Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Reduzierung von Urlaubstagen bei Kurzarbeit ist rechtmäßig
Aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.11.2021 geht hervor, dass die Kürzung von Urlaubstagen rechtens ist, wenn in Folge von Kurzarbeit weniger Arbeitszeit von Angestellten in Anspruch genommen wurde.
Im konkreten Fall hatte eine Backhelferin gegen ihre Arbeitgeberin geklagt, weil diese ihre ursprünglich vereinbarten 14 Urlaubstage auf 11,5 reduziert hatte. In Zeiten der Corona-Pandemie musste die Arbeitnehmerin allerdings in Kurzarbeit versetzt werden. In dessen Folge kam es zu längeren Phasen ausgefallener Arbeitstage.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage der Angestellten ab und bestätigte die Arbeitgeberin darin, dass sie die Urlaubstage reduzieren durfte.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte zuvor in Vorinstanz bereits ebenfalls entsprechend geurteilt. Steffan Schlöffel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ordnete dieses Urteil seinerzeit in einem Artikel gegenüber dem DMB ein.