Europawahl 2019
Europawahlen & Europäisches Parlament

Europawahl

Alle fünf Jahre wird in Europa das Europäische Parlament von den Bürgern der EU gewählt. Die Wahlen werden innerhalb von drei Tagen in allen EU-Mitgliedsstaaten abgehalten (23.-26. Mai 2019).

Wer darf wählen?

Jeder EU-Bürger, der folgende Bedingungen erfüllt, darf bei der Europawahl seine Stimme abgeben und sich zur Wahl über eine Parteiliste aufstellen lassen:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • länger als drei Monate Wohnhaft in einem Mitgliedsstaat
  • Eintragung im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde

Deutsche Staatsangehörige sind in der Regel in einem Wählerverzeichnis eingetragen. Bürger mit ursprünglicher Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat müssen die Eintragung in der Gemeinde beantragen.

Sollten all diese Bedingungen erfüllt sein, erhalten Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen per Post. Die Stimme darf nur einmal abgegeben werden. Daher muss sich jede wahlberechtigte Person entscheiden, ob sie ihre Stimme im Herkunftsland oder im Aufenthaltsland der EU abgeben will.

Sollte zum Beispiel eine deutsche Person in Spanien leben, kann sie die Stimmenabgabe in Deutschland beantragen und die Stimme per Briefwahl abgeben. Bürger, die aus anderen Gründen nicht in der Lage sind ihre Stimme persönlich abzugeben, können ebenso bis zum Freitag vor der Wahl die Briefwahl beantragen.

Was passiert nach der Wahl?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Wahl der Abgeordneten findet in allen Mitgliedsstaaten voneinander getrennt statt. Jeder Staat bekommt eine gewisse Anzahl an Sitzen zugewiesen. Größere Staaten erhalten grundsätzlich mehr Sitze als kleinere Staaten. Dafür erhalten kleinere Staaten mehr Sitze pro Einwohner als die größeren Staaten.  Deutschland hat durch die höchste Einwohnerzahl die größte Anzahl (96) an Sitzen im EU-Parlament. Malta hat mit 6 sechs Sitzen und 0,4 Millionen Einwohnern die meisten Sitze pro Einwohner.

Die Wahlsysteme der Mitgliedsstaaten unterliegen unterschiedlichen nationalen Regelungen. Laut einer EU-Richtlinie muss jedoch überall nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Die Bürger wählen in welchem Verhältnis die Sitze auf die gewählten Parteien ihres Staates verteilt werden. Die Parteien stellen dafür eine Liste mit ihren Kandidaten für das Parlament auf. Die Sitze einer Partei werden mit den Personen der Parteiliste von oben herab besetzt.

Im Parlament schließen sich die themennahen Parteien der verschiedenen europäischen Länder zu Fraktionen zusammen. Durch den Zusammenschluss können die Parteien mehr Einfluss generieren.

Wozu wird gewählt? – Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat mehrere Funktionen im europäischen Politiksystem. Zum einen teilt sich das Parlament zusammen mit dem Europäischen Rat die Gesetzgebungsfunktion.  In Abstimmung miteinander wird über die Umsetzung  von europäischen Gesetzesinitiativen (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), die von der Europäischen Kommission eingebracht werden, entschieden. Das Parlament hat keine Befugnis eigene Gesetzesinitiativen direkt einzubringen. Es kann aber Druck auf die Kommission ausüben, um eigene Vorschläge einfließen zu lassen (passives Gesetzesinitiativrecht).

Außerdem entscheidet das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) über den Haushalt (148,2 Mrd. € für das Jahr 2019) der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat auch hier das Initiativrecht zur Einbringung eines Haushaltsentwurfs. Das Parlament und der Ministerrat können während des Haushaltsverfahrens Änderungen am Entwurf vornehmen und verabschieden nach Einigung das Budget für das nächste Haushaltsjahr.

Ferner übt das Europäische Parlament die Kontrollfunktion über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Diese sogenannte parlamentarische Kontrolle kann über die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen und gegebenenfalls Klagen beim Europäischen Gerichtshof erfolgen.

Eine weitere wichtige Funktion des Parlaments wird in der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission ausgeübt. Der Europäische Rat schlägt dem Parlament hierzu einen Kandidaten vor: meist den Spitzenkandidaten der größten gewählten Fraktion im Europäischen Parlaments.