18.09.2024Hintergrund

Nominierung der neuen EU-Kommission

Neue EU-Kommission wurde nominiert

Nach der Europawahl und der Wiederwahl der Kommissionspräsidentin steht nun die Wahl der EU-Kommission an. Wie in den letzten Legislaturperioden soll die künftige Kommission aus jeweils einem Kommissar oder einer Kommissarin aus jedem Mitgliedsstaat bestehen, was folglich die Bildung einer 27-köpfigen Kommission verlangt.

Die im Amt bestätigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhielt Personalvorschläge von den Mitgliedsstaaten und setzte daraus einen Gesamtvorschlag zusammen. Dabei bezieht sie die Verteilung der Ressorts und Benennung der Vizepräsidentschaften mit ein. Diesen Vorschlag eines Gesamtpaketes für die Personalbesetzung der neuen EU-Kommission hat sie gestern vorgestellt.

 

Perspektive des Mittelstandes zum Vorschlag

Da die Nominierung auf Basis der Vorschläge der Mitgliedsstaaten beruht, ist das selbst postulierte Ziel der Kommissionspräsidentin Parität herzustellen, nicht erreicht worden. Dennoch sind für die wichtigsten Ämter (Präsidentschaft, Vizepräsidentschaften und Hohe Vertretung für Außenpolitik) mehrheitlich Frauen nominiert, weshalb nun der Fokus vermehrt auf die Inhalte der europäischen Politik zu setzen sind.

Hervorzuheben ist die Nominierung des italienischen Europaministers Fitto als Vertreter einer rechtsextremen Partei für das Amt des Vizepräsidenten. Daraus und im Kontext des Europawahlergebnisses ist abzuleiten, dass die „Beständigkeit an der Spitze der Kommission“ mit einem Rechtsruck der Kommission und daraus resultierender Politik untergraben wird. Aus mittelstandspolitischer Sicht sind diese Entwicklungen mit Sorge zu betrachten, da auch weniger Impulse für die Wirtschaft zu erwarten sind.

 

Chancen für die Zukunft

Die designierten Kommissionsmitglieder stehen nun vor der Prüfung der entsprechenden Fachausschüsse des Europaparlamentes. Abschließend bedarf es der Zustimmung des Europaparlamentes zu dem Gesamtpaket. Anschließend sollte die neue Kommission den EU-Mittelstandsbeauftragten benennen.

Abseits von Personaldebatten ist dem Mittelstand aber vor allem die Umsetzung der Wahlversprechen der Kommissionspräsidentin und die Schwerpunktsetzung für die Anliegen der KMU von Bedeutung. Dazu gehört, dass ein Abbau der bürokratischen Belastungen für Unternehmen mittels einer One-In-Two-Out-Regelung und verbindlichen KMU-Checks überfällig sind. Bestehende Rechtsrahmen, beispielsweise die Datenschutzgrundverordnung oder die Lieferkettenrichtlinie, erfordern praxistaugliche Anpassungen. Ferner sollte der Wirtschaftsstandort „Europa“ im internationalen Wettbewerb für Zukunftsthemen, wie nachhaltige und digitale Transformation, ausgebaut werden.

 

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