27.08.2024 | Neue Klimaförderung für KMU: So profitieren Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Das Förderprogramm richtet sich an den industriellen Mittelstand. Das Programm will einem Budget von 3,3 Milliarden Euro kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Der erste Förderaufruf startet im September 2024. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Drei wichtige Fakten, die Unternehmen jetzt wissen müssen:
1. Fördervolumen und Laufzeit:
Das BIK-Programm läuft bis 2030 und wird jährlich ausgeschrieben. Insgesamt stehen 3,3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Für Projekte ab 15 Millionen Euro ist eine zusätzliche Kofinanzierung von 30 Prozent durch die Bundesländer vorgesehen.
2. Fördermodule
Es gibt zwei Hauptmodule. Das erste unterstützt Unternehmen, die mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion reduzieren wollen. Das zweite Modul bietet Förderungen für Projekte zur CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCU/CCS).
3. Fördervoraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen können Förderungen ab einer Projektsumme von 500.000 Euro beantragen, große Unternehmen sind hingegen erst ab einer Million Euro förderberechtigt. Die BIK-Förderung ist nicht kumulierbar mit Klimaschutzverträgen.
Mehr Informationen
Die Förderrichtlinie sowie Antworten auf häufige Fragen zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz erhalten Sie direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.