Koalitionsausschuss entscheidet neue Corona-Hilfen
Am Mittwoch, den 22. April 2020, hat der Koalitionsausschuss weitere Corona-Hilfen beschlossen. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben die in den Verhandlungen beschlossenen Maßnahmen auf ihren Webseiten zusammengefasst. Eine Konkretisierung zur Ausgestaltung der neuen Maßnahmen erfolgt an dieser Stelle, sobald weitere Informationen vorliegen.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses mit Relevanz für den Mittelstand und KMU zusammengefasst:
- Verlustverrechnung für kleine und mittelständische Unternehmen: Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen.
- Befristete Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli 2020 und befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
- Befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Das Kurzarbeitergeld wird gestaffelt erhöht. Die neue Regelung gilt ab dem vierten Monat des Bezugs. Bei kinderlosen Beschäftigten wird dieser auf 70 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern auf 77 Prozent des Lohns angehoben. Ab dem siebten Monat des Bezugs erhöht sich das pauschalierte Netto-Entgelt auf 80 Prozent für kinderlose Beschäftigte beziehungsweise auf 87 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern. Die Neuregelung gilt für diejenigen Arbeitnehmer, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Die Maßnahme gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.
- Änderung der Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab dem 1. Mai 2020befristet bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
- Zusätzliche Belastungen für KMU sollen vermieden werden: Diese Punkt ist bislang am wenigsten konkretisiert. Die Koalition will in der Corona-Krise besonders darauf achten, „Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden“. Was dies konkret bedeutet, kann momentan nicht abschließend eingeschätzt werden.
Des Weiteren wurden Maßnahmen hinsichtlich einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes I sowie finanzielle Unterstützung für Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht beschlossen.