15.08.2021
Messebeteiligungen in Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über internationale Leitmessen im Ausland ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung der können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduziert werden.
Wichtige Informationen
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Wer wird gefördert?
KMU aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes oder des Handwerkes. Dienstleister können gefördert werden, wenn sie überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen, d.h. keine reinen Vertriebsunternehmen oder Vermittler von Leistungen sind. Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben, in der das auszustellende Produkt hergestellt wird.
Was wird gefördert?
Einzelbetriebliche Teilnahme an Messen, die in den Handbüchern (MesseGuide) des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) als international und national gekennzeichnet sind. Darüber hinaus können Messen durch Beschluss des Messebeirates des Landes Sachsen-Anhalt für förderfähig erklärt werden.
Wie wird gefördert?
Bewilligung erfolgt im Rahmen einer de-minimis-Beihilfe.
Auslandsmessen: förderfähig sind max. 75 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau; Betrieb des Standes; Katalogeintrag; Druck, Übersetzung und Gestaltung von messebezogenen Informationsmaterialien (mind. 500 €, max. 1.000 €), Dolmetschereinsatz (max. 1.000 €), Transportkosten (mind. 500 €)
Zuwendung mind. 2.000 €, max. 16.000 €; für Existenzgründer/Unternehmensnachfolger mind. 1.000 €, max. 24.000 €
Inlandsmessen: Zuwendung beträgt 4.000 € in Form eines pauschalierten Festbetrages
Ein Unternehmen kann max. dreimal im Jahr an einer förderfähigen Messe teilnehmen.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
- Anträge sind formgebunden spätestens acht Wochen vor Messebeginn an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten.
Quelle: IB Sachsen-Anhalt
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