09.12.2022Nachricht

Fördermöglichkeiten bei Bürgschaften werden ausgeweitet

Bund und Länder erhöhen ab dem 1. Januar 2023 die Obergrenze von Bürgschaften von Bürgschaftsbanken auf bis zu zwei Millionen Euro. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Gleichzeitig können Mittelständische Beteiligungsgesellschaften mit bis zu 1,5 Millionen Euro anstatt einer Millionen Euro unterstützen.

Zusätzlich sollen laut Bundesministerium für Klimaschutz und Wirtschaft (BMWK) neben der Erhöhungen auch Erleichterungen bei der Beantragung eingeführt werden, die zu „mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen“ sollen.

Ziel der Anpassungen soll „eine stärkere Unterstützung von Transformationsvorhaben“ sein, erklärte Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär des BMWK.

 

Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern
Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.

Quelle: BMWK

 

Weitere Informationen

Mehr zu diesen Themen