11.08.2021Nachricht

Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz

Am Dienstag, den 10. August 2021, haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel unter anderem über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Folgende Beschlüsse, die auch für kleine und mittelständische Unternehmen von Relevanz sind, wurden getroffen:

  • Spätestens ab dem 23.08.2021 soll die 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) gelten. Dann ist die Vorlage eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) insbesondere für Aktivitäten in Innenräumen nötig. Ausnahmen gelten für Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler. Für folgende Bereiche wird die 3G Regel Anwendung finden (Beschlusspapier, Seite 5): a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, b. Zugang zur Innengastronomie, c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen), f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts.

Die 3G-Regel kann bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 in einem Landkreis und weiteren Bewertungsmaßstäben von den Ländern ausgesetzt werden. Welche Regelungen in diesem Falle gelten ist dem Beschlusspapier nicht zu entnehmen.

  • Die Durchführung von Schnelltests wird ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr kostenlos sein. Ausnahmen gelten nur für Personen, denen keine Impfempfehlung gemacht wird (z.B. Kinder unter 18 Jahren).
  • Für größere Veranstaltungen in Innenräumen sind weiterhin strikte Hygienekonzepte notwendig.
  • Die Überbrückungshilfen für Unternehmen werden verlängert, auch der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll weiterhin erleichtert möglich sein. Bis zu welchem Zeitpunkt die Hilfen ausgezahlt werden sollen, ist dem Beschlusspapier nicht zu entnehmen.
  • Eine Anpassung der Arbeitsschutzverordnung: „Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.“ (Beschlusspapier, Seite 6)
  • Neben der 7-Zage-Inzidenz sollen weitere Faktoren, wie die Auslastung des Gesundheitswesens, bei der Bewertung der Corona-Lage Berücksichtigung finden.
  • Der Deutsche Bundestag wird gebeten die epidemische Lage von nationaler Tragweite, über den 11.09.2021 hinaus, zu verlängern
  • Geimpfte und von Covid-19 genese Personen müssen sich nicht mehr testen lassen. Die Quarantäneregelungen für geimpfte Personen werden deutlich gelockert.
  • Die AHAL-Regeln behalten weiterhin Gültigkeit (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften). Personen, die Corona-Symptome aufweisen sollten zu Hause bleiben und die Testangebote wahrnehmen.
  • Seitens Bund und Länder wird nochmals für eine Corona-Schutzimpfung geworben. „Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten.“ (Beschlusspapier, Seite 3f.)

Quelle: Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021

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