Kabinettsbeschluss: Aussetzung der Insolvenzpflicht in Hochwassergebieten
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 04. August, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in den von vor kurzer Zeit betroffenen Hochwasserkatastrophengebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Aussetzung soll vom 10. Juli rückwirkend bis Ende Oktober gelten. Laut Justizministerin Lambrecht (SPD) solle damit Unternehmen geholfen werden, die unverschuldet durch das Unwetter in Not geraten seien. Der Bundestag muss dem Beschluss allerdings noch zustimmen. Dies könnte in den nächsten Wochen in einer Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause der Fall sein.
Der Zeitpunkt Ende Oktober wurde unter anderem gewählt, da bis dahin die angekündigten Hilfen ausgezahlt werden und ein Aufbauplan für die Regionen beschlossen werden soll.
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