Nachfolge ist ein klassisches Querschnittsthema: Erbschafts- und gesellschaftsrechtliche Aspekte spielen beispielweise ebenso eine Rolle wie Förderprogramme für Gründer und Unternehmensnachfolger. Viele KMU – Studien rechnen mit bis zu einer halben Million bis zum Jahr 2022 – stehen vor einem Generationswechsel. Besser früher als später muss sich jeder Unternehmer mit der Frage beschäftigen, ob, wann und an wen die Unternehmensleitung abgegeben wird. Unternehmensnachfolgen sind immer eine höchst persönliche Angelegenheit. Führungs- und Eigentumsnachfolgen gestalten sich oft komplizierter und langwieriger als man denkt – durch transparente und fördernde rechtliche Rahmenbedingungen und politische Aufklärungsarbeit könnten Schwierigkeiten vermieden werden. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Bundesregierung der sich abzeichnenden Nachfolgewelle im deutschen Mittelstand?
Im Koalitionsvertrag wurden verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieausbau benannt – insbesondere für Unternehmensgründungen und -übernahmen: In der „Start- und Übergangsphase werden wir die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien“ (S.62). Das Gros dieser Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Mai 2019 in einem Eckpunktepapier für das „Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG III) konkretisiert. Zudem wollte sich die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ auf europäischer Ebene einsetzen (S.43).
Bewertung: Der Abbau von unnötiger Bürokratie und Statistikpflichten ist grundsätzlich positiv. Das im Mai 2019 vorgelegte Eckpunktepapier für das Bürokratieentlastungsgesetz beinhaltet einige wichtige, aber wohlgemerkt längst überfällige Vorschläge zum Bürokratieabbau. Umgesetzt wurde von diesen Maßnahmen allerdings noch keine und ein sichtbarer Zeitplan existiert ebenfalls nicht. Das Prinzip des „One in, one out“ auf europäischer Ebene ist bis heute nicht umgesetzt worden, wobei dies auch keine alleinige Entscheidung der Bundesregierung ist.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die „Gründungskultur in Deutschland“ fördern zu wollen. Deshalb wolle sie die „erfolgreichen Programme wie EXIST fortführen“, „die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern“ und die „Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren […] vereinfachen“. Ziel sollte sein, diese Verfahren in einem „One-Stop-Shop“ künftig regeln zu können (S. 62).
Bewertung: Die Förderung von Unternehmen in der Gründungs- und Übergabephase ist in Deutschland generell recht gut aufgestellt (Link zu Beitragsserie Förderprogramme). Abseits der ohnehin bestehenden Förderstrukturen sind aber bislang kaum konkrete Vorschläge zur Förderung einer Gründungskultur in Deutschland gemacht worden. Die Einführung eines „One-Stop-Shops“ für Unternehmensgründer und -nachfolger fehlt bislang.
Das Querschnittsthema „Nachfolge“ hat kaum Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Lediglich im Kontext von Bürokratieabbaumaßnahmen wird das für den Mittelstand immer wichtiger werdende Thema benannt. Eine verpasste Chance aus Sicht des Mittelstandes, denn die Nachfolgelücke im Mittelstand wächst. Bis zum Jahr 2022 werden zwischen 150.000 und einer halben Million KMU ihre Nachfolge regeln müssen. Wichtige Themen in diesem Zusammenhang, wie das Erbschaftssteuerrecht oder verbesserte Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung, liegen derzeit komplett brach.
Die Digitalisierung ist ein Themenbereich mit besonderer Bedeutung für den Mittelstand. Im Koalitionsvertrag wurde mit großen Ankündigungen im Bereich Digitalisierung nicht gerade gegeizt.
Der Themenbereich Finanzen hat eine große Bedeutung für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für KMU in Deutschland. Eine gute Wirtschaftspolitik sollte die Entlastung und Stärkung der Unternehmen vorantreiben.
Der Weg hin zu einer echten Internationalisierung ist für KMU allerdings mit Hürden und Unsicherheiten verbunden. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen umgesetzt?
Fachkräftemangel, Sozialabgaben, Vollbeschäftigung: Welche Reformversprechen aus dem Koalitionsvertrag konnte die Regierung nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode umsetzen?
Bildungsmaßnahmen wurden im Koalitionsvertrag angekündigt, um die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. Die umgesetzten Vorhaben stellen KMU allerdings auch vor Hürden.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte bei Amsantritt an, seine Behörde als „das Mittelstandsministerium“ verstehen zu wollen. Die Eckpunkte der Mittelstandsstrategie geben erste Einblicke in seine Planungen.
Die DMB-Bilanz der Regierungsarbeit zur Halbzeit der Legislaturperiode fällt gemischt aus.
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