26.05.2021Nachricht

Modernisierung der Körperschaftsteuer beschlossen

Der Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrrechts (KöMoG) beschlossen. Für Unternehmen macht es einen großen Unterschied, ob sie als Kapitalgesellschaft oder als Personenhandelsgesellschaft organisiert sind. Im Vergleich unterliegen Kapitalgesellschaften einer geringeren Steuerbelastung.

 

Ab dem Steuerjahr 2021 können Personengesellschaften zur Körperschaftssteuer optieren. „Gewinne einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft unterliegen beim jeweiligen Gesellschafter in der Spitze einer Steuerbelastung von 51,52 %. Mit Ausübung der Option können solche Gesellschaften die Gewinne zunächst auf Unternehmensebene mit einem Steuersatz von 29,83% versteuern.“ so finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann.

Thesaurierungsbegünstigung bleibt unberührt

Eine zusätzliche wichtige Verbesserung bei der Unternehmensbesteuerung konnte die CDU/CSU-Bundesfraktion leider nicht zusammen mit dem Koalitionspartner SPD bewerkstelligen. Die Reform der Thesaurierungsbegünstigung würde Investitionen für mittelständische Unternehmen attraktiver machen. Dafür soll die Unterstützung der SPD-Fraktion fehlen.

 

Weitere Änderungen im Überblick:

  • Künftig können Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
  • Künftig sollen neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein.
  • Die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG und die Investitionsfrist des § 7g EStG werden um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Quellen: Bundestag, Bundesfinanzministerium, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

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