CSRD-Gesetz: Kabinettsbeschluss wird verschoben
Bis Anfang Juli sind die verschiedenen EU-Staaten dazu verpflichtet, die europäische CSRD-Richtlinie in einem nationalen Gesetz umzusetzen. Während Staaten wie Frankreich, Spanien und Finnland diese schon umgesetzt haben, fehlt in Deutschland nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes im März noch der endgültige Beschluss im Bundestag. Nun wurde die für diese Woche angesetzte Verabschiedung im Kabinett auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese Entscheidung wurde durch das bei dem Gesetz federführende Bundesjustizministerium (BMJ) bestätigt. Das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen, damit es Ende November in Kraft treten kann, wird dadurch immer ambitionierter.