Europawahl 2019
Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union
Im Europäischen Rat sind die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammengeschlossen. Die Treffen des Rats werden auch als EU-Gipfel bezeichnet und finden zweimal im Jahr statt. Er ist nicht an der Gesetzgebung der Europäischen Union ein und hat übergeordnete Aufgaben.
Der Europäische Rat vermittelt zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und setzt Impulse für die zukünftige Entwicklung der europäischen Politik. Der Ratspräsident ist Vorsitzender und wird jede zweieinhalb Jahre vom Rat gewählt. Er führt sonst kein politisches Amt aus und soll der Arbeit des Europäischen Rates Kontinuität verleihen. Außerdem tritt er stellvertretend für die Mitglieder des Rats auf und vermittelt zwischen diesen. Er selbst hat aber kein Stimmrecht im Rat. Seit dem 1. Dezember 2014 hat Donald Tusk das Amt des Ratspräsidenten inne. Am 30. November 2019 endet somit seine Amtszeit und er wird den Weg für seine Nachfolge frei machen. Als weiteres Mitglied ist der Präsident der Europäischen Kommission im Europäischen Rat vertreten.
Der Rat der Europäischen Union wird oft auch EU-Ministerrat oder nur Ministerrat genannt und sollte nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden. Im politischen System EU repräsentiert der sogenannte Ministerrat die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und übt zusammen mit dem EU-Parlament die Gesetzgebungsfunktion der EU aus. Alle Gesetzesvorlagen die von der Europäischen Union verabschiedet werden sollen, müssen vorher von dem Ministerrat und dem Parlament bewilligt werden.
Jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Vertreter als Mitglied des Rats. Dieses Mitglied muss in der Lage sein, Entscheidungen für seinen Staat treffen zu dürfen. Die Sitzungen des sogenannten Ministerrats finden zu speziellen Politikbereichen statt. Falls zum Beispiel das Thema Mobilität in Europa besprochen wird, entsenden die Mitgliedsstaaten ihre Minister oder auch Staatssekretäre des Bereichs Verkehrswesen. Bei wichtigen Entscheidungen sind üblicherweise Minister anwesend. Aber auch der jeweilige Regierungschef des Mitgliedsstaats kann bei bestimmten Anlässen als Vertreter des eigenen Staats fungieren.
Der Vorsitz des Ministerrats wechselt jedes halbe Jahr, ist nicht personengebunden und wird von einem Mitgliedsstaat ausgeübt. Der Vorsitz wird der Reihe nach an alle Mitgliedsstaaten weitergegeben und von dem entsendeten Vertreter der Mitgliedsstaaten während der Sitzungen ausgeführt.
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