15.04.2020Nachricht

Bundesregierung stellt KfW-Schnellkredite zur Verfügung

Update 14.04.2020: Die KfW-Schnellkredite können laut KfW-Bank ab dem 15.04.2020 beantragt werden.

Nach Erlaubnis der Europäischen Kommission kann die Bundesregierung Schnell-Kredite für mittelständische Unternehmen anbieten, die durch eine 100%-Absicherung des Bundes schnell bei den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen ankommen sollen. In den letzten Wochen berichteten immer mehr Unternehmen von Schwierigkeiten bei der Beantragung der KfW-Kredite des Sofortprogramms der Bundesregierung. Da im Rahmen dieses Programms Hausbanken 10 % der Absicherung der Finanzierung übernehmen müssen, wurden beantrage Finanzierungen von Unternehmen mit Liquiditätsproblemen zum Teil abgelehnt. Die neuen Schnellkredite sollen Abhilfe schaffen und sind mit einem höheren Zinssatz von 3% p.a. belegt (im Vergleich: KfW-Sonderprogramm 1-1,46 % p.a.). Nach Erhalt der Schnellkredite kann der Wechsel in den Kreditrahmen des Sofortprogramms beantragt werden. Nach Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz soll die KfW-Bank ab Donnerstag, den 9.04.2020, mit der Bearbeitung von Anträgen der Schnellkredite beginnen können.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% p.a. mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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