Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis vererbbar
Kommentar:<br> Der Nächste, bitte! Unternehmensnachfolge, wie geht es weiter?
Anlageimmobilien im Nachlass: Vorsicht bei der Nachlassverteilung!
Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Einsichtsrecht in die Nachlassakte
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