Europawahl 2019
Mittelstandspolitische Wahlprüfsteine des DMB

Für eine moderne, nachhaltige Mittelstandspolitik in Europa

Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 hat der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) mittelstandspolitische Wahlprüfsteine aufgestellt. Der DMB setzt sich für eine transparente und nachvollziehbare Europapolitik ein, die KMU effektiv fördert anstatt sie zu überfordern. Vor diesem Hintergrund wurde ein Fragen-Katalog erstellt, der zentrale Herausforderungen für KMU abdeckt. Den Parteien wurden angehalten die Antworten in 700 Zeichen inkl. Leerzeichen zu formulieren.

Fragen und Antworten können durch die Verlinkung im entsprechenden Themenkomplex eingesehen werden:

Mittelstandspolitische Schwerpunkte
Digitalisierung
Finanzen & Steuern
Internationalisierung & Handel
Unternehmensnachfolge
Arbeit & Bildung
Ergebnisbericht mit einer vereinfachten Darstellung der Antworten und eigenen Positionen des DMB (PDF)
Alle Fragen und Antworten zum Download (PDF)

Mittelstandspolitische Schwerpunkte

Was die Parteien für KMU in Deutschland und Europa planen

Was hebt die KMU-Europapolitik der Parteien von den programmatischen Schwerpunkten der anderen Parteien besonders ab?

Wir wollen – auch für einen starken Mittelstand – den Wettbewerb stärken, da dadurch Innovation und Wohlstand entstehen. Dazu brauchen wir vor allem niedrigere Abgaben, weniger Bürokratie sowie mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung. Ein funktionierender und fairer Wettbewerb mit klarem Ordnungsrahmen ist für uns Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft und des europäischen Binnenmarktes sowie entscheidender Wohlstandstreiber.

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bilden das Herzstück unserer Wirtschaftskraft. Die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Europa hängt auch maßgeblich vom Erfolg unserer KMUs ab. Wir wollen, dass Europa gezielt KMUs fördert, die innovative und bahnbrechende Ideen entwickeln. Nur durch fortwährende Innovation und Qualität können sich europäische Produkte langfristig auf globalen Märkten behaupten. Dafür darf es für KMUs keine Wettbewerbsnachteile geben - ob im internationalen Handel oder bei der Erfüllung von Auflagen für den Binnenmarkt.

In unserer KMU-Politik, wie in unserer Wirtschaftspolitik insgesamt, betonen wir die Verbindung von ökologischen, digitalen und sozialen Ansätzen zu einer umfassenden Innovationsanstrengung. Gerade für KMUs ist die Perspektive der Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz und der Entwicklung einer wirksamen Kreislaufwirtschaft von besonderer Attraktivität. Wir wollen KMUs dabei unterstützen, dass sie bei der digitalen Revolution nicht abgehängt werden. Deswegen ist es uns wichtig, dass sie bei dieser Herausforderung u.a. über die europäischen Innovationhubs gut begleitet werden. Wichtig für KMUs ist es auch, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die großen Aufgaben bei der Weiterbildung zu setzen, wobei wir glauben, dass dieser an den bewehrten Prinzipien der dualen Ausbildung anknüpfen könnte. Schließlich ist uns wichtig, dass KMUs nicht einseitig von der Bankenfinanzierung abhängig sind, sondern im Rahmen des Binnenmarktes für Kapital weiter zuverlässige Optionen erschließen können. Auch die Tradition der Sozialpartnerschaft ist uns wichtig, die in vielen KMUs vorbildlich vorgelebt wird.

DIE LINKE will eine Investitionsoffensive in Europa mit mindestens 500 Mrd. Euro pro Jahr. Wir wollen in sozialen und ökologischen Fortschritt investieren, die regionale Wirtschaft fördern und gute Arbeitsplätze schaffen. Alles dies schafft bessere Voraussetzungen für kleine und mittelständische Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen vor Ort und in Europa anbieten zu können.

Die AfD fordert die Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine entsprechende Überprüfung der EU-Vergaberichtlinie, der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der Kreditvergabe-Richtlinie, der Ökodesign-Richtlinie und der Dokumentationspflichten gerade für Kleinunternehmer. Die Rechtssetzungskompetenz sehen wir ausschließlich bei den Nationalstaaten befürworten jedoch eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer und den Abschluss von multilateralen Staatsverträgen.

Wir Freie Demokraten stehen an der Seite der KMU und setzen uns für faire Wettbewerbsbedingungen, niedrige Steuern und einen ernsthaften Bürokratieabbau ein. Im Gegensatz zu anderen Parteien lehnen wir eine Europäische Ministererlaubnis zur Umgehung des Wettbewerbsrechts ab. Beim Kampf gegen internationale Steuervermeidung ist nicht ein höheres Steueraufkommen unser Ziel, sondern wir wollen, dass die Steuerlast gerechter verteilt und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entsprechend entlastet werden. Wir sind uns bewusst, dass bürokratische Vorgaben für KMU im Vergleich zu Großunternehmen eine besondere Belastung darstellen. Wir wollen deshalb, dass der KMU-Test auf europäischer Ebene verpflichtend angewendet wird.

Die KMU-Definition der EU-Kommission steht aktuell zur Debatte – welche Definitionskriterien sind für die Parteien zentral und warum?

Die bisherige KMU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz) stößt insbesondere in Deutschland mit einem großen industriellen Mittelstand schnell an ihre Grenzen. Unternehmensexpansion wird nicht belohnt. Wir haben daher eine Überarbeitung auf den Weg gebracht. Dabei gilt es, einerseits bei der Umsatzgrenze auch Inflationseffekten Rechnung zu tragen und die neuen Grenzen und Vorschriften insgesamt so zu gestalten, dass zusätzliche Erleichterungen z. B. bei Datenschutzbestimmungen erreicht werden, ohne aber den kleinsten Unternehmen Fördermittel wegzunehmen.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben maßgeblich mit dafür gesorgt, dass das Europäische Parlament von der Kommission eine Revision der KMU-Definition
einfordert. Hierbei ist es uns besonders wichtig, dass größere Unternehmen nicht aufgrund besonderer Unternehmensstrukturen doch Zugang zu KMU-Förderung erhalten. Gleichzeitig sollen aber Unternehmen, die zwar über die KMU-Definition hinausgewachsen sind, aber dennoch eindeutig mittelständische Strukturen aufweisen (Mid-Caps) Zugang zu EU-Förderung erhalten. Außerdem fordern wir die Kommission auf, weitere Kriterien außer Umsatz und Mitarbeiterzahl zu berücksichtigen, etwa Exportvolumen oder Eigenkapitalquote.

Seit einiger Zeit wird auf europäische Ebene streitig über die KMU-Definition diskutiert. Zahlreiche Akteure wollen diese Definition so verändern, dass im Effekt auch sogenannte Mid-Caps in den Genuss von KMU-Förderung kommen sollten. Wir lehnen diese Veränderung der Definition ab. Wir sehen die Gefahr, dass dadurch die Unterstützung der tatsächlichen KMUs verwässert und ausgedünnt würde.

Für uns ist die KMU-Definition ausreichend. Förderkriterien sind dort anzupassen wo nötig, nicht umgekehrt nahezu alle Unternehmen als KMU zu definieren. Überflüssige Bürokratie wollen wir abbauen. Wir wollen fördern und etwa Forschung und Entwicklung dort unterstützen, wo sie sinnvoll und gesellschaftlich nützlich ist. Eine Förderung mit der Gießkanne, die große Unternehmen bevorzugt, lehnen wir ab. Kreditmittel sind ausreichend vorhanden – wie die Bankenrettung gezeigt hat. Allerdings werden sie meist falsch verwendet. Es gibt deshalb auch kein generelles Finanzierungsdefizit für KMU. Es fehlt lediglich an entscheidenden realwirtschaftlichen Impulsen und richtiger Politik.

Die AfD hat zu einer Änderung der KMU-Definition noch keine programmatische Position erarbeitet.

Wir Freie Demokraten wollen die bisherige Definition KMU auf europäischer Ebene der Lebensrealität anpassen. Auch kleinere Unternehmen mit mittelgroßer Kapitalisierung („Small-Mid Caps“) und bis zu 500 statt 250 Mitarbeitern sollen zukünftig als KMU gelten und in ausgewählten EU-Politikbereichen – etwa in der Umwelt-, Klima- oder Außenwirtschaftspolitik – als solche berücksichtigt werden können. Diese Regelung soll auch Familienunternehmen mit umfassen. Dies stärkt gerade den deutschen Mittelstand und wird die Unternehmen erheblich – beispielsweise von europäischen Berichtspflichten und damit europäischer Bürokratie – entlasten.

Welche drei Themen werden nach Ansicht der Parteien in der kommenden Legislaturperiode besonders relevant für KMU in Deutschland und Europa?

Zentrale Themen werden mit Sicherheit die Digitalisierung, die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die geänderten Rahmenbedingungen auf dem Weltmarkt – von der Handelsordnung bis zum Klimaschutz – sein.

Die Industrie befindet sich weltweit im Wandel. Der technologische Fortschritt und neue Akzente in der Handelspolitik großer Staaten wie China und den USA stellen einen Umbruch dar, der auch Auswirkungen auf den europäischen Mittelstand haben wird. Eine große Herausforderung der kommenden Jahre in Europa wird die Sicherung der Wertschöpfungsketten von morgen sein. In allen Industriezweigen ist der Mittelstand entlang der Wertschöpfungskette von Produkten beteiligt. Wir wollen diese Akteure durch smarte europäische Handels- und Vergabepolitik unterstützen. Gleichzeitig müssen wir neue Wertschöpfungsketten erschließen, insbesondere in der Produktion von Batteriezellen und künstlicher Intelligenz. Auch hier müssen KMU maßgeblich an der Entwicklung beteiligt sein.

Ökologisch – Digital – Sozial – Europäisch. An diesen 4 Eckpunkten muss sich die europäische Industriepolitik orientieren, wenn sie, auch für die europäischen KMU, nach innen wirksam und nach außen handlungsbereit sein will.

Ohne eine Umkehr der Finanz-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik wird Europa weiter sozial und ökonomisch stagnieren. Die wachsenden sozialen wie wirtschaftlichen Unterschiede verhindern auch die überfälligen Investitionen in Infrastruktur und Technologie, die wir aber brauchen, um ökologische Ziele zu erreichen und den sozialen Zusammenhalt zu festigen. Ohne massive öffentliche Investitionen und Förderung wird es keine digitale Infrastruktur geben. Ebenso wenig eine Mobilitäts- und Verkehrswende und eine Energiewende. In diesen drei zentralen Themenfeldern wird sich die LINKE in der EU und Deutschland für öffentliche Investitionen, neue Unternehmensformen sowie Forschung und Entwicklung einsetzen. Aber immer mit dem Ziel, nicht bloß einzelne Techniken und private Unternehmen voraussetzungslos zu fördern, sondern in einem strategischen Ansatz mit gesellschaftlicher Perspektive, was auch KMU und vor allem den Beschäftigten und EU-Bürgern zu Gute käme.

Unter vielen Themen sieht die AfD den EU-Bürokratieabbau, Reaktion auf eine sich abkühlende Wirtschaft und den Umgang mit der Verschärfung von Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen aufgrund ideologischer Vorgaben als bestimmend in der kommenden Legislaturperiode.

Bürokratieabbau, Kapitalmarktunion, Freihandel.


Digitalisierung

KMU fördern, nicht überfordern

Welche Schwerpunkte werden hinsichtlich einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung des digitalen Binnenmarktes gesetzt?

Mit dem digitalen Binnenmarkt schaffen wir einen digitalen, zukunftsfähigen Wirtschafts-raum mit fairen Wettbewerbsregeln. Wir wollen die Innovationsunion: Unser Europa hat seit jeher Maßstäbe für Fortschritt gesetzt. Im Bereich der Normierung, Zertifizierung und beim Datenschutz ist Europa Weltmarktführer. Bei der Digitalisierung muss Europa schneller werden. Daher arbeiten wir an einem europäischen Mobilfunknetz 5G und einheitlichen IT-Datenstandards für Computer und alle Arten von digitalen Geräten. Zur anstehen-den Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung soll auf EU-Ebene ein Innovations-Board eingerichtet werden, um die Grundverordnung innovationsoffen, zukunftsweisend und gerade für Mittelstand, Gründer und Ehrenamtler anwendungsfreundlicher zu gestalten. Nur so werden wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern. Wir wollen die Gründungskultur in Europa stärken. Hemmnisse für Start-ups wollen wir beseitigen sowie die Finanzierung von Unternehmensgründungen gezielt verbessern.

Gemeinsame Antwort auf Frage 4 und 5

Die SPD will durch eine effiziente Einbindung der Digitalisierung eine Entlastung von Verwaltungsvorgaben und Meldepflichten für mittelständische Unternehmen bewirken. Das haben wir mit der Verabschiedung des Digital Single Gateways in der laufenden Legislaturperiode mit vorangebracht. Wir wollen zudem eine Förderung von europäischen Datenpools, die es europäischen KMU ermöglichen, Technologien wie maschinelles Lernen und Big Data Analytics für sich zu nutzen. Auch im Bereich Cybersicherheit und künstliche Intelligenz wollen wir durch harmonisierte Regelungen in Europa dafür sorgen, dass der Mittelstand das Potenzial des Europäischen Binnenmarktes noch besser ausschöpfen kann.

Zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes steht für uns GRÜNE der Ausbau der flächendeckenden digitalen Infrastruktur im Vordergrund. Dazu benötigt es eine europäische Investitionsoffensive, die u.a. den Glasfaserausbau vorantreibt. Gleichzeitig muss die Stellung kleiner und mittelständischer Unternehmen gestärkt werden in dem die Monopolstellung der IT-Riesen eingeschränkt wird. Die wichtigsten Eckpunkte bilden dabei die Wahrung der Netzneutralität, die Interoperabilität von Plattformen und die Einführung einer Digitalsteuer für große Unternehmen.

Europa braucht digital- und technologiepolitisch einen Neustart. Wir wollen u.a. eine gute digitale Infrastruktur, Datensicherheit, eine effektive Besteuerung der Internet-Konzerne und Plattformen und die Rechtsdurchsetzung im Netz. Für uns sind Fairness, Transparenz und klare Regeln die Grundbedingung für die Digitalisierung. Mit Freiwilligkeit, Selbstverpflichtung und Mediation wird es keine reale Verbesserung geben. Weder für Verbraucher, noch kleine und mittlere Anbieter im Netz. Wir kämpfen für eine tatsächlich wirksame gesetzliche Absicherung der Netzneutralität. Um diese abzusichern, sollen die Infrastruktur und Netze der Telekommunikation in öffentliches und gemeinwirtschaftliches Eigentum überführt werden.

Die AfD sieht die Vernachlässigung der Bildung in den MINT-Fächern und eine fehlende Würdigung der technischen Ausbildungsberufe als eine Bedrohung unseres Lebensstandards in Deutschland und Europa an. Um führend bei der Implementierung und Nutzung der Konzepte von Arbeit 4.0 sein zu können, benötigt es einer Vielzahl von technisch hochqualifizierten Spezialisten. Dies kann nur durch ein Umsteuern in der Bildung, bei gleichzeitiger Steigerung der Attraktivität des Standorts für Unternehmen und hochqualifizierte Fachkräfte sein. Dazu muss die Überregulierung am Arbeitsmarkt ebenso abgebaut werden, wie die Steuer- und Abgabenlast gesenkt werden.

Die Monopolisierungs- und Konzentrationstendenz der großen Digitalkonzerne weist darauf hin, dass sich der digitale Markt über den Wettbewerb voraussichtlich nicht mehr selbst regulieren wird. Mehr Marktmacht einzelner Unternehmen bedeutet abnehmenden Wettbewerbsdruck, höhere Preise und weniger Innovationsfortschritt in der breiten Masse. Die Marktmacht eines Unternehmens ist nicht per se zu beanstanden, wenn sie nicht zu Lasten anderer Wettbewerber missbraucht und funktionierender Wettbewerb im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft gewährleistet wird. Um dies sicherzustellen, müssen das Kartellrecht an die Entwicklungen der Digitalwirtschaft angepasst und die Kartellbehörden mit kartellrechtlichen Instrumenten ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgabe erfüllen können. KMU müssen auch in der Digitalwirtschaft faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Werden Änderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für erforderlich gehalten, um in Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen? Und wenn ja, welche Änderungen?

Mit dem digitalen Binnenmarkt schaffen wir einen digitalen, zukunftsfähigen Wirtschafts-raum mit fairen Wettbewerbsregeln. Wir wollen die Innovationsunion: Unser Europa hat seit jeher Maßstäbe für Fortschritt gesetzt. Im Bereich der Normierung, Zertifizierung und beim Datenschutz ist Europa Weltmarktführer. Bei der Digitalisierung muss Europa schneller werden. Daher arbeiten wir an einem europäischen Mobilfunknetz 5G und einheitlichen IT-Datenstandards für Computer und alle Arten von digitalen Geräten. Zur anstehen-den Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung soll auf EU-Ebene ein Innovations-Board eingerichtet werden, um die Grundverordnung innovationsoffen, zukunftsweisend und gerade für Mittelstand, Gründer und Ehrenamtler anwendungsfreundlicher zu gestalten. Nur so werden wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern. Wir wollen die Gründungskultur in Europa stärken. Hemmnisse für Start-ups wollen wir beseitigen sowie die Finanzierung von Unternehmensgründungen gezielt verbessern.

Gemeinsame Antwort auf Frage 4 und 5

Die SPD will, dass Innovationen im Bereich der Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle gezielt gefördert werden. Dafür wollen wir einen Rahmen schaffen, der gleichzeitig dafür sorgt, eine übermäßige Marktkonzentration einiger weniger großer Technologieunternehmen, die über ständig wachsende Datenströme verfügen, zu verhindern. Deshalb setzen wir uns für ein Daten-für-alle-Gesetz ein, das vor allem große Digitalkonzerne dazu verpflichten soll, einen anonymisierten und repräsentativen Teil ihrer gespeicherten Daten dem offenen Zugang zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Hiervon sollen Start-Ups und KMU sollen hiervon profitieren. Letztendlich halten wir als letztes Mittel aber auch die vollständige strukturelle Entflechtung der digitalen Technologiemonopole für möglich, um Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen digitalen Markt zu ermöglichen.

Wir GRÜNE halten eine Anpassung des Wettbewerbsrechts an das digitale Zeitalter für notwendig, da digitale Geschäftsmodelle und die Plattformökonomie uns vor neue Herausforderungen stellen. Die EU muss die Monopolbildung durchbrechen, zum Beispiel durch verpflichtende Interkonnektivität. Ein weiterer Baustein für die Einschränkung der stetig wachsenden Macht von Digitalkonzernen ist die von uns geforderte Einführung einer europäischen Digitalsteuer, die das Steuerdumping und den unlauteren Wettbewerb der IT-Riesen unterbinden soll.

Wir wollen Marktmacht unterbinden und werden dazu u.a. das Wettbewerbsrecht nutzen. Wo es Gesetzeslücken gibt, wollen wir sie schließen – für Verbraucher und KMU gleichermaßen.

Die AfD erachtet die ausufernde Regulierung in der EU und ihren Mitgliedsstaaten als Hauptgrund dafür, dass immer weniger Unternehmensneugründungen stattfinden. Wir halten diese Entwicklungen für besorgniserregend, weil diese langfristig zu einer Ausdünnung des Mittelstandes und einer Marktkonzentration führen werden. Als Ergebnis befürchten wir einen nicht mehr optimal funktionierenden Markt. Wir setzen uns ganz grundsätzlich für einen deutlichen Bürokratieabbau und Rückbau des Dickichts an teils widersprüchlicher Gesetzgebung ein. Dies schließt ganz explizit auch Doppelgesetzgebung ein, die durch Überlagerung von EU- und nationalem Recht in einigen Themenfeldern entstanden ist.

Wir wollen die europäischen Digitalunternehmen im Wettbewerb mit den großen Digitalkonzernen stärken. Daher treten wir zum Beispiel für eine europäische Venture-Capital-Verordnung und Digital-Freiheitszonen ein, in denen Investitionen und Forschungsaktivitäten durch besonders günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen angereizt werden. Wir fordern außerdem die Gründung einer Europäische Agentur für Sprunginnovationen, die Rahmenbedingungen für Innovation verbessert. Wo notwendig, soll diese auch vertikale Inkubatoren als Mittler zwischen kleinen und mittleren und großen Unternehmen einsetzen.

Wir wollen uns auf europäischer Ebene zudem dafür einzusetzen, dass das europäische Kartellrecht im Hinblick auf die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft weiterentwickelt wird, um faire Wettbewerbsbedingungen und ein Level-Playing-Field für alle Marktteilnehmer innerhalb der Europäischen Union herzustellen.

Wie werden die Parteien zu einer zeitgemäßen, besseren und einfacheren Rechtsetzung bei Digitalthemen beitragen?

Die rasanten Entwicklungen in der digitalen Welt verlangen dem Gesetzgeber bereits heute zeitnahe Reaktionen ab. Klar ist: In der digitalen und in der analogen Welt gelten dieselben Wertegrundlagen. Dies betrifft etwa den Schutz der Persönlichkeitsrechte (NetzDG), die Inhaberschaft an bestimmten Informationen (bspw. Geschäftsgeheimnisse) oder auch Verantwortlichkeiten (etwa für Verstöße gegen Urheberrecht). Auf digitalen Feldern wer-den wir immer wieder in kurzer Frist legislative Lösungen finden müssen. Angesichts der berührten Rechtsgüter der Beteiligten (Persönlichkeitsrechte, Recht am geistigen Eigentum, Schutz personenbezogener Daten u. a.) gilt auch hier der Grundsatz guter Gesetzgebung: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Die SPD will Bürgerinnen und Bürger sowie KMU von unnötiger Bürokratie befreien. Europäische Gesetzgebung muss so detailliert wie nötig, aber so unbürokratisch und effektiv wie möglich gestaltet werden. Entscheidend ist daher ein kohärenter Prozess während des gesamten politischen Zyklus einer Gesetzesinitiative. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Kommission im Rahmen ihrer Strategie für eine bessere Rechtsetzung den öffentlichen Konsultationsprozess aufwertet. Wir fordern aber von der Kommission, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Verwaltungslasten für Bürgerinnen und Bürger und KMU zu senken. Zentral ist für die SPD hierbei: Der Abbau von Bürokratie darf nicht zur Deregulierung auf Kosten von Schutzstandards für Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt führen.

Die europäische Rechtssetzung von Digitalthemen soll von den Menschenrechten geleitet sein und sich auf die Prinzipien der Offenheit und der Nachhaltigkeit stützen. Im Kern der digitalen Rechtsetzung steht nach unserer Ansicht die Einführung verbindlicher europäischer Standards, die weltweite Vorbildfunktion haben. Konkret muss in der nächsten Legislaturperiode das Datenschutzpaket mithilfe der e-Privacy-Verordnung endlich vollendet werden. Im nächsten Schritt muss die Reform der e-Commerce-Richtlinie angeschoben werden.

Die LINKE steht für starken Datenschutz. Verstöße wollen wir schärfer bestrafen und die Datenschutzbeauftragten stärken. Insbesondere ist das Sammeln und Verwerten personenbezogener Daten durch Plattformbetreiber nach wie vor unzureichend reguliert. Jeder effektive Datenschutz ist mit Aufwand verbunden, aber er ist auch für KMU nicht per se exorbitant. Entscheidend sind oft Informationsdefizite und mangelnde Klarheit. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, die Richtlinien und Vorschriften so zu formulieren, dass etwa aus einem Verstoß gegen die DSGVO nicht unzählige Abmahngründe für Onlinehändler resultieren.

Auf EU-Ebene setzt sich die AfD dafür ein, dass EU-weit harmonisierte regulatorische Rahmenbestimmungen, die auf Internet und Plattform-Ökonomie abzielen, den Mitgliedsstaaten eine Implementierung in vorgenannter Weise ermöglichen. Vorschriften und Technologien, die dazu geeignet sind, die inhärente Sicherheit von Systemen und Datenübertragungsprotokollen zu beeinträchtigen, lehnen wir ab. Dies betrifft speziell z. B. auch Bestrebungen der EU, kryptographisch mittels TLS gesicherte Verbindungen durch perspektivischen Wechsel auf das eTLS-Protokoll strukturell zu kompromittieren.

Wir Freie Demokraten begrüßen die formelle allgemeine Anerkennung des „Think Small First“-Prinzips, wollen es jedoch in der Praxis stärker zur Geltung bringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Regulierungen auf einer unabhängigen und transparenteren Folgenabschätzung basieren und der KMU-Test auf europäischer Ebene verpflichtend angewendet wird.

Wir treten zudem für ein Innovationsprinzip bei der Gesetzgebung ein. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat erst kürzlich erste Ideen für die Etablierung des Innovationsprinzips innerhalb der Gesetzgebung vorgelegt (s. BT-Drs. 19/9224). Unter anderem soll ein Innovationsprinzip gleichberechtigt neben dem Vorsorgeprinzip bei der Gesetzesfolgeabschätzung berücksichtigt werden.


Finanzen & Steuern

Mehr Förder- und Steuergerechtigkeit für KMU

Wie werden die Ergebnisse der europäischen Förderpolitik für KMU der vergangenen zehn Jahre im Rahmen der Europa 2020 Strategie bewertet?

CDU und CSU wollen eine effektivere Verwendung sowie Reformen bei der Vergabe von Fördergeldern. Höhere Gewichtung müssen Infrastruktur- und Forschungsinvestitionen mit europäischem Mehrwert erhalten – einzelbetriebliche Subventionen sollten entsprechend angepasst werden. Art und Umfang der Investitionsförderung sollten Standortbedingungen dauerhaft so verbessern, dass neben dem Impuls für das Land auch ein europäischer Mehrwert entsteht. Insbesondere Investitionen in Digitalisierung, Energienetze, Transnationale Verkehrsachsen, Verteidigung und Sicherung der Außengrenzen stärken Zusammenhalt und Sicherheit und liefern gesamteuropäische konjunkturelle Impulse, von denen auch der Mittelstand profitiert.

Gemeinsame Antwort auf Frage 7 und 8

Die SPD will, dass Europa gezielt die Innovationskraft unserer KMU fördert. Dafür haben wir uns dafür eingesetzt, dass mit der europäischen Förder- und Investitionspolitik die Investitionslücke geschlossen wurde, die in Folge der Finanzkrise entstanden ist. Gemeint ist hier der europäische Fonds für strategische Investitionen wie etwa auch das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMUs (COSME). Mit dem im Investitionsprogramm Horizon 2020 enthaltene KMU-Instrument ist Vergabe von Krediten für innovative Projekte vorgesehen, die sonst keine private, nationale oder regionale Förderung erhalten hätten. Auch über den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) haben wir die Möglichkeit geschaffen, mittelständische Unternehmen zu unterstützen.

Die europäische Förderpolitik hat einen Sprung nach vorne gemacht, ist aber noch nicht am Ziel. In der vorletzten Amtsperiode des Europäischen Parlaments haben wir kräftig mit dem damaligen Industriekommissar Tajani für das Mittelstandsprogramm COSME gestritten. Auch ist der Small Business Act ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es um administrative Erleichterungen für KMU geht, die sich um Fördermittel bewerben. Das neue Digital Europe Programme sorgt dafür, dass überall in der EU Digital Innovation Hubs eingerichtet werden können, um auch den Mittelstand bei der Umstellung auf die Herausforderungen der digitalen Welt Unterstützung anzubieten. Denn was heute bei der Digitalisierung versäumt wird, kann morgen nur noch schwer aufgeholt werden.

DIE LINKE tritt für die gezielte Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe ein, um regionale Produktion und Verbrauch und damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu stärken. Eine sich selbsttragende Wirtschaft schützt auch Arbeitsplätze vor Ort. Förderkriterien zur Strukturmittelvergabe sind für uns vor diesem Hintergrund das Prinzip der guten Arbeit, soziale und ökologische Standards. Konkret ist aber die EU-Förderpolitik zugunsten von Kreditinstrumenten umgebaut worden. Statt weniger Aufwand ist sie unübersichtlicher und bürokratischer geworden. Zu einer Industriepolitik, die Arbeitsplätze schaffen soll, gehört auch die Förderung von kleinen Unternehmen und Geschäften in den Dörfern und Innenstädten. Starke europäische Industrien brauchen gut entwickelte öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Forschung, Pflege, Infrastruktur, Kultur und gut funktionierende öffentliche Verwaltungen.

Die Europa 2020 Strategie sieht die AfD kritisch. Die AfD sieht den Zweck der Europäischen Union primär darin, den Rahmen gemeinschaftlichen, europäischen Wirtschaftens zu gestalten und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Wettbewerb ist eine Grundvoraussetzung für technischen Fortschritt und für günstige Verbraucherpreise. Die Ziele selbst müssen nationalstaatlich vereinbart und umgesetzt werden.

Gemeinsame Antwort auf Frage 7 und 8

Um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und ihre Finanzierungsmöglichkeiten sicherzustellen, wollen wir bestehende Förderprogramme wie „Horizont 2020“ und das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) beibehalten und zugleich weiterentwickeln - gerade auch mit Blick auf den Abbau administrativer Hürden.

Wo wird Verbesserungspotential bei KMU-Förder- und Finanzierungsinstrumenten gesehen und welche konkreten Maßnahmen werden in diesem Kontext über das Jahr 2020 hinaus geplant?

CDU und CSU wollen eine effektivere Verwendung sowie Reformen bei der Vergabe von Fördergeldern. Höhere Gewichtung müssen Infrastruktur- und Forschungsinvestitionen mit europäischem Mehrwert erhalten – einzelbetriebliche Subventionen sollten entsprechend angepasst werden. Art und Umfang der Investitionsförderung sollten Standortbedingungen dauerhaft so verbessern, dass neben dem Impuls für das Land auch ein europäischer Mehrwert entsteht. Insbesondere Investitionen in Digitalisierung, Energienetze, Transnationale Verkehrsachsen, Verteidigung und Sicherung der Außengrenzen stärken Zusammenhalt und Sicherheit und liefern gesamteuropäische konjunkturelle Impulse, von denen auch der Mittelstand profitiert.

Gemeinsame Antwort auf Frage 7 und 8

Die SPD fordert, die europäischen Fördermittel für KMU ab 2021 zu verdoppeln. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Bereich Digitalisierung und die Förderung der Nachhaltigkeit im Wirtschaften, in der Infrastruktur und der Industrie, angemessene Arbeit und Wirtschaftswachstum, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zudem wollen wir eine verbesserte Verzahnung von der europäischen Ebene, über die Mitgliedstaaten bis hin (in Deutschland) zu den Bundeländern verbessern. Dafür gilt es auch Netzwerke zu fördern und die Teilnahme von KMUs in Expertengruppen der Kommission zu gewährleiten.

Für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der KMU ist der Zugang zu Forschungsmitteln von außerordentlicher Bedeutung. Das neue Parlament wird über Volumen und Struktur des EU-Forschungsrahmenprogramms für die sieben Jahre ab 2021 entscheiden. Wir machen uns ausdrücklich die Forderung des BDI zu Eigen, dass das Programmvolumen gegenüber dem Vorgängerzeitraum verdoppelt werden soll, um im Wettbewerb mit USA und Asien nicht ins Hintertreffen zu geraten. Es kommt auch darauf an, dafür zu sorgen, dass auch KMU einen selbstständigen und nicht übermäßig bürokratischen Zugang zu solchen Mitteln haben. Es sollte nicht dahin kommen, dass Mittelständler*innen nur noch dann Zugang zu Forschungsmitteln gewinnen können, wenn sie das unter der Ägide eines Industrieriesen tun.

Wir fordern eine öffentliche, transparente Kontrolle der EU-Fördermittel und lehnen die Verwendung von Förderprogrammen für Rüstungsforschung und -produktion ab. Wir wollen die Regionalpolitik entbürokratisieren und haben dazu u.a. ein eigenes Portal www.eu-foerdermittel.eu aufgesetzt. Wir wollen Investitionen fördern, die die Lebensqualität verbessern, zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz beitragen. Neben der öffentlichen Investitionsoffensive sind die Fördermittel aufzustocken, um KMU, Genossenschaften und Kooperativen zu unterstützen.

Die Europa 2020 Strategie sieht die AfD kritisch. Die AfD sieht den Zweck der Europäischen Union primär darin, den Rahmen gemeinschaftlichen, europäischen Wirtschaftens zu gestalten und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Wettbewerb ist eine Grundvoraussetzung für technischen Fortschritt und für günstige Verbraucherpreise. Die Ziele selbst müssen nationalstaatlich vereinbart und umgesetzt werden.

Gemeinsame Antwort auf Frage 7 und 8

Wir wollen zunächst bestehende Förderprogramme wie „Horizont 2020“ und das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) weiterentwickeln. Zudem wollen wir private Investitionen in innovative Technologien und das Entstehen von Netzwerken zwischen Hochschulen und KMU weiter erleichtern. Zwischen den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bedeutet dies eine Gewichtsverlagerung zugunsten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der sich noch stärker als bisher in den geförderten Regionen Europas auf die strukturellen Ursachen von Wachstumsschwächen und Innovationshemmnissen konzentrieren soll.

Zusätzlich treten wir Freie Demokraten für die Aufstockung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) unter dem Namen InvestEU ein. Er soll zwischen 2021 und 2027 650 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen mobilisieren. Dabei werden insbesondere grenzübergreifende Investitionen in Infrastruktur und Verkehr gefördert, um wirtschaftliche Potentiale regional und über die Grenzen hinweg zu heben. Hiervon werden überproportional KMU profitieren, die sich europaweit neue Märkte erschließen wollen. Durch das schon im EFSI deutlich aufgestockte KMU-Fenster sollen darüber hinaus auch bei InvestEU die KMU direkten Zugang zu erheblichen Fördermitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) haben.

Als wichtiges Finanzierungsinstrument für KMU sehen wir Freie Demokraten zudem auch den europäischen Kapitalbinnenmarkt: Wir wollen den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ausbauen, indem wir unter anderem bestehende Lücken im System des „Europäischen Passes" schließen, einheitliche Definitionen für erlaubnispflichtige Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste schaffen, das Insolvenzrecht und das Recht der Kreditsicherheiten in den Mitgliedstaaten stärker angleichen und das Geldwäscherecht für Banken sowie Finanz- und Zahlungsdienstleister voll harmonisieren. Dadurch machen wir Europa als Investitionsstandort attraktiver und eröffnen vor allem KMU zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um unfairen Steuerwettbewerb in Europa zu bekämpfen und eine zeitgemäße Unternehmensbesteuerung zu ermöglichen?

Es kann nicht sein, dass sich globale Konzerne durch geschickte Strategien um Steuerzahlungen drücken. Wir brauchen eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Dabei setzen wir uns in der EU und international weiterhin für abgestimmte Lösungen auf Basis einer virtuellen Betriebsstätte ein. Auch brauchen wir eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, damit Unternehmen in Europa möglichst nach gleichen Regeln besteuert werden. Dabei müssen die Besonderheiten der deutschen Unternehmenslandschaft und -besteuerung angemessen berücksichtigt werden, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden.

Die SPD will den schädlichen Wettlauf um die niedrigsten Unternehmersteuern zwischen den Mitgliedsstaaten beenden. Dafür sollen die unterschiedlichen Körperschaftssteuern angeglichen und Mindeststeuersätze eingeführt werden. Zudem fordern wir, dass Digitalunternehmen, vor allem die großen Digitalkonzerne endlich ihren gerechten Beitrag an der Finanzierung des Allgemeinwohls leisten. Deshalb ergreifen wir die Initiative, eine globale Mindestbesteuerung der digitalen Unternehmen bei 2020 einzuführen. Gleichzeitig treiben wir eine europäische Lösung voran – für den Fall, dass die internationale Lösung
nicht zu erreichen ist. Für mehr Handlungsfähigkeit in Steuerfragen auf europäischer Ebene wollen wir das Einstimmigkeitserfordernis abschaffen. Zudem sind wir für die Transparenz in Steuerfragen und dafür, die sog. Country-by-Country Reports öffentlich zu machen.

Große Unternehmen sollen genauso wie kleine Handwerksbetriebe ihre Steuern da zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. Für eine einheitliche Unternehmensbesteuerung im europäischen Binnenmarkt fordern wir eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage. Um den schädlichen Unterbietungswettlauf der EU-Mitgliedstaaten zu stoppen, brauchen wir zudem einen europäischen Mindeststeuersatz für alle Unternehmensgewinne. Großunternehmen sollen pro Land Gewinn, Umsatz und gezahlte Steuern veröffentlichen. Dann fällt das Verschieben von Gewinnen in Steuersümpfe sofort auf. Um das Steuerdumping digitaler Konzerne zu unterbinden, wollen wir eine europäische Digitalsteuer rasch einführen.

Die LINKE will Institutionen und Staatsanwaltschaften ausbauen, die Steuervermeidung und Geldwäsche verhindern und die Steuerumgehung effektiv prüft. Wir wollen Transparenz und Informationspflicht von Steueroasen in-/außerhalb Europas, um Steuerflucht und Geldwäsche zu bekämpfen. Nur dann lässt sich Steuerumgehung und Steuervermeidung zu Lasten der Bürger*innen und vieler KMU effektiv eindämmen.

Um Gewinnverschiebungen zu vermeiden, müssen Staaten ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ändern. Zuständig für die Aushandlung von Steuerabkommen und Verhandlungen mit der OECD sind die Nationalstaaten. Eine EU-getriebene Harmonisierung von Unternehmenssteuern sowohl bei der Bemessungsgrundlage wie auch bei den Steuersätzen lehnen wir ab. Die AfD warnt davor, auch noch die nationale Steuerhoheit als Wettbewerbsinstrument abzuschaffen. Entscheidungen eines Landes, durch geringere Steuersätze ihre Standortnachteile auszugleichen, sind gerade für Länder mit niedriger Wirtschaftsleistung überlebensnotwendig.

Wir Freie Demokraten treten für einen transparenten Steuerwettbewerb in Europa ein. Dazu gehört für uns bei der Unternehmensbesteuerung eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Wir befürworten eine Vielfalt der Steuersätze und lehnen die Festsetzung von Mindeststeuersätzen innerhalb der EU ab, denn die Erhebung von Steuern ist ein Privileg der Mitgliedstaaten. Ebenso wenden wir uns gegen die Zulässigkeit sogenannter Tax-Deals, mit denen große Unternehmen die Höhe ihrer eigenen Besteuerung mit den Behörden eines Mitgliedstaats individuell aushandeln können.

Steuerhinterziehung wollen wir entschieden bekämpfen. Durch falsche Deklarierung von grenzüberschreitenden Geschäften gehen enorme Einnahmen bei der Umsatz- und Körperschaftsteuer verloren: Hier müssen die Behörden der Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten. Die EU muss weiterhin konsequent gegen die Verlagerung von Gewinnen in Staaten vorgehen, die in Steuerfragen nicht kooperativ sind. Neben einem funktionierenden Informationsaustausch der Finanzverwaltungen innerhalb der EU ist es auch erforderlich, Verrechnungspreise und Lizenzgebühren innerhalb von Konzernen steuerlich korrekt zu ermitteln.

Eine zeitgemäße Unternehmensbesteuerung setzt vor allem voraus, dass wir die Digitalisierung vorantreiben und nicht bestrafen. Überlegungen wie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Digitalsteuer als eine Art zweite Umsatzsteuer stoßen bei uns auf Ablehnung. Die Diskussion über eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft sollte vielmehr auf OECD-/ G20-Ebene fortgeführt werden.


Internationalisierung & Handel

Freihandel stärken heißt KMU stärken

Welche konkreten Maßnahmen und Instrumente schlagen die Parteien vor, um deutsche und europäische KMU stärker in den Welthandel zu integrieren?

Freihandel und Globalisierung sind Wachstums- und Wohlstandstreiber. Sie eröffnen unseren Unternehmen zusätzliche Absatzmärkte und tragen bei, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Grundlage für freien Handel sind offene Märkte und faire Regeln. Protektionismus und Abschottung erteilen wir eine klare Absage. Wir wollen effektive und regelbasierte Partnerschaften. Dafür gibt die Welthandelsorganisation gemeinsame Regeln und Leitplanken vor. Wir streben eine neue Verhandlungsrunde in der Welthandels-organisation an, um international Handelshemmnisse weiter abzubauen. Wenn wir unseren gemeinsamen Binnenmarkt für Unternehmen außerhalb der EU öffnen, erwarten wir von anderen Staaten dasselbe. Auch sie sollen für unsere europäischen Unternehmen ihren Markt öffnen, ihre Handelsbarrieren abbauen und keine neuen errichten. Insbesondere unser starker Mittelstand in Deutschland kann und wird von solchen Rahmenbedingungen profitieren. Wir wollen einen neuen Anlauf für ein Handelsabkommen mit den USA. Zu-dem wollen wir weitere moderne und transparente Handelsabkommen mit Partnern wie Australien, Neuseeland, Vietnam und den Mercosur-Staaten zum Abschluss bringen und fertig verhandelte Abkommen, wie z. B. mit Kanada, Japan und Singapur, umsetzen.

Gemeinsame Antwort auf Frage 10, 11 und 12

Die SPD setzt sich dafür ein, dass auf europäischer Ebene eine handelspolitische Strategie spezifisch für KMU umgesetzt wird. Besonders wichtig ist dabei, dass die Kosten der Integration von KMU in globale Wertschöpfungsketten mittels handelspolitischer Instrumente reduziert werden. Unser Ziel in diesem Zusammenhang ist vor allem der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Darüber hinaus ist auch der schlechte Zugang zu Informationen ein Faktor der KMU an der Nutzung bestehender Handelsabkommen hindert. Wir setzen uns dafür ein, dass künftige Handelsabkommen ein Kapitel zugunsten der Interessen von KMU enthalten, um mit Hilfe von Marktzugangserleichterungen höhere Nutzungsraten von Handelsabkommen zu erzielen.
Darüber hinaus werden wir dafür kämpfen, dass KMU, wie auch andere zivilgesellschaftliche Akteure, besser in Konsultationsprozesse zu internationalen Verhandlungen - beispielsweise zu regulatorischen Fragen - involviert werden.

Deutsche und europäische KMU sind ganz überwiegend gar nicht grenzüberschreitend tätig, noch nicht einmal im Binnenmarkt. Darauf aber sollte nach Möglichkeit der Akzent liegen, wenn es um Internationalisierung geht. Denn die durch gemeinsame europäische Regelungen geschaffene Rechtssicherheit des EU-Binnenmarktes sollte leichter zu meistern sein als der Auftritt in weit entfernten und oft intransparenten und durch Korruption geplagten Märkten. Trotzdem streben selbstverständlich auch viele Mittelständler zum Beispiel auf den chinesischen Markt. Dafür sollte in aller Regel die Expertenhilfe des Enterprise Europe Network genutzt werden. Die großen Erwartungen vieler Mittelständler*innen an Chinas "Belt & Road Initiative" haben bisher getragen. Wichtig wird es sein, darauf zu achten, dass es in diesem Bereich nicht zu einer chinesisch geprägten Renationalisierung von Standards kommt. Da aber China zunehmend eine nationalistische Wirtschaftspolitik verfolgt, sollte bei der Internationalisierung mittelständischer Unternehmen auch geprüft werden, inwieweit Länder der ASEAN-Staatengruppe sich als Alternativstandorte anbieten. Das Wachstumspotenzial dieser Gruppe liegt deutlich über dem asiatischen Schnitt.

Als Vizepräsident der SME Intergroup wird unser Abgeordneter Reinhard Bütikofer auch in der nächsten Legislatur darauf achten, dass die Mittelstandsanliegen bei der Internationalisierung beachtet werden.

Für uns sind die Bedingungen vor Ort (in der Region) zu verbessern. Ökologisch überfällig sind eine stärkere Regionalisierung sowie ein Rückbau des Transport- und Logistikverkehrs, was durch regionale Wirtschaftskreisläufe geschafft werden kann.

Die EU soll eine Außenwirtschaftspolitik betreiben, die sich an den Interessen der Mitgliedsstaaten ausrichtet. Dazu gehört vor allem, dass die EU sich weiterhin für den Freihandel und offene Märkte einsetzt. Protektionistischen Bestrebungen ist entgegenzuwirken. Importbeschränkungen der EU, insbesondere im nichttarifären Bereich, sind abzubauen. Exportsubventionen sind schrittweise zu streichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Da nicht alle Branchen gleichermaßen vom Freihandel und der Globalisierung profitieren, sollen gegebenenfalls innereuropäische oder nationale Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.

Zentral ist hier der Abschluss von Freihandelsabkommen und eine Reform der WTO. 

Gleichzeitig wollen wir die Wirtschaft durch gezielte Programme weiter bei der Diversifizierung von Rohstoffbezugsquellen, Explorations- und Bergbaumaßnahmen sowie dem Konzessionserwerb und Beteiligungen unterstützen. Dazu zählen auch die Garantien für ungebundene Finanzkredite und Hermes-Deckungen bei der Erschließung neuer oder schwieriger Märkte. Zudem wollen wir die Beratung und Unterstützung insbesondere von KMU bei der Rohstoffsicherung, Verbesserung der Rohstoffeffizienz und der Netzwerkbildung weiter verstärken. Die deutschen Außenhandelskammern werden hierbei weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

Wie wird das wirtschaftliche Potential der aktuell in Verhandlung oder in der Ratifizierungsphase befindlichen Handelsabkommen (TTIP und CETA) bewertet? Welche inhaltlichen Schwerpunkte und welche Regionen / Staaten sollten für künftige Verhandlungen fokussiert werden?

Freihandel und Globalisierung sind Wachstums- und Wohlstandstreiber. Sie eröffnen unseren Unternehmen zusätzliche Absatzmärkte und tragen bei, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Grundlage für freien Handel sind offene Märkte und faire Regeln. Protektionismus und Abschottung erteilen wir eine klare Absage. Wir wollen effektive und regelbasierte Partnerschaften. Dafür gibt die Welthandelsorganisation gemeinsame Regeln und Leitplanken vor. Wir streben eine neue Verhandlungsrunde in der Welthandels-organisation an, um international Handelshemmnisse weiter abzubauen. Wenn wir unseren gemeinsamen Binnenmarkt für Unternehmen außerhalb der EU öffnen, erwarten wir von anderen Staaten dasselbe. Auch sie sollen für unsere europäischen Unternehmen ihren Markt öffnen, ihre Handelsbarrieren abbauen und keine neuen errichten. Insbesondere unser starker Mittelstand in Deutschland kann und wird von solchen Rahmenbedingungen profitieren. Wir wollen einen neuen Anlauf für ein Handelsabkommen mit den USA. Zu-dem wollen wir weitere moderne und transparente Handelsabkommen mit Partnern wie Australien, Neuseeland, Vietnam und den Mercosur-Staaten zum Abschluss bringen und fertig verhandelte Abkommen, wie z. B. mit Kanada, Japan und Singapur, umsetzen.

Gemeinsame Antwort auf Frage 10, 11 und 12

Gute Regeln für weltweiten Handel schaffen und durchsetzen muss auch in der Zukunft Priorität für die Handelspolitik der EU sein. Es muss eine stärkere Verknüpfung zwischen der Handelspolitik und anderen Politikbereichen wie der Industrie- und Agrarpolitik geben, denn Handel kann niemals Selbstzweck sein. Strategische Partner sind dabei alle Länder, die unsere Prioritäten teilen und dazu die Welthandelsorganisation als Grundlage des globalen Handels stärken wollen.

Wir sind zusammen mit der europäischen Zivilgesellschaft auf die Straße gegangen und haben dazu beigetragen, dass Einseitigkeiten in den TTIP-Verhandlungen kritisch thematisiert wurden. Dabei haben wir auch Anliegen kleiner und mittelständischer Unternehmen aufgegriffen wie die Kritik am privilegierten Investorenschutz nach ISDS. Doch TTIP ist Geschichte. Jetzt traktiert Präsident Trump die EU mit ungerechtfertigten Strafzöllen. Wir sind für Verhandlungen, aber nicht für Diktate aus Washington. Dass es nun auf der Grundlage eines schwachen Mandates zu neuen Verhandlungen kommen soll, hat das Europäische Parlament und haben wir abgelehnt. Uns gefällt zum Beispiel nicht, dass klimapolitische Ziele keine Rolle spielen und Standard-Dumping nicht verlässlich ausgeschlossen ist.

Über den Teil des CETA-Abkommens, der noch nicht in Kraft ist, wird aktuell in den nationalen Parlamenten entschieden. Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, ob CETA mit europäischem Recht vereinbar ist, steht noch aus.

Künftige Handelsabkommen sind für uns nur dann tragfähig, wenn sie auch Umwelt- und Arbeitsschutzstandards verbindlich berücksichtigen, europäische Standards nicht schwächen und keine Privilegien für besonders mächtige Investoren enthalten. Wir stehen für eine Handelspolitik, die die Globalisierung gerecht gestaltet, die dabei zum Beispiel das europäische Vorsorgeprinzip festschreibt und die kommunale Daseinsvorsorge ausreichend schützt. Der Pariser Klimavertrag muss als wesentlicher Bestandteil verankert und die parlamentarische Mitentscheidung bei der sogenannten regulatorischen Kooperation garantiert werden. Wir lehnen einseitige Gerichte und Sonderklagerechte für ausländische Investoren ab.

Für uns sind TTIP, CETA und Co. problematisch. Nicht allein durch eine Paralleljustiz mit dem privaten Schiedsgerichtsverfahren für große Unternehmen und Konzerne. Die Masse der KMU wird von diesen Abkommen nicht profitieren, sondern in einen Verdrängungswettbewerb getrieben. DIE LINKE steht für eine alternative europäische Handels- und Wirtschaftspolitik. Wir wollen internationale Zusammenarbeit, klare Regeln und Pflichten für Unternehmen und Investoren, was auch KMU zu Gute käme.

Handelsvereinbarungen sind vorzugsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuschließen, da sie dann den größten Nutzen für alle Beteiligten erbringen. Unsere Standards bei Verbraucher- & Umweltschutz und im Sozialbereich sind dabei zu erhalten. Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern verhandelt und durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Investitionsabkommen, die die Rechte der europäischen Unternehmen schützen, sollen von der EU ausgehandelt werden. Dabei lehnt die AfD die Übertragung von nationalen Souveränitätsrechten auf private Schiedsgerichte ab.

Gemeinsame Antwort zu Frage 11 und 12

Wir streben langfristig eine weltweite Freihandelsordnung im Rahmen der WTO an. Unabhängig davon unterstützen wir weiterhin den Abschluss moderner und transparenter bilateraler Handelsabkommen. Der Deutsche Bundestag muss CETA unverzüglich ratifizieren. Das wäre ein starkes Signal für den Freihandel, auch gegenüber unseren europäischen Partnern. Wir halten zudem am Ziel einer Wiederaufnahme der Gespräche über ein transatlantisches Freihandelsabkommen fest.

Zudem unterstützen wir den raschen Abschluss des Handelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten sowie die Erneuerung des bilateralen Handelsabkommens der EU mit Mexiko. Angesichts der neuen protektionistischen Politik der US-Regierung ist es für Lateinamerika und die EU gleichermaßen wichtig, starke Partner für ihre internationalen Handelsbeziehungen zu gewinnen. Des Weiteren fordern wir, dass die EU die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien fortführt.

Grundsätzlich sollten Freihandelsabkommen so angelegt sein, dass sie „EU-only“ sind, also nur Bereiche umfassen, für die die EU alleine zuständig ist.

Wie bewerten die Parteien eine solche „bidirektionale“ Handelsstrategie, die einerseits freien Handel fordert und fördern will, anderseits aber ausländische Direktinvestitionen stärker kontrolliert?

Freihandel und Globalisierung sind Wachstums- und Wohlstandstreiber. Sie eröffnen unseren Unternehmen zusätzliche Absatzmärkte und tragen bei, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Grundlage für freien Handel sind offene Märkte und faire Regeln. Protektionismus und Abschottung erteilen wir eine klare Absage. Wir wollen effektive und regelbasierte Partnerschaften. Dafür gibt die Welthandelsorganisation gemeinsame Regeln und Leitplanken vor. Wir streben eine neue Verhandlungsrunde in der Welthandels-organisation an, um international Handelshemmnisse weiter abzubauen. Wenn wir unseren gemeinsamen Binnenmarkt für Unternehmen außerhalb der EU öffnen, erwarten wir von anderen Staaten dasselbe. Auch sie sollen für unsere europäischen Unternehmen ihren Markt öffnen, ihre Handelsbarrieren abbauen und keine neuen errichten. Insbesondere unser starker Mittelstand in Deutschland kann und wird von solchen Rahmenbedingungen profitieren. Wir wollen einen neuen Anlauf für ein Handelsabkommen mit den USA. Zu-dem wollen wir weitere moderne und transparente Handelsabkommen mit Partnern wie Australien, Neuseeland, Vietnam und den Mercosur-Staaten zum Abschluss bringen und fertig verhandelte Abkommen, wie z. B. mit Kanada, Japan und Singapur, umsetzen.

Gemeinsame Antwort auf Frage 10, 11 und 12

Wir wollen gute Regeln für internationalen Handel und Investitionen aufstellen. Dies bedeutet aus unserer Sicht nicht, alle Hemmnisse in diesem Bereich als schädigend abzustempeln. Wir wollen stattdessen einen Rahmen schaffen, der es erlaubt bei Verstößen gegen faire Handelspraktiken einzugreifen, wie zum Beispiel bei Fällen von Dumping oder Subventionsmissbrauch aber auch bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte.

Es trifft nicht zu, dass die europäische Handelspolitik generell ausländische Direktinvestitionen stärker kontrollieren wolle. Der europäische FDI-Screening-Mechanismus zwingt kein Mitgliedsland, ein solches Screening durchzuführen, er vernetzt allerdings diejenigen Länder der EU, die das tun, zu einem Erfahrungsaustausch. Dabei bezieht sich das Screening weder auf alle Sektoren der Wirtschaft, noch auf alle Investitionsvorhaben innerhalb relevanter Sektoren. Vielmehr geht es darum, gegebenenfalls verhindern zu können, dass ausländische Direktinvestitionen dort zum Zuge kommen, wo dies unsere Sicherheit und öffentliche Ordnung in Mitleidenschaft ziehen könnte. Das haben wir mit erfochten und halten die Lösung für angemessen. Anders sieht es mit der „nationalen Industriestrategie 2030“ aus, die Minister Altmaier vorgestellt hat. Weder brauchen wir eine nationale Industriestrategie, noch teilen wir Altmaiers protektionistische Töne. Eine wirksame Industriestrategie muss auf europäischer Bühne entwickelt werden, wie es zum Beispiel der BDI gefordert hat. Dabei wird es auch darum gehen, im Zweifel Schutz gegen unfairen Wettbewerb bieten zu können. Aber solchen Schutz darf man nicht mit Protektionismus verwechseln.

Die Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung wie auch das sog. FDI-Screening sind überfällig um zu wissen, welche Investitionen getätigt werden und wie sich Eigentümerstrukturen ändern. Der Schutz kritischer Infrastruktur wie die Entwicklung von Schlüsseltechnologien in der EU ist wichtig. Dies liegt aber nicht in erster Linie an der „Kontrolle“ von FDI, sondern an der eigenen Strategie der Regierungen und der EU und Finanzmitteln.

Handelsvereinbarungen sind vorzugsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuschließen, da sie dann den größten Nutzen für alle Beteiligten erbringen. Unsere Standards bei Verbraucher- & Umweltschutz und im Sozialbereich sind dabei zu erhalten. Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern verhandelt und durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Investitionsabkommen, die die Rechte der europäischen Unternehmen schützen, sollen von der EU ausgehandelt werden. Dabei lehnt die AfD die Übertragung von nationalen Souveränitätsrechten auf private Schiedsgerichte ab.

Gemeinsame Antwort zu Frage 11 und 12

Wir Freie Demokraten fordern für ausländische Direktinvestitionen klare europäische Rahmenbedingungen und einheitliche Standards für das Monitoring sowie objektiv nachvollziehbare Kriterien.

Einen Schutzzaun um oder eine wettbewerbliche Förderung von Großkonzernen bzw. "nationalen und europäischen Champions" zu Lasten des Mittelstands, wie sie in der "Nationalen Industriestrategie 2030" und im "Industriepolitischen Manifest" vorgeschlagen wurden, lehnen wir ab.


Unternehmensnachfolge

Generationswechsel europäisch denken

Wie stehen die Parteien zu der DMB-Forderung, das Thema der Unternehmensnachfolge als gesamteuropäisches Problem zu begreifen und eine binnenmarktumfassende Lösungsstrategie zu erarbeiten?

Die Frage der Unternehmensnachfolge ist eine permanente Herausforderung, die in ganz Europa wegen der demografischen Situation gerade besonders zutage tritt. Insofern ist es gut, dass es in den großen europäischen Förderprogrammen wie EFRE und ESF Unterstützungsmöglichkeiten für diese Herausforderung gibt, die sich in den Anwendungen der Förderprogramme durch die Länder in unterschiedlicher Form zeigen. Diese Möglichkeiten gilt es weiterzuentwickeln und neue Ideen und Formen dabei aufzugreifen.

Gemeinsame Antwort auf Frage 13, 14 und 15

Die SPD unterstützt ausdrücklich die Forderung des DMB nach einer binnenmarktumfassenden Strategie für Unternehmensnachfolgen, da eine misslungene Unternehmensübertragung sowohl für Unternehmer und Unternehmerin, als auch für die Belegschaft verheerende Auswirkungen haben kann. Zudem haben im Markt eingeführte Unternehmen in den meisten Branchen bessere Chancen sich durchzusetzen, als Neugründungen. Deshalb bekennt sich die SPD ausdrücklich zum Bericht des Europäischen Parlaments über Familienunternehmen in Europa (INI 2014/2210), als auch zum Aktionsplan Unternehmertum 2020 der Europäischen Kommission.

Wir verstehen nicht, was die Forderung „das Thema der Unternehmensnachfolge als gesamteuropäisches Problem zu begreifen und eine binnenmarktumfassende Lösung zu erarbeiten“ tatsächlich meint. In der Einleitung zu seinen Forderungen betont der DMB den Grundsatz der Subsidiarität und schreibt dieser habe „für selbstständige Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler traditionell eine hohe Bedeutung“. Warum das Thema Unternehmensnachfolge Gegenstand einer gesamteuropäischen Strategie sein sollte, erschließt sich uns nicht.

Wir begrüßen Informationsangebote wie „nexxt“ des BMWi und Förderangebote auf Landes- und Bundesebene, mit denen Nachfolger gefunden, qualifiziert und bei Bedarf auch unterstützt werden wie etwa über das ERP-Gründungs- und Nachfolgeprogramm.

Die AfD hat hierzu noch keine programmatische Position erarbeitet.

Bei der Unternehmensübernahme war bisher das EU-Recht in den seltensten Fällen hinderlich. Allerdings könnte insbesondere die Kapitalmarktunion die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand verbessern, was sich auch positiv auf die Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge auswirken würde. Neben der Unterstützung etwa für Start-ups und allgemein Gründer darf im politischen Prozess nicht vergessen werden, dass es vielerorts Unternehmen mit einer bestehenden Substanz gibt, deren Erhalt durch eine erfolgreiche Nachfolgeregelung eine mindestens gleichermaßen sinnvolle Allokation von Ressourcen darstellen kann.

Sollten nach Ansicht der Parteien Förderprogramme und -mittel für die Finanzierung bei (externen) Nachfolge- und Übernahmeprozessen von KMU in Europa zur Verfügung gestellt werden?

Die Frage der Unternehmensnachfolge ist eine permanente Herausforderung, die in ganz Europa wegen der demografischen Situation gerade besonders zutage tritt. Insofern ist es gut, dass es in den großen europäischen Förderprogrammen wie EFRE und ESF Unterstützungsmöglichkeiten für diese Herausforderung gibt, die sich in den Anwendungen der Förderprogramme durch die Länder in unterschiedlicher Form zeigen. Diese Möglichkeiten gilt es weiterzuentwickeln und neue Ideen und Formen dabei aufzugreifen.

Gemeinsame Antwort auf Frage 13, 14 und 15

Der EU-Haushalt ist für uns das Instrument der Europäischen Union, die an sie gestellten Aufgaben zu finanzieren. Für uns gilt das Prinzip der Subsidiarität: Dort, wo die Mitgliedstaaten oder Regionen eine Aufgabe nicht oder nur unter Aufwand höherer Kosten wahrnehmen können, sollte die EU aktiv sein und somit der EU-Haushalt gut ausgestattet sein. Der Fonds für Regionale Entwicklung ermöglicht auch die Finanzierung bei Nachfolge und Übernahmeprozessen, und das sollte er auch in der nächsten Finanzperiode. Wir wollen mit europäischen Mitteln verstärkt die Europäisierung von KMUs vorantreiben und Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die beispielsweise in das europäische Ausland exportieren möchten. Wir sind davon überzeugt, dass dadurch der Binnenmarkt weiter vorangetrieben und gestärkt wird.

Wir sind nicht der Meinung, dass generell Betriebsübernahmen im Rahmen von Unternehmensnachfolge zum Subventionstatbestand gemacht werden sollen. Es kann sinnvoll sein, gegebenenfalls durch öffentliche Mittel einen Innovationsschub im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu unterstützten. Um bloße Mitnahmeeffekte zu verhindern, müssen aber die Kriterien dafür klar geregelt werden. Zudem scheint uns auch hier nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht das EU-Budget die erste Adresse zu sein.

DIE LINKE fordert bei der Suche nach Nachfolgern im Gesundheitssektor (Arztpraxen auf dem Land) und bei der öffentlichen Daseinsvorsorge genossenschaftliche, kooperative Unternehmensmodelle zu fördern, wozu u.a. das Genossenschafts-, Wettbewerbs- und Kartellrecht anzupassen ist.

Zu Förderprogrammen für Unternehmensnachfolgen hat die AfD noch keine programmatische Position erarbeitet. Generell fordert die AfD eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands und sieht die Förderpolitik als nationalstaatliche Aufgabe, da auf dieser Ebene leichter und flexibler über Bedürfnisse entschieden werden kann.

Förderprogramme für externe Unternehmensnachfolgen und Betriebsübernahmen halten wir durchaus für sinnvoll. So hat etwa das Land Schleswig-Holstein, in dem wir Freie Demokraten den Wirtschaftsminister stellen, im Jahr 2018 mit "Unternehmensübernahme Plus" ein neues Förderprogramm gezielt für die Unterstützung von Generationenübergängen ins Leben gerufen.

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderprogramme für die Unternehmensnachfolge an. Dabei greift sie auf EU-Programme wie COSME und den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) zurück. Insofern bestehen bereits EU-geförderte Programme für Nachfolgen und Übernahmen. Wir wollen diese Fördermaßnahmen beibehalten und im Rahmen des künftigen InvestEU-Instruments quantitativ und qualitativ weiterentwickeln.

Sind Pläne dahingehend vorhanden, wie das Angebot für Nachfolgeprozesse auf europäischer Ebene ausgebaut werden könnte (etwa durch europäische Nachfolgebörsen etc.)?

Die Frage der Unternehmensnachfolge ist eine permanente Herausforderung, die in ganz Europa wegen der demografischen Situation gerade besonders zutage tritt. Insofern ist es gut, dass es in den großen europäischen Förderprogrammen wie EFRE und ESF Unterstützungsmöglichkeiten für diese Herausforderung gibt, die sich in den Anwendungen der Förderprogramme durch die Länder in unterschiedlicher Form zeigen. Diese Möglichkeiten gilt es weiterzuentwickeln und neue Ideen und Formen dabei aufzugreifen.

Gemeinsame Antwort auf Frage 13, 14 und 15

Die SPD hat die Kommission aufgefordert, speziell auf Familienunternehmen zugeschnittene Schulungen zu den Themen Unternehmensübertragung, Leitungsstrukturen, Eigentümerstrategien und Innovationsstrategien insbesondere in denjenigen Ländern zu fördern. Programme, die Nachfolgeprozesse unterstützen wollen wir fortsetzen und ausbauen, wie etwa das Programm zur Förderung von grenzüberschreitenden Kooperationen Interreg, C-TEMAlp (Continuity of Traditional Enterprises in Mountain Alpine Space Areas), das die grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge in fünf europäischen Mitgliedstaaten im Alpenraum verbessern soll. Wir sprechen uns auch für eine Stärkung des von der Europäischen Kommission gegründeten Enterprise Europe Network (EEN) aus, das bereits Projekte zur Vernetzung von Akteuren im Bereich der Unternehmensnachfolge durchführt. Eine europäische Nachfolgebörse, ähnlich der deutschen "nexxt-change" Unternehmensbörse könnte hier ein nächster sinnvoller Schritt sein.

Der Aufbau und die Vernetzung nationaler Plattformen, die wie die Plattform „nexxt change“ auch grenzüberschreitende Unternehmensnachfolgen ermöglichen, ist zwar besonders sinnvoll, aber nicht unbedingt eine öffentliche Aufgabe. Wir sehen dafür gegebenenfalls die Kammern als passende Träger an, können uns aber auch privatwirtschaftliche Lösungen vorstellen.

Wir können uns europäische Informationsangebote vorstellen. Inwiefern bestehende oder neue Angebote ausgebaut und öffentlich gefördert werden könnten, ist für uns momentan nicht absehbar.

Die AfD hat hierzu noch keine programmatische Position erarbeitet.

Ebenso wie unserer Ansicht nach die nationalen Arbeitsagenturen enger kooperieren sollten und ein gemeinsamer europäischer Ausbildungsmarkt geschaffen werden sollte, könnte eine engere europäische Zusammenarbeit im Bereich der Unternehmensnachfolge sinnvoll sein. Plattformen wie "nexxt change" gilt es daher, nach Möglichkeit mit anderen Angeboten in Europa zu vernetzen.


Arbeit & Bildung

Mehr Fachkräfte, weniger Bürokratie

Welche programmatischen Schwerpunkte setzen die Parteien um dem wachsenden Fachkräftemangel in Europa entgegenzuwirken? Sind dabei aus Sicht der Parteien europäische Problemlösungsstrategien und -instrumente (wie etwa die Bluecard EU) oder nationale Fachkräftestrategien (z.B. die Fachkräftestrategie der Bundesregierung) erfolgversprechender, um den Fachkräftemangel in Deutschland und Europa zu bekämpfen?

Es braucht beide Ansätze, nationale sowie europäische Strategien, um dem Fachkräfte-mangel in Europa entgegen zu wirken. Dabei zeigt die Blue-Card-Richtlinie, dass eine europäische Regelung in nationale Gesetzgebung umgesetzt wird und daher zwei Seiten einer Medaille sind. Wir wollen die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale heben. Dazu nutzen wir auch die geplante Europäische Arbeitsagentur. Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung der Beschäftigten hierzulande und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Für gesteuerte Einwanderung zugunsten von Mittelstand und Handwerk bündeln wir Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und sorgen damit für weitere Verbesserungen.

Der Fachkräftemangel ist einer der größten Hemmnisse für eine anhaltend positive Konjunktur. Deshalb fordert die SPD ein europäisches Konzept gegen den Fachkräftemangel. Wir brauchen für Unternehmen wie für außereuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einheitliche und einfache Regelungen für legale Zuwanderung nach Europa. Das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte hierfür als Vorlage dienen. Das gilt insbesondere (aber nicht nur) für Hochqualifizierte. Hier hat die BlueCard hat aufgrund unterschiedlichster bestehender nationaler Systeme noch nicht ihr volles Potenzial entfalten können. Zudem wollen wir das Austauschprogramm ERASMUS+ stärken und die Mittel dafür verdreifachen.

Wir müssen in Deutschland die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt auf legaler Basis aktiv gestalten, wobei der sogenannte „Spurwechsel“ für Flüchtlinge ermöglicht werden soll. Eine zweite Weichenstellung liegt in einer aktiven Ausbildungspolitik, bei der gerade auch große Unternehmen sich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfen. Zudem braucht es einen Sprung nach vorne bei der Weiterbildung. Mit entsprechender europäischer Förderung durch re-training und up-skilling für neue und erfahrene Arbeitskräfte soll die EU dazu beitragen.

Die LINKE begrüßt Zuwanderung und Arbeitsmigration, wenn sie sozial, ökonomisch und rechtlich geregelt ist. Belastbare Zahlen für einen generellen Fachkräftemangel sind rar. Partielle Engpässe erklären sich u.a. durch die Arbeitsbedingungen und Gehälter. Die LINKE steht für gute Löhne und eine Qualifizierungsoffensive, um Engpässe durch das Arbeitskräftepotential zu lösen.

Im gemeinsamen Wirtschaftsraum ist eine an den Bedürfnissen der nationalen Arbeitsmärkte ausgerichtete Mobilität von Arbeitskräften wertvoll. Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt könnte eine qualifizierte Zuwanderung, durch welche der Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften gedeckt wird, erforderlich sein. Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss aber immer am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert sein. Andernfalls besteht die Gefahr von Lohndumping und damit einhergehend das Absinken von Teilen der Arbeiterschaft in die Sozialsysteme.

Wir Freie Demokraten verstehen Einwanderungspolitik als Chancenpolitik – für Europa und die Menschen, die zu uns kommen wollen. Qualifizierte Einwanderung und kreativer Input von außen können auch im digitalen Zeitalter die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes steigern.

Dabei wollen wir sowohl national als auch europäisch vorgehen.

Die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten, die nach einem kriterienbasierten Punktesystem ein Arbeitsvisum erhalten können, wollen wir zukünftig mit der Gründung einer europäischen Fachkräfteagentur und von europäischen Ausbildungszentren in Drittstaaten unterstützen. Hierbei muss insbesondere darauf geachtet werden, dass nicht nur Akademiker unter den Begriff der Fachkraft fallen.

Diese Zentren sollen, in Abstimmung mit dem europäischen PES Network und in Kooperation beispielsweise mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK), Sprachkurse, duale Berufsausbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Ausbildungsziel ist, dass erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen dieser Zentren nach einem kriterienbasierten Punktesystem ein Arbeitsvisum erhalten können. Die neuen Angebote sollen ihre Wirkung wie ein „Goethe-Institut für Ausbildungsberufe“ entfalten.

Wir wollen zudem einen gemeinsamen Berufsausbildungsmarkt in der EU etablieren. Ein erster Schritt dazu ist, dass nationale Arbeitsagenturen miteinander statt isoliert arbeiten, besonders im Bereich des Berufseinstiegs. Dabei sollen auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern eingebunden werden. Ebenso wollen wir eine duale Berufsausbildung etablieren. Für Schul-, Ausbildungs- und Hochschulabsolventen soll der Zugang in die Ausbildungs- und Arbeitsmärkte anderer Mitgliedstaaten so leicht wie möglich werden. Wir sind der Ansicht, dass eine gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Ausbildungen, Praktika und Traineezeiten einen relevanten Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wie auch zur Fachkräftesicherung leistet.

Welche Gestaltungsprinzipien werden bei der Fortentwicklung des Dienstleistungsbinnenmarktes verfolgt – gerade in Hinblick auf die freien Berufe?

Wir wollen, dass grenzüberschreitendes Tätigwerden nicht durch lästige Formalitäten oder unnötige Bürokratie behindert wird. Wir werden weiter auf eine Verbesserung bei der Dienstleistungsfreiheit drängen, damit der grenzüberschreitende Austausch von Dienst-leistungen für die Beteiligten einfacher und attraktiver gestaltet wird. Nationale Schutz-standards – etwa bei den freien Berufen – dürfen dabei nicht umgangen werden. Berufliche Qualifikationen müssen transparent nachgewiesen werden. Die Selbstverwaltung auf europäischer Ebene wollen wir weiter stärken, unnötige Bürokratie abbauen und die Chancen der Digitalisierung im Dienstleistungssektor noch besser nutzbar machen.

Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission zur Fortentwicklung des Europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen waren in der jüngeren Vergangenheit vielfach durch einen unangemessen hohen Deregulierungsgrad gekennzeichnet, ohne dass KMU oder die freien Berufe hierfür einen echten Nutzen gehabt hätten. Dies zeigte sich etwa im Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie oder im Dienstleistungspaket. Einem solchen Ansatz stemmen wir uns auch zukünftig entgegen, damit die freien Berufe oder KMU nicht in einen unfairen Verdrängungswettbewerb geraten und die Qualität der Dienstleistungen erhalten bleibt.

Wir fordern, dass das EU-Recht den sozialen Rechten und den Arbeitnehmer*innenrechten mindestens den gleichen Stellenwert einräumt wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts wie beispielsweise der Dienstleistungsfreiheit. Damit der Europäische Gerichtshof bei Entscheidungen zum Binnenmarkt Arbeitnehmerrechte nicht den wirtschaftlichen Freiheiten unterordnet, müssen die entsprechenden Gesetze angepasst werden. Dabei sind KMU und Freiberufler*innen besonders schützenswert.

Jede nationale/europäische Fachkräftestrategie muss beachten, dass bereits heute die Abwanderung von Arbeitskräften in EU-Mitgliedsstaaten zu massiven Problemen führt (etwa im Gesundheits- und Pflegebereich). Der „brain drain“ trifft nicht allein Länder außerhalb der EU! Die Dienstleistungsrichtlinie der EU wollen wir vollständig abschaffen.

Die AfD setzt sich für den Erhalt der freien Berufe ein, wobei hierbei die nationalen Ausbildungs- und Qualitätsstandards eingehalten werden müssen.

Wir Freie Demokraten wollen die Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für freie Berufe und Selbstständige sichern und erleichtern. Dies ist Grundlage eines fairen Wettbewerbs in Europa. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich insbesondere bei freien Berufen unterschiedliche Systeme von Leistungserbringung, Selbstverwaltung und Selbstkontrolle herausgebildet. Wir setzten uns dafür ein, dass diese Unterschiede bei Rechtsakten der EU auch berücksichtigt werden. Die freien Berufe, wie wir sie in Deutschland und in Österreich kennen, haben sich bewährt. Wir wollen diese positive Errungenschaft stärker in Europa verankern.

Welche konkreten Vorschläge machen die Parteien um den bürokratischen Aufwand für KMU weiterhin zu reduzieren?

Wir wollen Bürger und Unternehmen entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Es gilt, den zusätzlichen Aufwand der Wirtschaft für jede neue Regel mindestens in demselben Umfang an anderer Stelle zu reduzieren. Gesetzesvorschläge, die bis zum Ende einer Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes nicht verabschiedet wurden, sollen neu eingebracht werden müssen. So kann geprüft werden, ob sie sachlich noch notwendig sind oder angepasst werden müssen. Ein unabhängiger Europäischer Normenkontrollrat soll Bürokratiekosten auf allen Ebenen abschätzen und so effektiv Kosten begrenzen. Bei der Um-setzung von EU-Regulierungen in nationale Gesetzgebung wollen wir auf eine 1:1-Umsetzung achten.

Die KMU-Definition ist kein Selbstzweck und reicht alleine nicht aus, um den bürokratischen Aufwand für den Mittelstand zu reduzieren. Entlastungen für KMU werden durch entsprechende Gesetzgebung erreicht. Die Kommission hat bereits mit dem REFIT-Programm einen Mechanismus geschaffen, der Belastungen und Widersprüche im EU-Sekundärrecht identifiziert und überflüssige Regelungen aufhebt. Die SPD begrüßt das REFIT-Programm ausdrücklich. Im Europäischen Parlament wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, europäische Gesetzgebung grundsätzlich mittelstandsfreundlich zu gestalten, indem wir jederzeit die Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen in Betracht ziehen.

Wir wollen weiterhin die europäischen KMU gemäß des Small Business Acts fördern und unterstützen. KMU müssen besseren Zugang zu EU-Forschungsmitteln bekommen. Zudem wollen wir über Regionalpolitik KMU insbesondere im Bereich der Digitalisierung ertüchtigen. Ein wichtiger europäischer Beitrag dafür sind qualitativ hochwertige Kompetenzzentren, sogenannte Digital Innovation Hubs, die auch den Zugang zu entsprechenden EU-Fördermitteln erleichtern. Die von der EU ausgehende Regulierungsintensität ist übrigens in den letzten fünf Jahren deutlich zurückgegangen. Trotzdem ist die Prüf-Frage richtig: wo verhindern bürokratische Regulierungen Innovation und wo benachteiligen sie den Mittelstand?

Für uns ist die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gekoppelt an soziale/arbeitsrechtliche Standards. Eine Umgehung durch Scheinselbstständigkeit, von Qualifizierungsanforderungen und Entlohnung lehnen wir ab. Um dies zu prüfen will die LINKE eine effektive Verwaltung, um Beschäftigte, freie Berufe, Selbstständige wie KMU vor Lohn-/Sozialdumping und unlauterem Wettbewerb zu schützen.

Die AfD fordert die Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine entsprechende Überprüfung der EU-Vergaberichtlinie, der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der Kreditvergabe-Richtlinie, der Ökodesign-Richtlinie und der Dokumentationspflichten gerade für Kleinunternehmer.

Wie bereits erwähnt,  begrüßen daher die formelle allgemeine Anerkennung des „Think Small First“-Prinzips und wollen es in der Praxis stärker zur Geltung bringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Regulierungen auf einer unabhängigen und transparenteren Folgenabschätzung basieren und der KMU-Test auf europäischer Ebene verpflichtend angewendet wird.

Ein unkompliziertes Europa sollte überkommene Vorschriften und damit verbundene Bürokratie abschaffen. Deshalb setzen wir uns auf europäischer Ebene für die Einführung einer „One in, two out“-Regelung mit Blick auf die daraus entstehende Belastung ein, um die immer zahlreicher werdende EU-Gesetzgebung bürokratieärmer zu gestalten. Gesetze und Verordnungen sollen nach Möglichkeit auch durch eine Auslaufklausel (nach dem Vorbild der „Sunset-Klausel“, zum Beispiel in den USA) mit einem Ablaufdatum beschlossen werden. Wir begrüßen, dass die Kommission grundsätzlich eine kritische Folgenabschätzung für neue EU-Vorhaben durchführt, bemängeln aber, dass dieser wichtige Schritt aus politischen Gründen manchmal entfällt. Auch während des EU-Gesetzgebungsprozesses beschlossene grundlegende Änderungen sollten vom Rat und Parlament auf ihre Folgen hin geprüft werden. Zudem treten wir dafür ein, dass EU-Recht in Deutschland 1:1 umgesetzt wird, statt noch zusätzliche, unnötige Regelungen „draufzusatteln“.