Energieeffizienzförderung für die Wirtschaft wird ausgebaut
Das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wird ausgebaut. Ab dem 1.11.2021 treten zwei neue Förderrichtlinien in Kraft.
Das 2019 gestartete EEW fördert Maßnahmen von Unternehmen für Energieeffizienz und erneuerbare Prozesswärme. Aufgrund gesteigerter Klimaschutzambitionen wird das Programm erweitert. Erstmals wird auch der Bereich Ressourceneffizienz gefördert – das Programm wird deswegen in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienzin der Wirtschaft“ (EEW) umbenannt.
„Dabei sind u.a. Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (z.B. Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats“, erklärt das BMWi auf der eigenen Website.
Weitere Verbesserungen im Überblick:
- Neuer Fördergegenstand: Erstellung von Transformationskonzepten (CO2-Bilanzierung und -zertifizierung)
- Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um 10 Prozentpunkte erhöht
- Förderwettbewerb: maximale Förderquote wird von 50% auf 60% angehoben und auch das Rundenbudget erhöht
- Erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz
- Bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs ermöglichen zusätzliche CO2-Einsparungen
Weitere Informationen zur Antragsstellung können DMB-Mitglieder im Bereich Förderhilfe+ abrufen.