Auszug aus dem

Wahlprogramm der SPD

zum Thema "Arbeit"

Auszüge aus dem Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl:

Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken. Das Regierungsprogramm 2017 bis 2021

25.06.2017

Es ist Zeit für mehr Familie, beste Schulen und gute Pflege

S. 5-10

Familienarbeitszeit und Familiengeld

Wir wollen, dass Familie und Beruf als doppeltes Glück empfunden wird. Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Bislang heißt das allerdings, finanzielle und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das wollen wir ändern! Wir unterstützen Eltern: mit der Einführung der Familienarbeitszeit und des Familiengeldes. Noch ist es so, dass viele junge Väter nach kurzer Elternzeit voll in ihre Jobs zurückkehren. Obwohl die meisten gern etwas weniger arbeiten würden als vorher, um mehr Zeit mit der Familie zu haben. Mütter steigen hingegen oft nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit wieder ein, obwohl sie gern etwas mehr arbeiten würden. Das verhindert nicht nur eine partnerschaftliche Aufteilung der Arbeit und Kindererziehung, sondern hat für Frauen negative Folgen: geringeres Einkommen, schlechtere Aufstiegschancen und später eine geringere Rente.

Als ersten Schritt haben wir bereits das ElterngeldPlus eingeführt, das es Eltern ganz kleiner Kinder leichter macht, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu verbinden. In einem nächsten Schritt werden wir eine Familienarbeitszeit einführen. Wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit partnerschaftlich aufteilen, erhalten sie das Familiengeld. Es beträgt jeweils 150 Euro monatlich für beide Eltern, wenn sie jeweils 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten (das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden). Und es wird bis zu 24 Monate gezahlt. Gerade Familien mit kleinen Einkommen sollen sich eine gerechte Aufteilung von Familie und Beruf leisten können. Natürlich werden auch Allein- oder getrennt Erziehende sowie Regenbogenfamilien das Familiengeld erhalten.

Wir werden die Gewerkschaften dabei unterstützen, diese Regelung tarifvertraglich zu begleiten.

Mehr Zeit für die Familie braucht auch einen Kulturwandel in der Arbeitswelt. Dazu gehört auch die Abkehr vom „Präsenz-Wettbewerb“ im Beruf. Für familiengerechte Arbeits- und Besprechungszeiten, Homeoffice- und Dienstreiseregelungen sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht. Der öffentliche Dienst soll dabei Vorreiter sein und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege fördern.

[…]

Familienarbeitszeit für Pflegende

Wer Angehörige pflegt, braucht mehr Zeit für Zuwendung und oft auch finanzielle Unterstützung. Wir führen die Familienarbeitszeit für Pflegende ein. So ermöglichen wir Menschen, die Familienmitglieder pflegen, eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung: Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit für bis zu drei Monate ganz oder zum Teil reduzieren und erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die sich in Höhe und Umfang am Elterngeld orientiert. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber hinaus länger ihre Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen verringern möchten, erhalten sie das Familiengeld für Pflege. Es beträgt 150 Euro monatlich und wird für Beschäftigte gezahlt, die 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten; das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden.

[…]

Die DMB-Einschätzung: Durch die Familienarbeitszeit für Pflegende fallen Beschäftigte kurzfristig aus. Damit wird die Personalplanung für Unternehmen zunehmend schwieriger. Positiv ist jedoch, dass es so langfristig einfacher wird Pflege und Beruf zu vereinbaren.

Es ist Zeit für moderne Ausbildung und sichere Arbeit

S. 11-17


Wir sorgen für sichere Arbeit mit dem Ziel der Vollbeschäftigung in Deutschland. Unser Land ist wirtschaftlich erfolgreich. Dies ist vor allem Ergebnis der hohen Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Erfolg tagtäglich erarbeiten. Es ist auch das Ergebnis einer Sozialpartnerschaft, in der Gewerkschaften auf Augenhöhe die Interessen der Arbeitnehmerschaft durchsetzen können. Und es ist der Erfolg von verantwortungsbewussten und innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern, die gemeinsam mit den Beschäftigten unser Land voranbringen. Wir bringen all jenen, die durch ihre Arbeit und ihr Engagement unser Land voranbringen, den Respekt entgegen, den sie verdienen. Das sollen die Menschen in ihrem täglichen Leben spüren.

Arbeit befindet sich im Wandel. Technologische Innovationen, digitale Vernetzung, unterschiedliche Lebensentwürfe, der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine wachsende Vielfalt der Beschäftigungsformen sind neue Herausforderungen – auch für die Politik. Wir passen die Rahmenbedingungen an, denn wir wollen Arbeit, die sich an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dafür brauchen wir eine neue Partnerschaft auf dem Arbeitsmarkt. Wir sind überzeugt: Nur gemeinsam bringen wir unser Land voran! Bessere Arbeitsbedingungen nützen allen, nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Wer gute Arbeit hat, ist zufrieden. Und wer zufrieden ist und ohne existenzielle Sorgen, kann sich intensiv auf die Arbeit konzentrieren.

Unser Ziel: unbefristete Arbeit – sozial abgesichert und nach Tarif bezahlt. Das muss für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder der Normalfall sein.

Männer und Frauen, die ihren Job verloren haben, sollen schnell wieder gute Arbeit finden. Wir werden die Menschen durch bessere Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützen. Gleichzeitig schaffen wir mehr Sicherheit durch eine starke Arbeitslosenversicherung.

[…]

Sichere Arbeit und gute Löhne

Wir wollen eine starke Wirtschaft und Unternehmen, die gute Arbeitsplätze schaffen. Wir wollen einen funktionierenden Arbeitsmarkt, der den Wert der Arbeit anerkennt. Zugleich müssen die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die Menschen mit mehr Zuversicht in die Zukunft blicken können. Deshalb werden wir die sachgrundlose Befristung abschaffen, um insbesondere jungen Menschen Perspektiven und mehr Planbarkeit für ihr berufliches und privates Leben zu ermöglichen. Die Sachgründe für Befristungen werden wir einschränken und die Möglichkeit von Kettenbefristungen begrenzen. Den öffentlichen Arbeitgebern kommt hier eine besondere Verantwortung zu.

Wir wollen existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer brauchen besseren Schutz. Mit der Einführung einer Höchstüberlassungsdauer und dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ haben wir bereits viel erreicht. Diesen Weg werden wir weitergehen. Unser Ziel ist, dass Leiharbeit vom ersten Tag an genauso vergütet wird, wie in der Stammbelegschaft. Davon darf nur durch repräsentative Tarifverträge abgewichen werden. Die Koppelung eines Leiharbeitsverhältnisses an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) soll unzulässig sein. Wir werden die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen deutlich ausbauen. Den Missbrauch von Werkverträgen werden wir bekämpfen.

Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von "Arbeiten auf Abruf" werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen, den Missbrauch bekämpfen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen.

Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden. Die Ausnahmen für die unter 18-Jährigen werden wir auf ihre Auswirkungen evaluieren und streben, wo möglich, ihre Aufhebung an.

Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung. Voraussetzung für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen in allen Branchen sind starke Gewerkschaften und eine hohe Tarifbindung. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg der gesetzlichen Privilegierung von Tarifpartnerschaft fortsetzen. Tarifgebundenen Betrieben geben wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Betrieben ohne Tarifbindung. Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen werden wir weiter verbessern und die Voraussetzungen präzisieren. Die Rechtssicherheit der allgemeinen Verbindlichkeit von Tarifverträgen muss gegebenenfalls auch rückwirkend gewährleistet sein. Wir wollen die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen, etwa im Falle der Auslagerung von Betrieben oder Betriebsteilen, bis zur Ablösung durch einen neuen Tarifvertrag. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Tariftreue-Regelungen verstärkt zum Einsatz kommen. Um die Rechte der Beschäftigten besser zu schützen, werden wir ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften einführen.

Die DMB-Einschätzung: Die Förderung von Tarifverträgen durch mehr Flexibilität ist sinnvoll. Jedoch wird durch die stärkere Regulierung von Leih- und Zeitarbeit ein Großteil von flexiblen Handlungsmöglichkeiten reduziert. Zusätzlich wird die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt dadurch erschwert, dass der Mindestlohn vollständig und ohne Unterstützung greifen soll. Weiterhin werden Befristungen und flexible Arbeitszeitmodelle komplexer.

Digitale Arbeit gestalten

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend. Sie eröffnet Chancen und birgt Risiken. Auch digitale Arbeit muss gute Arbeit sein. Der Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff muss entsprechend den Veränderungen durch die Digitalisierung angepasst werden, damit die Schutzfunktion des Arbeitsrechts erhalten bleibt. Es ist eine politische Aufgabe, die Digitalisierung unserer Arbeitswelt zu gestalten. Arbeiten 4.0 heißt für uns: Gesetzliche Rahmenbedingungen, tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung müssen ineinandergreifen, um die Chancen zu nutzen. Mehr selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung ist ein zentrales Ziel, um mehr Vereinbarkeit von Arbeit und Leben zu ermöglichen. Beschäftigte sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer Arbeitszeit und für ihren Arbeitsort erhalten, sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wir wollen daher, in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Unternehmen, ein Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg bringen, in dem Rechtsansprüche der Beschäftigten, finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebensphasen und Anreize für die Aushandlung betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

Zudem wollen wir Langzeitkonten für Beschäftigte und Betriebe attraktiver machen. Wenn viel Arbeit anfällt, muss es möglich sein, zusätzlich geleistete Arbeitszeiten anzusparen. In ruhigeren Phasen oder wenn mehr Zeit für die Familie gebraucht wird, kann dann weniger gearbeitet werden. Wir wollen daher prüfen, ob und wie Langzeitkonten betriebsübergreifend organisiert werden können. Digitalisierung ermöglicht mehr Flexibilität und bessere Chancen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Wahlarbeitszeitgesetz soll auch einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit schaffen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Tarifparteien Vereinbarungen dazu treffen. Arbeitgeber sollen begründen müssen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit abgelehnt wird.

Auch in einer digitalisierten Arbeitswelt sind Ruhezeiten weiter nötig! Wir werden eine Klarstellung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit schaffen, um Belastungen, die sich mit orts-und zeitflexibler Arbeit verbinden, zu begrenzen. Zur Verringerung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden wir das Arbeitsschutzrecht um verbindlichere Regelungen erweitern. Dies betrifft besonders die wirksamere Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsschutzes und des Arbeitsrechtes muss verbessert werden. Dazu ist auch eine bessere Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit notwendig. Die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hat zu gravierenden Veränderungen auch auf den Postmärkten geführt. Während aber die wesentlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich fast 20 Jahre alt sind, hat sich in der besonders personalintensiven Postdienstleistungsbranche ein privater Wettbewerbsmarkt entwickelt, der allzu oft zu Lasten der Beschäftigten geht. Damit auch künftig ein hohes Niveau an postalischer Grundversorgung zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt und gleichzeitig bessere Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorherrschen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend personenbezogene Daten erhoben. Es ist notwendig, durch klare Vorgaben zu regeln, welche Daten zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen im Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Zum Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten werden wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen. Die Ressourcen der Betriebsräte bei der Einführung von IT-Systemen und Software müssen gestärkt werden, damit sie eine umfassende Verhaltens- und Leistungskontrolle effektiv verhindern können.

Die DMB-Einschätzung: Grundsätzlich positiv zu bewerten ist eine Einbindung der Tarifpartner in die Entwicklung von Regularien im Bereich digitales Arbeiten. Außerdem sind Anreize für Unternehmen sinnvoll, um flexiblere Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Der Anspruch auf die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer Teilzeitphase sowie die Ausweitung des Arbeitsschutzrechtes führen in den Unternehmen zu deutlich mehr Bürokratie.

Mehr Demokratie im Betrieb

Mitbestimmung ist zentral für den Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft. Sie ist Ausdruck unserer Vorstellung von Wirtschaftsdemokratie. Nur mit Mitbestimmung auf Augenhöhe kann der Wandel in der Arbeitswelt erfolgreich gestaltet werden. Wir wollen sie gesetzlich stärken.

Wir werden den Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte senken. Beschäftigung jenseits der Kernbelegschaften muss künftig systematisch bei den Schwellenwerten für die Drittel- und die paritätische Mitbestimmung berücksichtigt werden.

Das deutsche Mitbestimmungsrecht muss auch auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland bzw. auf die deutsche Zweigniederlassung erstreckt werden.

Auf der deutschen und europäischen Ebene setzen wir uns für die Schließung von Schlupflöchern ein, wie sie etwa bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zur Vermeidung von Mitbestimmung genutzt werden können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im SE-Beteiligungsgesetz klargestellt wird, dass die Mitbestimmung in einer SE neu verhandelt werden muss, wenn die Zahl der Beschäftigten in Deutschland über die Schwellenwerte der deutschen Mitbestimmungsgesetze steigt. Weiterhin gilt es, das Drittelbeteiligungsgesetz an die Regelungen zur Konzernanrechnung im Mitbestimmungsgesetz und hinsichtlich der Erfassung der Kapitalgesellschaft & Co. KG im Mitbestimmungsgesetz anzupassen.

Weiterbildung und betriebliche Qualifizierung nehmen an Bedeutung zu. Deshalb brauchen Betriebsräte hier mehr Mitwirkungsrechte – etwa durch Ausbau des bestehenden Vorschlags- und Beratungsrechts zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung und durch ein generelles Initiativrecht auf die Einführung betrieblicher Berufsbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Noch immer gibt es zu viele Betriebe ohne betriebliche Mitbestimmung. Die systematische Behinderung von Betriebsratswahlen und der Arbeit von Betriebsräten ist illegal und demokratiefeindlich und muss als Offizialdelikt konsequent verfolgt werden. Durch die Bildung von entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften wird die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöht – auch für sonstige Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Wir wollen die Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung durch eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens erhöhen. Der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl muss verbessert werden. Die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdbeschäftigung, etwa bei Werkverträgen, müssen gestärkt werden.

Der öffentliche Dienst soll weiter demokratisiert und modernisiert werden. Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte müssen dementsprechend ausgebaut werden.

Gewerkschaftliche Vertrauensleute brauchen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Wir werden Sicherheit für so genannte Whistleblower schaffen.
 

Die DMB-Einschätzung: Auf der einen Seite ist es positiv, dass für alle Unternehmen, die in Deutschland als Arbeitgeber auftreten die gleichen Regeln gelten. Dadurch werden Dumpinglöhne zur Preisreduzierung wirksam bekämpft und der Wettbewerb gerechter gestaltet. Auf der anderen Seite werden komplexe und weitreichende Mitbestimmungsrechte für die Beschäftigten eingeführt, wodurch die Entscheidungsfindung im Unternehmen leiden kann.

Es ist Zeit für einen starken Sozialstaat

S. 30-36

Bürgerinnen und Bürger sollen darauf vertrauen können, nach jahrzehntelanger Arbeit im Alter ein auskömmliches Einkommen zu beziehen und bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit bestmöglich versorgt zu sein. Und beim Verlust des Arbeitsplatzes erwarten sie eine gute Absicherung. Ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, erhöht die Sicherheit und fördert gesellschaftlichen Fortschritt und Wandel. Wir werden den Sozialstaat noch besser machen, damit sich in Zukunft alle auf ihn verlassen können.

[…]

Ein neuer Generationenvertrag: den Wert der Arbeit und die Würde im Alter sichern

Eine lebensstandardsichernde Rente ist für die soziale Sicherheit und das Vertrauen in den Sozialstaat von grundlegender Bedeutung. Die Rentenpolitik und künftige Alterseinkommen beschäftigen alte und junge Menschen gleichermaßen. Gerade die Alterssicherung muss sich, wie die anderen sozialen Sicherungssysteme, immer wieder an wandelnde Verhältnisse anpassen und dabei für alle Generationen verlässlich bleibe.

Wir stehen bei der Rente vor zwei zentralen Herausforderungen:

  • Wir müssen das Rentenniveau stabilisieren und die Leistungen der gesetzlichen Rente sichern.
     
  • Wir brauchen einen neuen Generationenvertrag und einen gesellschaftlichen Konsens über die Anstrengungen, die für eine Stabilisierung des Rentensystems notwendig sind.


Wir wollen die Würde im Alter durch verlässliche Leistungen sichern, ohne die Entwicklungschancen der Jüngeren durch zu hohe Beiträge zu beschränken. Gleichzeitig ist für uns klar, dass den eingezahlten Beiträgen auch angemessene Leistungen gegenüberstehen müssen. Hohe Beiträge bei später niedrigen Renten wird es mit uns nicht geben!

In der Alterssicherung gilt für uns weiterhin der Grundsatz, dass jahrzehntelange Arbeit auch ein angemessenes Leben im Alter ermöglicht. Es geht um einen der wichtigsten Werte in unserer sozialen Marktwirtschaft: den Wert der Arbeit. Dass Arbeitsleistung im Alter erkennbar bleibt und sozialer Abstieg und harte Einschnitte vermieden werden, ist die Grundlage für das Vertrauen in die Alterssicherungspolitik.

Zentrale Ziele unserer Alterssicherungspolitik sind deshalb:

  • Sicherung des jahrzehntelang erarbeiteten und verdienten Lebensstandards im Rentenalter.
     
  • Keine Anhebung der jetzigen Regelaltersgrenze. Wir werden dafür sorgen, dass die Regelaltersgrenze gesund und leistungsfähig erreicht werden kann.
     
  • Altersarmut verhindern. Aus jeder Erwerbstätigkeit muss auch eine Absicherung für das Alter erwachsen. Außerdem braucht es gezielte Verbesserungen für diejenigen, die am Ende eines langen Arbeitslebens keine auskömmliche Rente haben.
     
  • Eine gerechte Finanzierung der Rente. Die Beitragszahlenden dürfen nicht überfordert werden. Höhere Einkommen müssen über Steuerzuschüsse an der solidarischen Finanzierung ausreichend beteiligt werden.

Doppelte Haltelinie: Gesetzlich festgelegtes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und Beitragssatz von 22 Prozent

Wir setzen eine gesetzlich festgelegte doppelte Haltelinie bei Beitragssatz und Rentennivea.

[…]

Um Überlastungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vermeiden, wird der paritätisch gezahlte Beitrag nicht über 22 Prozent steigen.

Die DMB-Einschätzung: Eine Begrenzung der Rentenbeiträge ist positiv, um Planbarkeit herzustellen. Jedoch sind die Werte sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, noch zu hoch und damit nicht im Sinne des Mittelstandes.

Dialog für einen neuen Generationenvertrag

[…]

Um die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen weiter zu steigern, werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern, unter anderem durch einen flächendeckenden Ausbau der Ganztags- und Randzeitenbetreuung (auch im Grundschulbereich), familienfreundliche Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Wahlarbeitszeit und den Anspruch auf eine befristete Teilzeit. Dadurch leisten wir auch einen Beitrag zu einem kinderfreundlichen gesellschaftlichen Umfeld und der Erhöhung der Geburtenrate.

Mit erhöhten Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung müssen wir kontinuierlich auf neue Qualifikationsanforderungen und veränderte Fachkräftebedarfe reagieren und damit Arbeitslosigkeit ebenso wie Fachkräftemangel vorbeugen. Dafür werden wir ein Recht auf Weiterbildung festschreiben, die Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterentwickeln und neue Anreize für Weiterbildung schaffen, beispielweise durch ein Arbeitslosengeld Q während der Qualifizierung sowie durch ein persönliches Erwerbstätigenkonto, das Auszeiten zur Weiterbildung ermöglicht und jeder und jedem ein persönliches Startguthaben bietet.

Um der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, einem Fachkräftemangel vorzubeugen und das Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentenempfängern positiv zu beeinflussen, wird es auch auf eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und eine systematisch gesteuerte Zuwanderung durch ein Zuwanderungsgesetz ankommen.

Den Rahmen für diese und andere Maßnahmen muss dabei eine wachstumsfreundliche Wirtschafts- und Finanzpolitik setzen, die die notwendigen Investitionen ermöglicht. Dazu gehört vor allem die Nutzung der Chancen, die sich durch die Digitalisierung ergeben.

Mit einer weiteren Stärkung der Tarifbindung, einem Pakt für anständige Löhne (insbesondere im Dienstleistungsbereich) und einer Bildungs- und Qualifizierungsoffensive werden wir die Weichen für eine gute Lohnentwicklung in der Zukunft stellen.

[…]

Langjährige Arbeit muss sich auszahlen: die Solidarrente

Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist.

[…]

Absicherung nicht versicherter Selbstständiger

Zukünftig werden Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Ziel ist es dabei, dass bisher nicht versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung eine auskömmliche Alterssicherung erreichen. Sie profitieren von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und beteiligen sich an der solidarischen Rentenversicherung durch eigene Beiträge. Für Neugründungen und Kleinunternehmen wird es Regeln geben, die eine finanzielle Überforderung vermeiden.

Die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Selbstständigen ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen.

[…]

Die DMB-Einschätzung: Durch Absicherung nicht versicherter Selbstständiger wird die Selbstständigkeit weniger risikoreich. Im Gegenzug entsteht jedoch ein Zwang, der nur wenig Spielraum offenlässt. Hervorzuheben ist die Berücksichtigung von neugegründeten Unternehmen und kleinen Betrieben, die besonders entlastet werden sollen.

Flexible Rentenübergänge statt Anhebung der Regelaltersgrenze

Die 2007 beschlossene Erhöhung der Regelaltersgrenze wird zum Jahr 2029 abgeschlossen sein. Eine weitere Anhebung wird es mit uns nicht geben. Wir wollen stattdessen auch weiterhin flexible Renteneintrittsmöglichkeiten fördern, die unterschiedliche berufliche Belastungen und Erwerbsverläufe berücksichtigen. Ziel muss es sein, dass die Regelaltersgrenze gesund und leistungsfähig erreicht werden kann. Mit dem Rentenpaket und der Flexi-Rente haben wir in dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass nach 45 Versicherungsjahren dauerhaft ein Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr sowie flexiblere Übergänge zwischen Erwerbsleben und Ruhestand ermöglicht werden. Dafür haben wir auch Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation gestärkt. Diesen Weg wollen wir auch weiterhin verfolgen.

Die DMB-Einschätzung: Ein flexibles Renteneintrittsalter berücksichtigt sowohl die, die früher in Rente gehen müssen oder wollen als auch die, die länger arbeiten gehen wollen. Jedoch fehlt es an konkreten Zeiträumen und an einem Konzept, welches es Rentnern ermöglicht, sinnvoll neben der Rente einer Arbeit nachzugehen.

Betriebliche Altersversorgung attraktiver machen

Starke Alterssicherungssysteme zeichnen sich durch eine leistungsfähige Kombination von gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung aus. Neben der gesetzlichen Rente als tragender Säule wollen wir, dass möglichst viele Erwerbstätige sich durch betriebliche Altersvorsorge zusätzlich absichern könne.

Wir haben einen neuen Rahmen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen, der die Ausweitung vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen erleichtert: basierend auf tarifvertraglichen Lösungen, verbindlich und unter Beteiligung der Arbeitgeber. Sollte diese Lösung nicht ausreichen, werden wir eine gesetzliche Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung schaffen.

[…]

Die DMB-Einschätzung: Die Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung auf kleine und mittlere Unternehmen ist lobenswert. Die Bindung an Tarifverträge schränkt die Anwendung gerade für kleinere Unternehmen jedoch ein. Außerdem ist die Androhung eines gesetzlichen Zwangs nicht der richtige Weg, um Ziele zu erreichen.

Es ist Zeit für Investitionen und gerechte Steuern

S. 37-42

 

Wir entlasten bei den Sozialabgabe

Wir entlasten bei den Sozialversicherungsbeiträgen, ohne die Leistungen zu mindern. Zentral ist hier für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie profitieren durch gleich hohe Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch um fünf Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

[…]
 

Die DMB-Einschätzung: Die Erhöhung der Beiträge der Arbeitgeber wird zwar nicht erwähnt, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Belastungen für Unternehmen durch die geplanten Maßnahmen steigen.

Es ist Zeit für eine offene und moderne Gesellschaft

S. 61-73

Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt beenden

Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit) und der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen.

Dazu gehört auch, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit einem Transparenzgesetz dieser Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit beziehungsweise in duale Studiengänge überführen.

In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln Wir werden dabei Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen.

Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINTBerufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt.

Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche: Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem öffentlichen Dienst kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen. Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.

[…]

Die DMB-Einschätzung: Es ist positiv, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz gefördert werden soll. Die Maßnahmen führen jedoch zu mehr Bürokratie und zu einer komplexen Personalplanung und -entwicklung im Unternehmen.

Quelle: SPD, Programm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zur Bundestagswahl 2017