BSG-Urteil: Unfallschutz auch im Home-Office
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch der erstmalige morgendliche Weg vom Bett ins Home-Office durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dessen Berufsgenossenschaft Leistungen aus Anlass des Unfalls ablehnte. Der Kläger war auf einer Treppe zu seinem häuslichen Büro gestürzt.