15.06.2026
Reform der Statusfeststellung: Rechtssicherheit nur gegen verpflichtende Rentenversicherung?

Früher wissen, was wichtig wird: Der DMB beobachtet, ordnet und bewertet mittelstandsrelevante Themen und informiert aktuell und verständlich über wichtige Gesetzgebungsvorhaben.
Das Bundesarbeitsministerium will das berüchtigte Statusfeststellungsverfahren reformieren, um vermeintlich mehr Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Freelancern und Solo-Selbstständigen zu schaffen. Doch der aktuelle Referentenentwurf hat es in sich: Das Ministerium koppelt den neuen, rechtssicheren Status der „neuen Selbstständigkeit“ an eine handfeste Bedingung: die verpflichtende Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Für mittelständische Unternehmen könnte dies veränderte Prüfpflichten bringen während auf viele Solo-Selbstständige neue Beitragsbelastungen zukommen könnten.
Erfahren Sie in unserem aktuellen Gesetzesmonitoring, wer ab Januar 2028 wirklich betroffen ist, wo Schwierigkeiten lauern und wie der Deutsche Mittelstandsbund (DMB) sich jetzt für Ihre Interessen in Berlin starkmacht.
1. Wer ist betroffen?
Zielgruppe: Jedes mittelständische Unternehmen, das externe Fachkräfte einbindet, sowie alle im Verband organisierten Solo-Selbstständigen, Freelancer, Honorarkräfte und Subunternehmer.
Branchen-Fokus: IT und Softwareentwicklung, Unternehmensberatung, Kreativ- und Agenturwirtschaft, privates Bildungs- und Lehrwesen, Pflege- und Honorarärzte sowie das Handwerk.
Agentur- & Plattform-Hinweis (Dreiecksverhältnisse): Der Entwurf zielt explizit auch auf Konstellationen ab, in denen Vermittlungsagenturen oder digitale Plattformen zwischengeschaltet sind. Mittelständische Unternehmen wiegen sich oft in falscher Sicherheit, wenn sie Verträge mit einer Agentur statt direkt mit dem Freelancer schließen. Das Risiko der Scheinselbstständigkeit wandert im Ernstfall dennoch zum tatsächlichen End-Auftraggeber (KMU).
Dringlichkeits-Ampel für Unternehmer
GELB (Beobachten & Vorbereiten)

Es handelt sich um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Gesetz befindet sich in der Ressortabstimmung und Verbändeanhörung. Es ist noch nicht final beschlossen. Da das geplante Inkrafttreten jedoch für den 1. Januar 2028 vorgesehen ist, müssen KMU und Selbstständige die Entwicklung jetzt engmaschig verfolgen, um Verträge rechtzeitig anzupassen.
2. Wirtschaftliche Relevanz
Für KMU (Auftraggeber): Das finanzielle Risiko kann bei einer fehlerhaften Einstufung („Scheinselbstständigkeit“) hoch werden. Wird bei einer Betriebsprüfung eine abhängige Beschäftigung festgestellt, drohen dem Unternehmen Beitragsnachzahlungen zur Sozialversicherung für bis zu 4 Jahre rückwirkend – zuzüglich 12 Prozent Säumniszuschlägen pro Jahr. Hinzu kommen strafrechtliche Risiken für den Geschäftsführer wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).
Für Solo-Selbstständige (Auftragnehmer): Der Entwurf sieht vor, dass für den Erhalt des neuen, rechtssicheren Status Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden müssen. Bei einem Durchschnittsverdienst bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung von mindestens ca. 200 Euro bis hin zum Regelbeitrag von über 600 Euro pro Monat.
3. Unsere Bewertung
Politischer Status: Der vom BMAS vorgelegte Referentenentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung und der Verbändeanhörung. Angesichts des breiten Widerstands aus der Wirtschaft und von den Verbänden der Selbstständigen ist mit intensiven Debatten im parlamentarischen Verfahren zu rechnen.
Analyse des DMB:
Der DMB sieht den vorliegenden Entwurf in der aktuellen Fassung kritisch. Das Ministerium verknüpft, das berechtigte und dringende Bedürfnis der Wirtschaft nach verlässlicher Rechtssicherheit mit der Einführung einer umfassenden Rentenversicherungspflicht für die „neue Selbstständigkeit“. Diese Koppelung birgt das Risiko, dass Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige, welche die zusätzlichen Beiträge wirtschaftlich nicht tragen können, von den Verfahrenserleichterungen faktisch ausgeschlossen werden.
Die vier größten Schwachstellen für die Praxis:
- Das Gesetz verspricht Erleichterung, regelt jedoch ausschließlich das Sozialversicherungsrecht. Das ist eine gefährliche Illusion für jeden Geschäftsführer: Selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im neuen Verfahren die „neue Selbstständigkeit“ positiv bestätigt, hat dies keine Bindungswirkung für die Arbeitsgerichte. Ein Freelancer kann nach Projektende weiterhin vor dem Arbeitsgericht auf Festanstellung klagen. KMU erhalten somit trotz neuer Bürokratie keine finale Rechtssicherheit.
- Die Pflicht zur Rentenversicherung würde viele Solo-Selbstständige, Honorarkräfte (z. B. im Bildungs-, Kultur- und Pflegebereich) sowie Gründer in der Startphase stark belasten. Zusätzliche Abgaben von mehreren hundert Euro im Monat schmälern den ohnehin volatilen Unternehmerlohn drastisch. Statt Selbstständigkeit zu fördern, erschwert dieser Entwurf die Arbeit schutzbedürftiger Kleinstunternehmer.
- Die im Entwurf geforderten Beweislasten für unternehmerisches Handeln (wie der Nachweis von nennenswertem Kapitaleinsatz oder das Risiko von Verlusten) entstammen aus einer veralteten Logik. Moderne, rein wissensbasierte Remote-Dienstleister (z. B. IT-Architekten, Softwareentwickler, Interims-Manager oder Content-Strategen) benötigen für ihre Arbeit oft nur ein Notebook und Software-Lizenzen. Ein nennenswerter Kapitaleinsatz ist gar nicht möglich. Diese Berufsgruppen fallen durch das starre Raster des BMAS, obwohl sie hochgradig schutzunbedürftig sind.
- Mittelständische Unternehmen, die Fachkräfte über Agenturen oder Plattformen buchen, werden durch den Entwurf mit neuen, komplexen Prüfpflichten belastet. Die geplante Pauschalierungsregel bei der Vergütung (10 Prozent Abzug für Betriebskosten) führt zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand in den Buchhaltungen und HR-Abteilungen der KMU, da Verträge und Rechnungen völlig neu strukturiert und überwacht werden müssen.
Rechtssicherheit darf nicht durch eine Zwangsversicherung erkauft werden. Der DMB fordert eine echte Entkopplung von Statusprüfung und Altersvorsorge. Wer einen privaten oder gesetzlichen Nachweis über eine bestehende Absicherung (Kranken- und Rentenversicherung) erbringt und ein Markteinkommen oberhalb des Mindestlohns erzielt, muss automatisch und unbürokratisch als rechtssicher selbstständig anerkannt werden.
4. Die wichtigsten Änderungsvorschläge: Was ist neu?
Der Entwurf führt einen völlig neuen Status parallel zum bestehenden Recht ein: die „neue Selbstständigkeit“. Die Kernpunkte einfach erklärt:
- Der neue Status (Positiv-Feststellung): Bisher konnte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Statusverfahren nur feststellen, ob jemand abhängig beschäftigt ist. Nun soll es erstmals möglich sein, dass die DRV den Status „selbstständig“ positiv und rechtssicher bestätigt.
- Harte Kriterien für unternehmerisches Handeln: Um diesen Status zu erlangen, müssen kumulativ folgende Kriterien erfüllt sein:
- Echte Gewinnchancen und Verlustrisiken (Kapitaleinsatz).
- Keine ausschließliche Tätigkeit für nur einen Auftraggeber (Vermeidung von Monostruktur).
- Tragen von unternehmertypischen Aufwendungen.
- Sichtbares, werbendes Auftreten am Markt (eigene Website, Akquise).
- Die Pauschalierungsregel bei der Vergütung: Zur Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Status wird von der Gesamtvergütung ein pauschaler Abzug von 10 Prozent für betriebliche Aufwendungen vorgenommen. Reine Erstattungen (wie geschäftliche Reisekosten) zählen nicht als Vergütung.
- Der "Preis" der Sicherheit: Dieser Status wird zwingend mit der Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.
5. Meilensteine und nächste Schritte
Frühjahr/Sommer 2026: Auswertung der Stellungnahmen der Verbände durch das BMAS; anschließende Kabinettbefassung.
Nächste Schritte (Sommer/Herbst): Einbringung in den Bundestag (1. Lesung) und anschließendes Gesetzgebungsverfahren.
Vorgesehenes Inkrafttreten: 1. Januar 2028 (Der lange Vorlauf dient der Anpassung der IT-Systeme bei den SV-Trägern und der Lohnabrechnungssoftware der Wirtschaft).



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