18.09.2024Fachbeitrag

Markenschutz für KMU - einfach erklärt

Die Verwendung von Marken ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Waren Marken früher ein Instrument der Großkonzerne, so ist der Markenschutz heute ein relevanter Unternehmenswert und ein wichtiges Instrument für mittelständische Unternehmen, Start-Ups, Einzelhändler und Handwerker.

Dies macht deutlich, dass sich jedes Unternehmen der Relevanz des Markenschutzes bewusst sein sollte – vom kleinen Café um die Ecke bis zum großen mittelständischen Unternehmen. Einsteigern ins Markenrecht soll nachfolgend ein kleiner Überblick gegeben werden:

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters, z. B. des kleinen Cafés um die Ecke, von denjenigen anderer Anbieter bzw. anderer Cafés zu unterscheiden. Unter Waren sind die Erzeugnisse, etwa angebotene Gebäcke oder Getränke, des Anbieters zu verstehen, die auf dem Markt vertrieben werden. Die Marke soll somit eine Herkunftsfunktion erfüllen, um Waren und Dienstleistungen einem Unternehmen zuordnen zu können. Gleichzeitig dient die Marke dazu, die Waren und Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden zu können (sog. Unterscheidungskraft).

Im täglichen beruflichen und privaten Kontext begegnen Ihnen alle möglichen Varianten von Marken. Wir sind bereits so gewöhnt an die Wahrnehmung von Marken, dass wir hierüber oft nicht mehr aktiv nachdenken. Doch das sollten Sie tun – gerade für Ihr Unternehmen! Nicht nur bei der Unternehmensgründung und der damit einhergehenden Wahl des Firmennamens, sondern auch bei jeder Einführung einer neuen Ware oder einer neuen Dienstleistungssparte sollte von Anfang an der Markenschutz für die Namenswahl bedacht werden. Wird dies nicht berücksichtigt, kann es zu unangenehmen Konfrontationen mit markenrechtlichen Thematiken kommen – sei es durch die ungewollte Verletzung Markenrechte Dritter oder durch die Übernahme Ihres aufwendig im Markt etablierten Markennamens von einem Konkurrenten. Schenken Sie daher dieser Thematik die ihr gebührende Aufmerksamkeit durch die Sicherung eines Markenschutzes.

Um Markenschutz in Deutschland zu erlangen, kann eine deutsche Markenanmeldung oder eine EU-Markenanmeldung durchgeführt werden. Der Vorteil einer EU-Markenanmeldung liegt darin, dass nach erfolgreicher Eintragung ein wirksamer Schutz in allen Staaten der Europäischen Union besteht. Die EU-Markenanmeldung ist entsprechend auch etwas teurer als die regional begrenzte deutsche Markenanmeldung: die Kosten für eine EU-Markenanmeldung betragen wenigstens 850 Euro für die Amtsgebühren, während die deutsche Markenanmeldung wenigstens 290 Euro für die Amtsgebühren kostet. Da die strategische Planung sowie die Durchführung von Markenanmeldungen komplex ist, sollte die Hinzuziehung eines Patentanwalts dringend erwogen werden. Entsprechend sollte das diesbezügliche Beratungshonorar des Anwalts, das vom jeweiligen Aufwand abhängig ist und zuvor seitens des Patentanwalts mitgeteilt wird, in der Kostenplanung berücksichtigt werden.

Wie lässt sich eine Marke schützen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Markenschutz zu erhalten: Zum einen über die – auf eine erfolgreiche Markenanmeldung hin – im jeweiligen deutschen oder EU-Register eingetragenen Marken, auch Registermarken genannt.  Und zum anderen über solche Marken, die Schutz durch Verkehrsgeltung erlangen, d.h. einem relativ großen Teil des angesprochenen Kundenkreises bekannt sind, so dass die Marke sich im Verkehr bzw. im Markt durchsetzen konnte. Dass dies so ist, muss allerdings, insbesondere im Streitfall, nachgewiesen werden, was sich in der Praxis regelmäßig sehr schwierig gestaltet. Daher sollte nicht auf diesen Schutz vertraut werden.

Es gibt nicht nur unterschiedliche Weisen einen Markenschutz zu erhalten, sondern es gibt auch unterschiedliche Formen von Marken. Die bekannteste Markenart ist die Wortmarke, die – wie der Name schon sagt – rein aus Worten bzw. im einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen besteht. Als Wortmarke können bekannte Wörter, aber auch Fantasiebegriffe und Buchstabenkombinationen angemeldet werden.

Neben der Wortmarke gibt es die Bildmarke, die aus einer Grafik besteht, die keine Buchstaben enthält. Enthält eine Marke zusätzlich zu einer Grafik noch Buchstaben, Zahlen etc., spricht man in Fachkreisen von einer Wort-/Bildmarke. Soll eine bestimmte Schriftart eines Zeichens geschützt werden, so ist dies mit der Anmeldung einer Wort-/Bildmarke realisierbar. Es gibt aber auch exotischere Formen wie zum Beispiel die dreidimensionale Marke, die eine dreidimensionale Gestaltung schützt, die Hörmarke und die Geruchsmarke.

Ermitteln Sie zunächst, welche Markenart für Sie überhaupt in Betracht kommt!

Was sind die Anforderungen an die Eintragung einer Marke?

Neben einigen formalen Voraussetzungen muss das gewünschte Markenzeichen die materiellen Anforderungen des Markenschutzes erfüllen. Diese prüft das zuständige Markenamt. Hier bestehen verschiedene Hürden.

Insbesondere muss das einzutragende Zeichen über die erforderliche Unterscheidungskraft verfügen. Unter Unterscheidungskraft versteht man die Eignung eines Zeichens, die zu kennzeichnenden Waren/Dienstleistungen für den relevanten Kundenkreis von den Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen. Ein Kunde soll also in die Lage versetzt werden, eine mit einer Marke gekennzeichnete Ware, z. B. ein Gebäckstück, einem bestimmten Unternehmen bzw. hier einem bestimmten Café zuordnen zu können. Der Wortmarke "Bäckerbrötchen" für den Verkauf von Gebäcken fehlt daher z. B. mit Sicherheit die erforderliche Unterscheidungskraft. Vermeiden Sie deshalb bei der "Markenschöpfung" Begriffe, die keine Unterscheidungskraft haben, sondern stellen Sie von Anfang an einen wirksamen Schutz durch einen fantasievollen Begriff sicher.

Eine weitere Voraussetzung, die mit dem Aspekt Unterscheidungskraft einhergeht, ist das Freihaltebedürfnis. Unter dem Freihaltebedürfnis versteht man das angenommene Bedürfnis einer Branche, einen Begriff allgemein verwenden zu dürfen. Beispielsweise ist der Begriff "Brötchen" in der Bäckerbranche derart etabliert, dass dieser nicht für die Branchenteilnehmer durch einen Markenschutz "gesperrt" werden soll. Überlegen Sie daher, ob der Begriff, den Sie schützen wollen, in Ihrer Branche besonders etabliert bzw. rein beschreibend ist.

Erfüllt das angemeldete Markenzeichen für die gewünschten Waren bzw. Dienstleistungen diese und weitere Voraussetzungen, kann eine Marke eingetragen werden.

Bei der amtlichen Prüfung einer deutschen oder einer EU-Markenanmeldung ist es dabei unerheblich, ob es kollidierende Marken Dritter gibt. Allerdings haben Dritte, die potenziell kollidierende Marken bereits besitzen, die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens gegen andere Marken vorzugehen.

Was kann ich mit meiner eingetragenen Marke erreichen?

Das wichtigste Mittel ist sicherlich das mit der Markeneintragung verliehene Verbietungsrecht gegenüber anderen Unternehmen, welches die Exklusivität der eigenen Marke begründet (Stichwort: Monopol für die Verwendung des geschützten Zeichens für die geschützten Waren oder Dienstleistungen). Diesen Schutz sollten Sie für alle von Ihnen verwendeten Marken anstreben.
So kann der Markeninhaber anderen Unternehmen verbieten, seine Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Wird die Marke dennoch benutzt, kann der Markeninhaber im Rahmen einer Abmahnung, einer Klage oder auch einer einstweiligen Verfügung gegen die rechtswidrige Benutzung vorgehen. Dem Markeninhaber steht im Falle der Benutzung auch ein Schadensersatzanspruch zu, der üblicherweise gerichtlich geltend gemacht werden muss. Damit bietet der Markenschutz u.a. auch einen wirksamen Schutz im Vorgehen gegen Produktpiraterie.

Neben der bereits beschriebenen Durchsetzung der eigenen Markenrechte gegenüber Nachahmern ermöglicht die Verwendung von Marken auch unter Marketinggesichtspunkten besondere Vorteile. So erlaubt das Markenrecht bei einer eingetragenen Marke die Verwendung der ®-Kennzeichnung, was eine positive Wahrnehmung im Markt fördert, das Vertrauen in die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen stärkt und letztlich gerade im deutschen Markt als Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird.

Wann kann ich eine Marke eintragen lassen?

Idealerweise sollte eine Marke vor Beginn der Benutzung angemeldet werden. Eine Marke kann jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet werden, selbst wenn die Marke bereits seit Jahren von Ihrem Unternehmen benutzt wird.

Achtung: Überprüfen Sie als Unternehmer Ihr Markenportfolio und überlegen Sie sich gut, ob Sie nicht zumindest für die relevantesten Zeichen eine amtliche Markenanmeldung durchführen sollten – so schützen Sie auch das Unternehmen selbst.

Was ist vor der Aufnahme der Benutzung einer Marke zu beachten?

Vor der Aufnahme der Benutzung einer Marke sollte in jedem Fall – auch unabhängig von einer etwaigen Markenanmeldung – recherchiert werden, ob Dritte über relevante Marken verfügen, die der Benutzungsaufnahme entgegenstehen. Auf diese Weise kann dem Schrecken einer Abmahnung vorgebeugt werden. Die nachträgliche Änderung einer Marke nach der Markteinführung ist wesentlich aufwendiger und teurer als die vorherige Recherche.

Achtung: Eine aussagekräftige Markenrecherche erfordert eine gute Strategie und Analyse. Diesbezüglich unterstützen wir Sie gern.

Warum ist Markenschutz für mein Unternehmen überhaupt wichtig?

Gerade für KMU stellen Marken eine wichtige Möglichkeit dar, sich einen wirksamen Qualitätsnachweis zu sichern. Ohne Markenschutz können Sie kaum gegen Nachahmer vorgehen, die die von Ihnen sorgfältig auf den Markt gebrachte Ware oder die von Ihrem Unternehmen mit größter Sorgfalt erbrachte Dienstleistung unter der gleichen Marke bewerben und anbieten. Markenschutz ist daher ein entscheidender Anker zur Sicherung des Unternehmenswertes sowie der Unternehmensreputation.

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