15.08.2021
Markterschließung durch KMU in Brandenburg
Mit dem Förderprogramm Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie KMU bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.
Wichtige Informationen
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.
- Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben.
Was wird gefördert?
- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen.
- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
- Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden die Maßnahmen mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Aktive Teilnahme an Messen
- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme
Beratungs-/Coachingmaßnahmen
- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Anträge können jederzeit ab dem 2. Januar 2021 ausschließlich über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden.
Quelle: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/markterschliessung-durch-kmu/
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