02.03.2023Nachricht

EuGH-Urteil: Tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen hinzu

Arbeitnehmer haben auch vor oder nach freien Tagen ein Recht auf die tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil. Die Richter stellten fest, dass die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte sind. Demnach ermöglicht die tägliche Ruhezeit, dass sich Arbeitnehmer für eine bestimmte Anzahl zusammenhängender und unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließender Stunden, aus ihrer Arbeitsumgebung zurückziehen können. Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es Arbeitnehmern hingegen, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen. Deshalb, so die Richter, ist Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten.

Dem Urteil des EuGH war die Klage eines Lokführers der ungarischen Eisenbahngesellschaft MÁV-START am Gerichtshof Miskolc vorausgegangen, weil sein Arbeitgeber ihm vor oder nach freien Tagen bzw. Urlaubstagen keine Pause von elf Stunden gewährte. Auf eine solche Ruhepause hat er als Arbeitnehmer gemäß der europäischen Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung pro 24-Stunden-Zeitraum einen Anspruch.

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Pressemitteilung des EuGH

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