Fördermöglichkeiten bei Bürgschaften werden ausgeweitet
Bund und Länder erhöhen ab dem 1. Januar 2023 die Obergrenze von Bürgschaften von Bürgschaftsbanken auf bis zu zwei Millionen Euro. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Gleichzeitig können Mittelständische Beteiligungsgesellschaften mit bis zu 1,5 Millionen Euro anstatt einer Millionen Euro unterstützen.
Zusätzlich sollen laut Bundesministerium für Klimaschutz und Wirtschaft (BMWK) neben der Erhöhungen auch Erleichterungen bei der Beantragung eingeführt werden, die zu „mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen“ sollen.
Ziel der Anpassungen soll „eine stärkere Unterstützung von Transformationsvorhaben“ sein, erklärte Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär des BMWK.
Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern Quelle: BMWK |