Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat neue Arbeitsschutzregeln für Unternehmen veröffentlicht.
Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel umfasst neben technischen Empfehlungen des Infektionsschutzes (etwa Lüftung der Räume) auch organisatorische Maßnahmen (etwa die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten oder die Arbeit im Homeoffice). Für Arbeitsbereiche, in denen diese Maßnahmen keinen hinreichenden Infektionsschutz gewährleisten können, sollen personenbezogene Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Einsatz kommen. Außerdem beinhaltet das Dokument Ratschläge zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten.
Unternehmen, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen implementieren, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Die Regel bietet bundesweit einheitliche Leitlinien und damit Handlungssicherheit im Arbeitsschutz.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt noch im August in Kraft und kann hier abgerufen werden. Sie konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.