Auszüge aus den Wahlprogrammen zum Thema "Mittelstand"

Auszug aus dem

Wahlprogramm der FDP

zum Thema "Mittelstand"

Auszüge aus dem Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl:

Schauen wir nicht länger zu. Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017.

30.04.2017

Einfachere Regeln für kleine und mittlere Unternehmen

S. 17-18

Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker und Freiberufler bieten den meisten Menschen in Deutschland einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Sie haben im Regelfall weder Rechts- noch Steuerabteilungen. Je komplizierter das Steuer-, Sozialversicherungs-oder Arbeitsrecht wird, desto stärker wirkt sich das als taktischer Nachteil im Wettbewerb mit großen Konzernen aus. Hier wollen wir abhelfen.

Einfacheres Sozialversicherungsrecht

Wir Freie Demokraten wollen die Regeln auf dem Gebiet der Sozialversicherungspflichten vereinfachen. Deshalb fordern wir die Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Denn momentan müssen Arbeitgeber den voraussichtlichen Sozialversicherungsbeitrag für den laufenden Monat schätzen und diesen vor der Fälligkeit der Lohnzahlung abführen. Im Folgemonat müssen die Erklärungen dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden. Das führt dazu, dass faktisch nicht mehr zwölf, sondern 24 Monatsabrechnungen im Jahr erstellt werden müssen. Gerade für junge Unternehmen ist das eine gewaltige Belastung. Wenn die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge hingegen wieder mit den Lohnzahlungen zusammenfällt, kann die bürokratische Belastung an dieser Stelle halbiert werden.

 

Die DMB-Einschätzung: Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der Vereinfachung der Regeln auf dem Gebiet der Sozialversicherungspflichten. Positiv sind auch die daran gekoppelten konkreten Maßnahmen, wie die Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.

IST-Besteuerung in der Umsatzsteuer

Wir Freie Demokraten wollen in Deutschland den Grundsatz der IST-Besteuerung bei der Umsatzsteuer durchsetzen. In der Regel gilt für Unternehmen in Deutschland die sogenannte SOLL-Besteuerung. Unternehmen müssen dabei die Umsatzsteuer für einen Auftrag an den Staat zahlen, egal ob der Kunde bereits bezahlt hat. Daher kann ein Unternehmen momentan beantragen, die Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn der Kunde gezahlt hat – die sogenannte IST-Besteuerung, die wir zum Grundsatz machen wollen. Voraussetzung für den Antrag auf IST-Besteuerung ist momentan, dass der Umsatz des Unternehmens im Vorjahr nicht höher war als 500.000 Euro. Mit Blick auf Start-Ups ist diese Schwelle jedoch zu niedrig. Durch Digitalisierung und Dynamik von neuen Produkten können Umsätze schnell über diese Schwelle steigen. Daher wollen wir, solange noch nicht der Grundsatz der IST-Besteuerung gilt, diese Schwelle deutlich erhöhen.

Die DMB-Einschätzung: Besonders mittelstandsfreundlich ist die Umsetzung des Grundsatzes der IST-Besteuerung.

Mittelstandsklausel für den Bund

Wir Freie Demokraten wollen eine verbindliche Mittelstandsklausel auf Bundesebene einführen. Demnach sollen alle Gesetze und Verordnungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen geprüft werden. Denn der Mittelstand ist das Rückgrat und die Zukunft der deutschen Wirtschaft. Mehr als 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen. Rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten dort. Auch die meisten Auszubildenden lernen in kleinen und mittleren Unternehmen. Deshalb müssen neue Gesetze und Verordnungen dieser besonderen Bedeutung des Mittelstandes in Deutschland gerecht werden.

Die DMB-Einschätzung: Die Einführung einer verbindlichen Mittelstandsklausel auf Bundesebene wäre für die kleinen und mittelständischen Unternehmen von großem Vorteil. Dass alle Gesetze und Verordnungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen geprüft werden sollen, sichert damit zudem die Mittelstandsfreundlichkeit der Gesetze.

Effiziente und unkomplizierte Verwaltung

S. 81-82

Ein unkomplizierter Staat macht es Menschen und Unternehmen einfach. Er spart Zeit, Nerven und Behördengänge. Machen wir Deutschland unkompliziert!

Bürokratieabbau durch Ausbau der Behörden zu One-Stop-Shops

Wir Freie Demokraten wollen den Menschen den Umgang mit Behörden erleichtern und diese konsequent zu One-Stop-Shops ausbauen. Bürger und Unternehmen sollen nicht mehr zu verschiedenen Behörden müssen, um etwas zu erledigen, sondern nur noch zu einem Anlaufpunkt, an dem alles nötige erledigt werden kann – am besten online. So müssen alle Daten nur einmal erfasst werden und vormals unterschiedliche Anmeldevorgänge bei unterschiedlichen Stellen werden synchronisiert. Daher fordern wir die Ausweitung der sogenannten Einheitlichen Stelle. Dafür sollen die einheitlichen Ansprechpartner nach der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) auf alle Verwaltungsbereiche ausgedehnt werden. Dafür muss die IT-Infrastruktur des öffentlichen Sektors in Deutschland dynamisch fortentwickelt werden. Dazu gehört die Konsolidierung der IT-Strukturen und die weitere Digitalisierung der Verwaltungsprozesse in den Behörden sowie zwischen den Behörden, Bürgern und der Wirtschaft. Die mittelständische IT-Wirtschaft ist dabei wegen ihrer hohen Innovationsfähigkeit und ihrer ordnungspolitischen Bedeutung besonders zu berücksichtigen.

Einführung des „Once-Only“-Prinzips

Wir Freie Demokraten fordern, dass Unternehmen und Bürger Informationen, die sie an Behörden weitergeben, nur einmal übermitteln müssen, wenn sie das wollen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nehmen Formulare und Verwaltung einen unnötig hohen Teil ihrer kostbaren Zeit ein. Verschärft wird dieser Zeit-Killer noch, wenn die gleichen Informationen von unterschiedlichen verlangt werden. Daher fordern wir mehr Transparenz bei den Behörden untereinander: Wenn Unternehmen Informationen einmal weitergegeben haben, sollen die Behörden in ihrem Auftrag auch für die Weitergabe an weitere relevante Stellen sorgen („Once-Only“Prinzip). Für die Datenweitergabe werden transparente Regelungen über Anlass, Umfang und Zweck der Weitergabe sowie die entsprechenden Speicherfristen geschaffen. Die Datensätze sollen bei den zugreifenden Behörden dezentral gespeichert werden. Wenn Arbeitgeber per Gesetz zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind, muss dies auf die für Arbeitgeber unbürokratischste Art möglich sein. Bereits heute werden die vielen elektronischen Verfahren zwischen Arbeitgebern und den Behörden dadurch erschwert, dass Arbeitnehmer der elektronischen Übermittlung der Daten widersprechen können. Das heißt, Arbeitgeber müssen Papierformulare ausfüllen, wenn Arbeitnehmer dies möchten, obwohl bereits elektronische Verfahren existieren. Das konterkariert die erhofften Vorteile der elektronischen Datenübertragung. Die Einschränkung muss daher bei der Auskunftspflicht liegen, nicht bei der Art der Datenübertragung.

Die DMB-Einschätzung: Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wäre das Once-Only-Prinzip positiv, da so Aufwand gespart werden kann.

Quelle: FDP, Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017