10.12.2025
Abschwächung des Lieferkettengesetzes: KMU profitieren kaum

Mit der gestern beschlossenen Abschwächung des Lieferkettengesetzes (CSDDD) will die EU die europäische Wirtschaft entlasten. Dass das Thema Bürokratieabbau endlich auch europäisch angegangen wird, weckt zarte Hoffnung. Aber mit der nun erzielten Einigung zum Lieferkettengesetz gelingt dies nur bedingt, die Bürokratielast für den Mittelstand bleibt hoch. Ein Kommentar von Steffen Kawohl, Fachreferent für den Bereich Energie und Nachhaltigkeit.
Dass sich Unterhändler des EU-Parlaments und die Mitgliedstaaten darauf einigen konnten, das Lieferkettengesetz nur für sehr große Unternehmen einzuführen, ist vor allem für den Mittelstand kein großer Wurf. KMU profitieren zu wenig von den Änderungen.
Diese bestehen nämlich im Wesentlichen darin, dass das neue Lieferkettengesetz erst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro greift. Vorher waren Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von 450 Millionen Euro erwirtschaften.
KMU waren bereits von dem Gesetz in seiner ursprünglichen Form nur indirekt betroffen. Nämlich dann, wenn sie Teil einer Lieferkette sind, an deren Ende ein größeres, berichtspflichtiges Unternehmen steht. In diesem Fall sind KMU verpflichtet, diesem Unternehmen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Der bürokratische Aufwand dafür ist hoch und für viele kleine Unternehmen kaum zu bewältigen.
Klar, dadurch, dass die Schwelle, ab der das Gesetz gelten soll, angehoben wird, wird es weniger berichtspflichtige große Unternehmen geben. Die absolute Zahl an Unternehmen, denen KMU als Zulieferer Informationen liefern müssen, dürfte also sinken.
Weniger berichtspflichtige Unternehmen, gleich weniger Bürokratie? Ganz so einfach ist es leider nicht.
Der administrative Aufwand für Mittelständler reduziert sich kaum. Denn KMU müssen für jedes einzelne Unternehmen einen individuellen Fragebogen ausfüllen – was Zeit kostet und personelle Ressourcen verschlingt.
Der DMB hatte zuletzt im Oktober in seinem Positionspapier zum Thema Bürokratieabbau auf diese Problematik hingewiesen und im Vorfeld der Entscheidung in Brüssel gefordert, die Informationsanforderungen zu vereinheitlichen und zu standardisieren. Dann wäre es wirklich egal, ob KMU einem oder 100 berichtspflichtigen Unternehmen Informationen bereitstellen müssten. Es würde ein einziger standardisierter Fragebogen für alle reichen.
Wir fordern daher von der EU, den eingeschlagenen Kurs konstruktiv weiterzuentwickeln und perspektivisch harmonisierte, mittelstandsfreundliche Berichtspflichten zu schaffen, die Rechtssicherheit bieten, ohne Unternehmen zu überfordern.


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