Verlängerte Überbrückungshilfe IV beantragbar
Seit dem 1. April 2022 können von der Pandemie betroffene Unternehmen Anträge für die verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen. Das Unterstützungsprogramm wurde vorher bis Ende Juni 2022 verlängert. Die Antragsstellung erfolgt über „prüfende Dritte“ wie Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater über die Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.