01.03.2023Nachricht

Gas- und Strompreisbremse treten in Kraft

Am 1. März 2023 treten die von der Bundesregierung eingeführten Gas- und Strompreisbremse in Kraft. Beide Entlastungsmaßnahmen gelten rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

Wie Strom- und Gaspreisbremse funktionieren, was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tun müssen, um von den Preisbremsen zu profitieren, und wie hoch die eigene Entlastung ausfällt, darüber informiert der folgende Beitrag: So entlastet die Bundesregierung beim Strom- und Gasverbrauch

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