26.02.2021Nachricht

Bundestag beschließt weitere Hilfen

Der deutsche Bundestag einigte sich am Freitag, den 26.02.2021, auf folgende Beschlüsse, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern: 

 

  • Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrag: Bei einem Verlustrücktrag wird der Verlust eines Unternehmens mit den Gewinnen aus der Vergangenheit verrechnet. Diese Möglichkeit wird nun für 2020 und 2021 auf max. zehn Millionen Euro erweitert. Bei Zusammenveranlagung sind 20 Millionen Euro verrechenbar.  

  • Sonderzahlung und erleichterter Zugang zur Grundsicherung: Empfänger von Grundsicherung sollen mit einer Sonderzahlung von 150 Euro pro Person unterstützt werden. Außerdem wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.  

  • Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie verlängert: Der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in Restaurants und Bars wird bis Ende 2022 verlängert. 

  • Zuschuss zum Kindergeld: Wie im Jahr 2021 werden Familien mit einem Zuschuss zum Kindergeld unterstützt. Pro Kind wird einmalig ein Bonus von 150 Euro ausgezahlt – 2020 lag dieser bei 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt im gleichen Verfahren. Der Bonus wird mit dem steuerlichen Freibetrag verrechnet. Das Geld ist nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. 

  • Weitere Neustart-Hilfen für Kultur: Das Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ erhielt 2020 eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt für die Unterstützung von Kulturschaffenden in der Corona-Krise. Ein Anschlussprogramm wird 2021 erneut mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet. 

 

Quelle: Bundestag

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