26.06.2025
DMB-Vorstand Tenbieg zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: „Ein sinnvolles Ziel, aber Unterstützung für KMU ist mangelhaft“
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) begrüßt das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Aus Verbandsperspektive gilt es gleichzeitig darauf zu achten, dass dieses wichtige Vorhaben nicht zu neuen bürokratischen Hürden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) führt. Eine aktuelle DMB-Befragung zeigt, dass der Mittelstand bereits massiv unter einer hohen Bürokratielast leidet. .
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und sorgt im Vorfeld für große Verunsicherung im Mittelstand, da bei der Umsetzung ein bürokratischer Mehraufwand befürchtet wird. Wie die Ergebnisse einer in der vergangenen Woche vom DMB durchgeführten Tagesbefragung auf dem EuroMinds-Wirtschaftsgipfel in Hamburg unterstreichen, ist Bürokratie weiterhin die mit Abstand größte Herausforderung für die Betriebe: Dies gaben 85 von den 100 befragten Unternehmerinnen und Unternehmern an.
Viele von ihnen äußerten konkret die Sorge, dass das neue Gesetz mit erheblichem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist – etwa durch neue Prüf- und Nachweispflichten oder teure Anpassungen bei digitalen Produkten und Dienstleistungen. KMU beklagen außerdem ein unzureichendes Informationsangebot bezüglich der konkreten Umsetzung der rechtlichen Anforderungen.
„Mehr Barrierefreiheit ist richtig und wichtig – aber nicht um den Preis einer weiteren Überforderung durch überkomplexe Vorschriften“, mahnt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB.
Sinnvolles Ziel, mangelhafte Unterstützung
„Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz will Teilhabe stärken – dieses sinnvolle Ziel unterstützen wir voll und ganz. Aber viele kleine Unternehmen stehen ratlos da: Wie die Anforderungen umzusetzen sind, ist nicht ausreichend definiert. Die Haftung ist weitreichend und die Unterstützung durch die Behörden mangelhaft“, warnt Tenbieg.
Aus Verbandsperspektive ist es zudem unverhältnismäßig, dass kleinere Unternehmen ab zehn Beschäftigten die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie große Konzerne. KMU sind damit durch das BFSG überproportional stark belastet.
Kommentar abgeben