13.09.2022Nachricht

BAG-Urteil: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt nun in einem Grundsatzurteil entschieden. Daraus folgt, dass Betriebsräte auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung bestehen können. Das deutsche Arbeitszeitgesetz erfordert bislang nur, Überstunden und Sonntagsarbeit zu dokumentieren, nicht aber die gesamte Arbeitszeit.

Mit seinem Grundsatzurteil eilte das höchste deutsche Arbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes voraus. Die Bundesregierung arbeitet derzeit noch daran, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019 zur Einführung einer verlässlichen, objektiven und zugänglichen Arbeitszeiterfassung im deutschen Recht zu verankern.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des BAG zur Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrates

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