22.02.2023Nachricht

BAG-Urteil: Nachtzuschläge dürfen unterschiedlich hoch sein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Nachtzuschläge unterschiedlich hoch sein dürfen, je nachdem, ob die Nachtarbeit regelmäßig oder unregelmäßig stattfindet. Geklagte hatte eine Mitarbeiterin aus der Erfrischungsgetränke-Industrie, die in der Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta sah. Gemäß dem Tarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost beträgt der Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent, für regelmäßige Nachtarbeit in Schichten hingegen nur 20 Prozent. Das BAG befand nun, dass unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge im Tarifvertrag erlaubt sind, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Die Nachtarbeitszuschläge seien demnach ein angemessener Ausgleich für die gesundheitlichen Belastungen durch die Nachtarbeit.

Beitrag auf tagesschau.de

Pressemitteilung des BAG

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