08.10.2025

Finanzen

Aktivrente 2026: Chancen für den Mittelstand

Die Aktivrente der Bundesregierung soll voraussichtlich Anfang 2026 eingeführt werden und kann für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ein neues Element im Kampf gegen den Fachkräftemangel darstellen. Sie ermöglicht Arbeitnehmern im Rentenalter, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zum Gehalt hinzuzuverdienen. Im Folgenden wird zusammengefasst, was durch den Referentenentwurf zur Aktivrente bekannt ist.

Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen?

  • Die Aktivrente gilt für diejenigen, die freiwillig nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten. 

  • Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Arbeitnehmer, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, was je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren liegt.

  • Die Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein, beispielsweise eine reguläre Anstellung oder ein Minijob.

  • Selbstständige, sowie Personen, die vorzeitig in Rente gehen (z. B. mit 63), sind zunächst von der Regelung ausgenommen.

  • Auch Selbstständige, die pflichtweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wie Handwerker oder Physiotherapeuten sind laut Referentenentwurf ausgeschlossen.

     

Wie funktioniert die Aktivrente?

Ab 1. Januar 2026 dürfen rentenberechtigte Arbeitnehmer aller Voraussicht nach bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro jährlich) steuerfrei hinzu verdienen. Der Steuerfreibetrag soll Anreize setzen, die Erwerbstätigkeit im Ruhestand attraktiver zu machen und den Fachkräftemangel zu entschärfen. Sozialversicherungsrechtliche Details (z. B. ob weiterhin Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung anfallen) sind aktuell noch nicht abschließend geklärt.

Wann kommt die Aktivrente?

Die Aktivrente startet voraussichtlich am 1. Januar 2026 und wurde bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Ein Referentenentwurf liegt dem DMB vor. Im nächsten Schritt wird das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschließen, der anschließend in den Bundestag zur Beratung weitergeleitet wird.

Was bedeutet die Aktivrente für mittelständische Unternehmen?

Die Regelung richtet sich direkt an Unternehmen, die dringend erfahrene Arbeitskräfte im Betrieb halten wollen und mit dem Fachkräftemangel konfrontiert sind. Unternehmen können qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter, die in Rente gehen würden, mit neuen finanziellen Anreizen länger binden. Auch bei bereits beschäftigten sogenannten „Silver Workern“ bietet sich die Chance einer flexibleren und rechtssicheren Weiterbeschäftigung bis über die Regelaltersgrenze hinaus. Die Aktivrente könnte Wiedereinstiege von Rentnern erleichtern und hilft so, den Arbeitseinsatz älterer Beschäftigter rechtlich und steuerlich attraktiver zu machen.
 

Wird es eine geplante Alternative für Selbstständige geben?

Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, während Selbstständige explizit von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Diese Entscheidung sorgt bei vielen Unternehmern für erheblichen Unmut, da sie dadurch von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen bleiben, obwohl sie häufig ebenfalls über das Rentenalter hinaus arbeiten müssen oder möchten. Der DMB sieht darin eine klare Benachteiligung und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz, da Personen gleichen Alters je nach Beschäftigungsform unterschiedlich behandelt werden. Zudem wird befürchtet, dass dieser Ausschluss die Attraktivität der Selbstständigkeit im Alter mindern und den unternehmerischen Spielraum einschränken könnte. Für Selbstständige wird daher empfohlen, die Altersvorsorge besonders frühzeitig individuell zu planen, da ihnen diese Förderung staatlicherseits nicht zugutekommt.

 

Hinweis: Die in diesem Artikel dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Referentenentwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz. Es kann noch zu Änderungen im Gesetzesentwurf und im späteren Gesetzestext kommen, bis die Aktivrente endgültig in Kraft tritt. Daher sollten Unternehmen und Betroffene die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Zum Autor

Benjamin Schöfer

Referent Wirtschaft und Politik

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