modeling) tätig sind, müssen ihre Arbeitsabläufe komplett anpassen.
  • Logistik-, Transport- und Handwerksbetriebe: KMU, die auf ein funktionierendes Verkehrsnetz angewiesen sind, spüren die veränderten Priorisierungen direkt.
  • Digitale Dienstleister: IT-Dienstleister im mittelständischen Raum, die Genehmigungsprozesse unterstützen.
  • KMU im Energie- und Telekommunikationssektor: Netzbetreiber und Errichter von Telekommunikationslinien (z. B. Breitbandausbau) profitieren von Erleichterungen.
     

Dringlichkeits-Ampel für Unternehmer

ROT (Vorbereiten & Umsetzen)

Das Verfahren befindet sich in der absoluten Endphase. Die 2. und 3. Lesung fand am 26.06.2026 statt. Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen und muss noch in den Bundesrat. Betroffene KMU sollten sich ab jetzt operativ auf die neuen Praxisregeln einstellen.

2. Wirtschaftliche Relevanz

  • Beschleunigter Warenfluss: Jede Brückensperrung oder eingeschränkte Wasserstraße verursacht für KMU spürbare Mehrkosten und Lieferverzögerungen. Schnellere Sanierungen reduzieren diese Stillstandszeiten.
  • Digitalisierungszwang ("Digital Only"): Verfahren werden zu 100 % digitalisiert; Papierunterlagen fallen komplett weg. KMU müssen investieren, um bei öffentlichen Ausschreibungen anschlussfähig zu bleiben.
  • Erhöhte Planungssicherheit: Durch klare Fristenregelungen und "Zustimmungsfiktionen" (Schweigen einer Behörde gilt nach Fristablauf als Zustimmung) verkürzen sich Projektlaufzeiten um bis zu 30 %. Das entlastet die Kapitalbindung bei KMU.
     

3. Unsere Bewertung

Das Gesetz ist ein dringend notwendiger Befreiungsschlag gegen den Sanierungsstau, verlangt dem Mittelstand aber in puncto Digitalisierung etwas ab.

Positiv: Die Herabstufung von behördlichen Hürden ("Benehmen statt Einvernehmen") verhindert, dass einzelne Ämter wichtige Projekte monatelang blockieren. Die Gleichstellung von Ersatzzahlungen im Naturschutzrecht spart KMU-Projektträgern wertvolle Zeit.

Negativ: Das Gesetz denkt zu stark in "Trassen" statt in "Knotenpunkten" (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe). Zudem fehlen im Entwurf temporäre Ausnahmen von Wochenendfahrverboten für Lkw in akuten Bauphasen, um Logistikketten zu entlasten.

4. Die wichtigsten Änderungsvorschläge: Was ist neu?

Bereich

Bisherige Regelung

Neue Regelung durch das InfZuG

Rechtlicher Status

Standard-Abwägung bei Bauvorhaben

Überragendes öffentliches Interesse (vorgeprägte Priorität bei Umweltabwägungen)

Verfahrensart

Analoge/hybride Planfeststellung

Digital Only (Pläne, Beteiligungen und Einreichungen rein online)

Prüfschritte

Pflicht zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Wegfall der RVP für Bundesfernstraßen, Schienen und Wasserstraßen

Umweltschutz

Striktes Naturalkompensationsgebot

Ersatzgeld statt Ausgleichsmaßnahme wird als gleichwertig anerkannt

Behörden-Feedback

Warten auf aktive Zustimmung

Einvernehmens- und Bekanntgabefiktionen nach festen Fristen

5. Meilensteine und nächste Schritte

  • Erster Referentenentwurf
    November 2025
    Vorlage des ersten Entwurfs durch die Bundesregierung und Einleitung der Ressortabstimmung.
     
  • 1. Lesung im Bundestag
    26. Februar 2026
    Erste parlamentarische Beratung und Überweisung des Entwurfs an den federführenden Verkehrsausschuss.
     
  • Ausschussarbeit & Verbändekritik
    Frühjahr 2026
    Einbringung von Stellungnahmen (u. a. durch BVMW und BGA). Diskussion um die Ausweitung der Naturschutz-Ersatzzahlungen auf den Energiesektor.
     
  • 2. & 3. Lesung im Bundestag
    26.06.2026 vom Bundestag beschlossen
    Beratung im Plenum des Bundestages und voraussichtliche Beschlussfassung.
     
  • Bundesrat
    Einspruchsgesetz, ggfls. mit Zustimmungspflicht in Teilbereichen
    Da das Gesetz tief in die Planungs- und Verwaltungsrechte der Bundesländer eingreift (z. B. Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren und Naturschutzausgleiche), haben die Länder bereits im ersten Durchgang eine Liste mit über 100 Änderungswünschen vorgelegt. Der Bundesrat kann das Gesetz zwar theoretisch nicht komplett stoppen, er kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, um Nachbesserungen zu erzwingen, falls der Bundestag ihre Kernforderungen (wie die finanzielle Absicherung der Verkehrsträger) ignoriert hat.
     
  • Geplantes Inkrafttreten
    Mitte 2026
    Das Gesetz soll offiziell in Kraft treten, wobei eine Übergangsfrist für Altverfahren bis Ende 2028 gilt.
     

Zum Autor

Benjamin Schöfer

Referent Wirtschaft und Politik

Ansprechpartner für die Kompetenzbereiche Finanzen und Nachfolge

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