MIT: Sozialversicherungsbeiträge werden ausgesetzt
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) meldet, dass die Sozialversicherungsbeiträge für März und April auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden können. Das entsprechende Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Die MIT verweist dabei auf eine offizielle Mitteilung des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen).
In der Mitteilung heißt es:
"Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März 2020 bis Mai2020 gestundet werden; Stundungen sind zunächst längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 zu gewäh-ren.Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht. Stundungszinsen sind nicht zu berechnen. Es bestehen keine Bedenken, wenn hiervon auch Beiträge erfasst werden, die bereits vor dem vorgenannten Zeitraum fällig wurden, unabhängig davon, ob bereits eine Stundungsvereinba-rung geschlossen wurde oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden." (Seite 3)
Hinweis: Es wird von der MIT darauf hingewiesen, dass am 27. März 2020 Unternehmer und Selbständige die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März 2020 für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen müssen und die Zeit bis zum 27. März sehr begrenzt ist.
Ein einfaches Antragsformular gibt es seit heute (25. März 2020).